Rabattverträge für Infliximab (Biologikum) für gesetzliche Krankenkassen
Die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte gesetzliche Krankenkassen schließen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Infliximab ab. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 für die subkutane Darreichungsform und Los 2 für die intravenöse Anwendung. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2027. Ein Beitritt ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Infliximab (zur Unterteilung in zwei Lose siehe unten) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.04.2025. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Aufgrund des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf den vertragsgegenständlichen Wirkstoff bzw. die verfahrensgegenständliche Wirkstoffkombination werden bei Los 1 (Infliximab (Darreichungsform zur subkutanen Injektion)) die Teilnahme- und Vertragsunterlagen nur solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
- Pharmazeutischer Unternehmer mit Zulassung für Infliximab
- Nachweis der Berechtigung zum Inverkehrbringen von Arzneimitteln
- Gewerbliche Schutzrechte für den Wirkstoff oder die Wirkstoffkombination (bei Los 1)
- Eignung nach § 130a Abs. 8 SGB V
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Infliximab (zur Unterteilung in zwei Lose siehe unten) im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Infliximab (zur Unterteilung in zwei Lose siehe unten) im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung