Rabattvertrag für Paliperidon nach § 130a Abs. 8 SGB V im Open-House-Verfahren
Was wird ausgeschrieben
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Paliperidon (ATC-Code N05AX13) ab. Das Open-House-Verfahren ermöglicht allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen unter einheitlichen Vertragskonditionen den Beitritt. Die Laufzeit endet am 31.12.2026.
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Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse vergibt Rabattverträge für das Antipsychotikum Paliperidon. Beim Open-House-Verfahren nach § 130a Abs. 8 SGB V können alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu gleichen Konditionen beitreten – es handelt sich also um einen offenen, nicht-exklusiven Vertrag. Der Vertrag läuft bis Ende 2026. Pharmazeutische Unternehmen, die bereits Rabattverträge mit anderen Krankenkassen haben, können hier zusätzlich teilnehmen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: KKH)
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Zulassung als pharmazeutisches Unternehmen gemäß § 21 AMG
- Abschluss eines Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V
- Einheitliche Vertragskonditionen müssen akzeptiert werden
- Teilnahme über rabattvertraege@kkh.de
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o.g. Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Dez. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung