Rabattverträge für Interferon beta-1a Arzneimittel

Was wird ausgeschrieben
Die AOK Sachsen-Anhalt schreibt im Rahmen eines Open-House-Modells nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen jederzeit beitreten können. Die Laufzeit der Verträge beträgt 730 Tage.
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Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC: L03AB07 - zur subkutanen Anwendung) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Die AOK Sachsen-Anhalt sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für das Medikament Interferon beta-1a, das unter anderem bei Multipler Sklerose eingesetzt wird. Das Verfahren folgt einem sogenannten Open-House-Modell: Das bedeutet, dass es keine exklusiven Verträge mit nur einem Anbieter gibt, sondern jeder Hersteller, der die festgelegten Bedingungen erfüllt, einen Vertrag mit der Krankenkasse schließen kann. Interessierte Unternehmen können jederzeit ihre Teilnahmeunterlagen anfordern und dem Vertrag beitreten. Die Laufzeit der Vereinbarungen ist auf zwei Jahre angelegt.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Vollständiges Ausfüllen und Unterzeichnen der Teilnahmeunterlagen
- Erfüllung der vertraglich festgelegten Konditionen für den Wirkstoff Interferon beta-1a
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
s.o.
Aufteilung in Lose
1 LotAbschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC: L03AB07 - zur subkutanen Anwendung) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.09.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung