Rabattverträge für Epoetin alfa und Epoetin zeta (Biologika)
Die Techniker Krankenkasse (TK) schließt im Open-House-Verfahren Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für die Biologika Epoetin alfa und Epoetin zeta ab. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate (01.07.2026 bis 30.06.2028). Es gelten einheitliche Konditionen, individuelle Verhandlungen werden nicht geführt, und die TK sichert keine Exklusivität zu.
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Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Epoetin alfa und Epoetin zeta zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.07.2026. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
- Pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 AMG
- Geeignetheit für Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V
- Keine individuellen Verhandlungen (einheitliche Konditionen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Epoetin alfa und Epoetin zeta zu schließen.
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung