Qualifizierungssystem für Generalunternehmer und Arbeitsgemeinschaften bei Großwärmepumpenprojekten
Was wird ausgeschrieben
Die Mainova AG etabliert ein Qualifizierungssystem für Unternehmen, die als Generalunternehmer oder Arbeitsgemeinschaften Großwärmepumpenprojekte realisieren können. Ziel ist die Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeversorgung im Mainova-Verbund. Interessenten müssen ihre Eignung nachweisen, um für zukünftige, projektspezifische Ausschreibungen in diesem Bereich zugelassen zu werden.
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Im Verbund Mainova werden in den nächsten Jahren diverse Großprojekte umgesetzt, die zum Großteil auf der Energiewende und der damit einhergehenden Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeversorgung begründet sind. Gegenstand und Fokus dieses Qualifizierungssystem ist die Erbringung von komplexen und umfassenden Leistungen als Generalunternehmer/ARGE für unterschiedliche Großwärmepumpenprojekte des Mainova Verbundes. Der Bewerber muss seine Eignung gemäß den festgelegten Kriterien nachweisen können, um erfolgreich in das Qualifizierungssystem aufgenommen zu werden. Die konkreten Projekte, die unter diesem Qualifizierungssystem zu späteren Zeitpunkten ausgeschrieben werden, können weitere, projektspezifische Kriterien enthalten, die dazu führen können, dass nicht alle qualifizierten Bewerber auch für alle konkreten Projekte geeignet sind.
Die Mainova AG sucht für ihre zukünftigen Großprojekte im Bereich der Energiewende qualifizierte Partner. Es geht um den Bau von Großwärmepumpen, die zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Frankfurt und Umgebung beitragen sollen. Unternehmen, die sich hier bewerben und qualifizieren, werden in einen Pool aufgenommen, aus dem später die Auftragnehmer für konkrete Bauvorhaben ausgewählt werden. Da es sich um komplexe Anlagen handelt, ist eine hohe technische und organisatorische Eignung als Generalunternehmer oder in Form einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) erforderlich.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Nachweis der Eignung gemäß § 16 VOB/A
- Einhaltung der Vorgaben gemäß § 56 Abs. 2 VgV
- Einhaltung der Vorgaben gemäß § 51 Abs. 2 SektVO
- Einhaltung der Vorgaben gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Verbund Mainova werden in den nächsten Jahren diverse Großprojekte umgesetzt, die zum Großteil auf der Energiewende und der damit einhergehenden Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeversorgung begründet sind. Gegenstand und Fokus dieses Qualifizierungssystem ist die Erbringung von komplexen und umfassenden Leistungen als Generalunternehmer/ARGE für unterschiedliche Großwärmepumpenprojekte des Mainova Verbundes. Der Bewerber muss seine Eignung gemäß den festgelegten Kriterien nachweisen können, um erfolgreich in das Qualifizierungssystem aufgenommen zu werden. Die konkreten Projekte, die unter diesem Qualifizierungssystem zu späteren Zeitpunkten ausgeschrieben werden, können weitere, projektspezifische Kriterien enthalten, die dazu führen können, dass nicht alle qualifizierten Bewerber auch für alle konkreten Projekte geeignet sind.
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert