Rabattverträge für Lenograstim (Biologikum) nach § 130c SGB V
Die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte Krankenkassen schließen im Open-House-Verfahren Arzneimittel-Rabattverträge für den Wirkstoff Lenograstim ab. Lenograstim ist ein Biologikum (G-CSF), das zur Behandlung von Chemotherapie-induzierter Neutropenie eingesetzt wird. Der Vertrag läuft maximal 24 Monate vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027. Es gelten einheitliche Konditionen, individuelle Verhandlungen finden nicht statt.
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Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130c Abs. 1 SGB V zu dem Wirkstoff Lenograstim zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.01.2026. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Mit Wirkung zum 01. Juli 2026 tritt die hkk dem Verfahren auf Seiten der Krankenkassen bei.
- Geeigneter pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 130c Abs. 1 SGB V
- Zulassung für das Biologikum Lenograstim
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für Arzneimittel-Rabattverträge
- Keine individuellen Verhandlungen – einheitliche Konditionen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130c Abs. 1 SGB V zu dem Wirkstoff Lenograstim im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Dez. 2027EinreichungsfristElektronische Einreichung