Rahmenplanung und integriertes Mobilitätskonzept für das Stadtquartier Ostfeld in Wiesbaden
Was wird ausgeschrieben
Die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden schreibt die Erarbeitung eines integrierten Mobilitätskonzepts für das geplante neue Stadtquartier 'Ostfeld' aus. Ziel ist die Entwicklung eines nachhaltigen und urbanen Quartiers zur Deckung des Wohn- und Arbeitsstättenbedarfs. Das Verfahren erfolgt als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit einem Fokus auf hohe Planungsqualität.
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Rahmenplanung zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" in Wiesbaden; Erarbeitung eines integrierten Mobilitätskonzeptes
Die Stadt Wiesbaden plant im Osten des Stadtgebiets ein neues, nachhaltiges Stadtquartier namens 'Ostfeld'. Um dieses Vorhaben zu realisieren, sucht die Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) einen Dienstleister, der ein integriertes Mobilitätskonzept erstellt. Dieses Konzept soll aufzeigen, wie die zukünftigen Bewohner und Arbeitnehmer vor Ort mobil sein werden, wobei der Fokus auf innovativen und umweltfreundlichen Lösungen liegt. Da es sich um ein komplexes städtebauliches Großprojekt handelt, ist eine fundierte Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen zwingend erforderlich.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Unternehmensdarstellung
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG
- Nachweis über Projekte mit städtischen Ämtern/Gesellschaften in Kommunen > 100.000 Einwohner
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Ergänzung zur Quelle der Auswahlkriterien /Eignungskriterien: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix steht unter dem genannten Link zum kostenfreien Download zur Verfügung. Die Bildung von Bewerber-/ Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig. Weitere vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers: Siehe Teilnahmeantrag Ziffer: Eignung zur Berufsausübung - 3.1.2 a) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung - 5 Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - 3.3.4 Nachweis über bereits durchgeführte Projekte mit projektbeteiligten städtischen Ämtern, Gesellschaften und externen Sachverständigen in Kommunen mit über 100.000 Einwohnenden ----------------------------------------------------- Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix steht unter dem genannten Link zum kostenfreien Download zur Verfügung. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig. Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Ergänzung zu Nachforderungen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag oder Angebot gefordert war, werden teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen. Alle Unterlagen mit Ausnahme von: - alle Unterlagen und Angaben, deren Nachforderung /Aufklärung gemäß VgV sowie Vergabeunterlagen ausgeschlossen sind. Die Prüfung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen. Eine Eigenrecherche im Zuge der Prüfung erfolgt nicht. Die Auftraggeberin legt gem. § 56 Abs. 2 VgV für diesen Bewertungsblock fest, dass eine Nachforderung oder Aufklärung ausgeschlossen ist. Ist ein Sachverhalt nicht eindeutig erkennbar, kann die Referenz nicht gewertet werden.
Aufteilung in Lose
1 LotMit dem Stadtentwicklungsprojekt "Ostfeld" plant die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) die Schaffung eineseigenständigen, innovativen, urbanen und vor allem lebenswerten und nachhaltigen neuen Stadtquartiers im Osten von Wiesbaden. Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung der LHW im September 2020 die Anwendung einerstädtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM Ostfeld) beschlossen. Durch deren Umsetzung will die LHW insbesondere den strukturell erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten decken und ihrer Funktion als Oberzentrum und als Standort von bedeutenden Bundes- und Landesbehörden auch in der Zukunft gerecht werden. Das Plangebiet umfasst einen Bereich von ca. 450 Hektar. Die SEM Ostfeld zeichnet sich durch die Schaffung von zwei räumlich getrennt liegenden Baufeldern aus. Im Norden des Entwicklungsbereiches soll westlich der B 455 auf der Höhe der Ortslage Wiesbaden-Erbenheim auf einer Gesamtfläche von ca. 30 Hektar ein neuer zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt perspektivisch für bis zu 7.000 Mitarbeitende entstehen. Im Süden des Entwicklungsbereiches soll rund um das Biehler Wäldchen/Fort Biehler ein kompaktes,nachhaltiges, urbanes, klimasensibles und lebenswertes neues Stadtquartier für min. 10.000 Menschen entstehen. Damit leistet die LHW einen wesentlichen Beitrag zur Wohnraumversorgung und zur wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Weiterentwicklung der Region Rhein-Main. Der Großteil des Plangebiets soll neben den für die Siedlungsentwicklung erforderlichen Infrastrukturen als Landschaftsraum erhalten und gestärkt werden. Ziele des integrierten Mobilitätskonzeptes: Das integrierte Moblitätskonzept soll als iterative Fachgrundlage für die Rahmen- und spätere Bauleitplanung dienen, um eine hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität im Quartier zu sichern. Zentrale Inhalte & Ziele: - Verkehrswende im Quartier: Priorisierung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) zur Realisierung eines MIV-armen (motorisierter Individualverkehr) und weitgehend autofreien Quartiers im Sinne der "15-Minuten-Stadt". - Ruhender Verkehr: Innovatives Parkraummanagement über zentrale Quartiersgaragen. - Schnittstellen & Letzte Meile: Intelligente Verknüpfung der Verkehrsmittel und Fokus auf die Nahmobilität. - Äußere Anbindung: Berücksichtigung der laufenden integrierten Verkehrsuntersuchung (iVU) bis zum Zeithorizont 2035, inklusive der Anbindung des neuen BKA-Standorts und der geplanten Schienenanbindung. - Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Kontinuierliche verkehrsfachliche Begleitung und Abstimmung mit dem Rahmenplanungsbüro sowie weiteren Fachexperten. Wesentliche Grundlagen: - Politische Ziele der Entwicklungssatzung Ostfeld. - Wettbewerbsentwurf (Studio Wessendorf / DLA Landschaftsarchitekten). - Übergeordnete iVU (äußere Erschließung) und Machbarkeitsstudien zur Schienenanbindung. - Übergeordnete städtische Planungen (z. B. Nahverkehrs- und Verkehrsentwicklungsplan). Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Phase 1 & 2: bis Frühjahr 2027 Abschluss Phase 3: bis Herbst 2027 Abschluss Phase 4: bis Anfang 2028
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality50%
siehe 02b_VgV_SEG_Ostfeld_IMK_Zuschlagskriterien
- quality15%
siehe 02b_VgV_SEG_Ostfeld_IMK_Zuschlagskriterien
- cost35%
siehe 02b_VgV_SEG_Ostfeld_IMK_Zuschlagskriterien
Zeitplan
- 5. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung