Rahmenleasingvereinbarung für Dienstradleasing für Beschäftigte der Stadt Rostock

Was wird ausgeschrieben
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreibt eine Rahmenleasingvereinbarung für das Dienstradleasing ihrer rund 4.430 Beschäftigten aus. Der Auftrag umfasst das Management der gesamten Prozesskette von der Bestellung bis zur Beendigung der Leasingverträge für geschätzt 443 bis maximal 531 Fahrräder. Die Laufzeit und der genaue Startzeitpunkt sind im Rahmen der Ausschreibung definiert.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abschluss einer Rahmenleasingvereinbarung zur Umsetzung des Dienstradleasings für die Beschäftigten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Stadt Rostock sucht einen Dienstleister, der die Abwicklung von Dienstradleasing für ihre Mitarbeiter übernimmt. Das bedeutet, der Anbieter kümmert sich um den gesamten Prozess: von der Auswahl und Bestellung der Fahrräder bis hin zur Verwaltung der Leasingverträge während der Laufzeit. Es wird mit etwa 443 bis maximal 531 abgeschlossenen Leasingverträgen gerechnet, wobei die Stadt keine Mindestanzahl garantiert. Dieser Rahmenvertrag soll den Verwaltungsaufwand für die Stadt minimieren und den Mitarbeitern ein attraktives Angebot zur Mobilität bieten.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
gemäß §§ 123 bis 126 GWB Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Auftraggeber beschäftigt zurzeit 4430 Mitarbeiter. Die Zahl der abzuschließenden Leasingverträge wird auf 443 geschätzt. Diese Zahl stellt eine unverbindliche Prognose dar, eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung wird auf 531 Leasingverträge festgelegt. Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse durch den AN von Bestellung bis Beendigung eines jeden Einzelleasingvertrages. Dies bedeutet: - Zur Verfügung stellen des jeweiligen Fahrrads als Leasinggegenstand - Sämtliche weitere Leistungen, die mit dem Leasinggegenstand zusammenhängen, u.a.: o Information der MA (per App und Webseite) o Versicherung der Fahrräder o Serviceleistungen (z.B. Inspektion/Wartung/Reparatur) o Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse o Koordination und Verwaltung der vorgenannten Beziehungen und Leistungen - Eine kontinuierliche Leistungserbringung - Schulung und Information der Personen, die im AV für Genehmigung der Überlassungsverträge und Lohnbuchhaltung zuständig sind. - Ansprechpartner für die MA des AV ist in sämtlichen Vertrags-, Versicherungs- oder Wartungsfragen der AN.
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung