Rahmenvereinbarung für Backup- und Restorelösungen samt Hardware, Software und Dienstleistungen
Was wird ausgeschrieben
Die IT.Niedersachsen des Landes Niedersachsen vergibt eine Rahmenvereinbarung für Backup- und Restorelösungen. Der Auftrag umfasst die Beschaffung von Backup-Hardware, vorinstallierter Betriebssystemsoftware sowie die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware. Zusätzlich werden Systemservice, Schulungen und weitere Unterstützungsleistungen eingekauft. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 720 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist der Kauf von Backup- und Restorelösungen und dazugehörigen Dienstleistungen.
Das Land Niedersachsen beschafft über seine IT-Zentrale eine langfristige Rahmenvereinbarung für Datensicherungs- und Wiederherstellungslösungen. Dabei werden sowohl die nötige Backup-Hardware als auch vorinstallierte Betriebssysteme gekauft. Ergänzend dazu mietet der Auftraggeber Standardsoftware für die Zeit der Nutzung und beauftragt externe Experten für Systemwartung, Schulungen und technische Unterstützung. Die Vereinbarung läuft für zwei Jahre und dient dazu, die IT-Infrastruktur des Landes kontinuierlich und flexibel abzusichern. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit
- Erfahrung im Bereich IT-Sicherheit und Datensicherung
- Fähigkeit zur Bereitstellung von Hardware und Software-Lizenzen
- Vorlage von Referenzen für öffentliche IT-Projekte
- Erfüllung der technischen Spezifikationen für Backup-Systeme
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDiese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für den Kauf von Hardware ggf. mit vorinstallierter Betriebssystemsoftware, die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware (Vermietung), Systemservice, Schulungen, sonstige Leistungen wie Unterstützungsleistungen, die über die o.g. Leistungen hinaus gehen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV i. V. m. § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird nach der so genannten reinen Preiswertung gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018) des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (http//www.cio.bund.de) gebildet. Maßgeblich ist demnach für den Zuschlag der niedrigste (fiktive) Angebotspreis, der sich auf Basis der innerhalb des Preisblattes durch den Bieter anzugebenden Preise ermittelt:
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert