Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Safinamid (Open-House-Verfahren)
Was wird ausgeschrieben
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen für den Wirkstoff Safinamid (ATC-Code N04BD03) ab. Das Open-House-Verfahren ermöglicht allen geeigneten Unternehmen den Beitritt zu einheitlichen Vertragskonditionen. Die Laufzeit endet am 31.12.2026, wobei der Vertrag als Rahmenvertrag mit mehreren pharmazeutischen Anbietern konzipiert ist.
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Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse (eine deutsche gesetzliche Krankenkasse) vergibt Rabattverträge für das Medikament Safinamid, das zur Behandlung der Parkinson-Krankheit eingesetzt wird. Bei diesem Open-House-Verfahren können alle pharmazeutischen Unternehmen, die den Wirkstoff herstellen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, zu gleichen Konditionen einen Vertrag mit der KKH absließen – es ist also kein exklusiver Vertrag, sondern mehrere Anbieter können teilnehmen. Der Vertrag läuft bis Ende 2026. Pharmaunternehmen, die an einer Teilnahme interessiert sind, können die Unterlagen per E-Mail anfordern (rabattvertraege@kkh.de).
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Pharmazeutische Unternehmen müssen eine Herstellungserlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz (AMG) besitzen
- Der Wirkstoff Safinamid muss als Arzneimittel zugelassen sein
- Unternehmen müssen die Voraussetzungen für Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V erfüllen
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o.g. Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Dez. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung