Rabattverträge für Romiplostim (Biologikum)
Die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte Krankenkassen schließen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Romiplostim ab. Das Verfahren folgt dem Open-House-Modell: einheitliche Konditionen, keine individuellen Verhandlungen, kein Bieter hat Exklusivität. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate (01.07.2026 bis 30.06.2028). Ein Beitritt ist jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich.
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Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Romiplostim zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.07.2026. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
- Arzneimittelzulassung für Romiplostim oder Nachweis der beabsichtigten Inverkehrbringung
- Anbieten/Inverkehrbringen des Wirkstoffs Romiplostim
- Bereitschaft zur Teilnahme zu einheitlichen Konditionen ohne Verhandlung
- Keine Exklusivität — Beitritt steht allen geeigneten Unternehmen offen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Romiplostim im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung