Rabattverträge für den Wirkstoff Teduglutid
Was wird ausgeschrieben
Die Techniker Krankenkasse schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge für den Wirkstoff Teduglutid aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen, die die festgelegten Konditionen akzeptieren. Die Laufzeit der Verträge erstreckt sich bis zum 30.06.2028.
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Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.07.2026 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet grundsätzlich spätestens am 30.06.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Techniker Krankenkasse sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für das Medikament Teduglutid. Bei diesem sogenannten Open-House-Verfahren gibt es keine Exklusivität und keine Preisverhandlungen; alle Unternehmen, die die einheitlichen Bedingungen erfüllen, können dem Vertrag beitreten. Das Verfahren ist offen gestaltet, sodass ein Einstieg für geeignete Anbieter während der gesamten Vertragslaufzeit bis Mitte 2028 möglich ist. Es handelt sich um eine Standardbeschaffung im Gesundheitswesen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Zeitplan
- 2. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung