Rabattvereinbarungen für Biosimilars (16 Wirkstoffe)
Was wird ausgeschrieben
Die Barmer Krankenkasse schließt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß VgV wirkstoffbezogene Rahmenvereinbarungen für 16 verschiedene biologische Fertigarzneimittel (Biosimilars) ab. Die Ausschreibung umfasst Präparate wie Adalimumab, Infliximab, Tocilizumab und weitere Biologika zur Behandlung chronischer Erkrankungen. Das Zuschlagskriterium ist der angebotene Rabatt auf den Apothekenverkaufspreis (ApU).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß §130a Absatz 8 Fünftes Sozialgesetzbuch in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für bestimmte Fertigarzneimittel. Die Krankenkasse als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts beabsichtigt, Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Absatz 8 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für bestimmte, ausschließlich verschreibungspflichtige vornehmlich biotechnologisch hergestellte biologische Fertigarzneimittel (sog. Biosimilars) im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß VgV zu schließen.
Die Barmer, eine der größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands mit rund 9 Millionen Versicherten, vergibt Rahmenverträge für Rabattvereinbarungen mit Pharmaunternehmen. Gegenstand der Ausschreibung sind 16 verschiedene biotechnologisch hergestellte Biologicals (Biosimilars) wie Adalimumab, Infliximab, Etanercept und Tocilizumab – das sind Nachahmerpräparate für biologische Originalarzneimittel, die bei schweren Erkrankungen wie Rheuma, Krebs oder chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen eingesetzt werden. Die Bieter bieten einen Rabatt auf den Apothekenverkaufspreis; der Zuschlag erfolgt zu 100% nach dem günstigsten Preis. Da die Barmer als bundesweite Körperschaft des öffentlichen Rechts auftritt, können Pharmaunternehmen mit Sitz in Deutschland oder der EU teilnehmen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 und 124 GWB (kein Ausschlussgrund)
- Biologische Arzneimittel müssen als Biosimilars zugelassen sein
- Nachweis der pharmazeutischen Herstellerqualifikation oder Vertriebsberechtigung
- Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Bei Nachforderung: Fristwahrung zwingend für Angebotswertung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB Soweit neben dem immer einzureichenden Angebotsschreiben und dem Preisblatt, nicht zwingend die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe vorgeschrieben ist, gilt: Fehlen Unterlagen bei Angebotsabgabe, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Unterlagen bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, nicht ausreichend oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Fehlen hingegen die zwingend mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen, findet eine Nachforderung nicht statt. Das Angebot wird sofort insgesamt von der Wertung ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
16 LoteAbschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für Biologika (sog. Biosimilars).
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für Biologika (sog. Biosimilars).
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für Biologika (sog. Biosimilars).
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Zuschlagskriterien
16 Kriterien- price100%
Rabatt ApU
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Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung