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Qualifizierungssystem für Erneuerung und Verlegung von Seekabeln zu den ostfriesischen Inseln

EWE NETZ GmbHOldenburg, GermanyVeröffentlicht 26. Mai 2026
Auftragswert
~€50M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Dez. 2040
5331 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die EWE NETZ GmbH richtet ein Qualifizierungssystem für das Projekt 'InselPuls' ein, um Unternehmen für die Erneuerung der Mittelspannungsseekabel zu den ostfriesischen Inseln zu präqualifizieren. Der Bedarf umfasst Horizontalspülbohrungen, Kabelverlegung, Kampfmittelbeseitigung sowie Baugrunduntersuchungen. Die Leistungen sollen im Zeitraum von 2027 bis 2036 in verschiedenen Losen oder gebündelt vergeben werden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Rahmen des Projektes zur Erneuerung der Seekabel zu den ostfriesischen Inseln ("InselPuls") richtet der Auftraggeber dieses Qualifizierungssystem ein, um geeignete Unternehmen für die nachfolgenden Leistungsbereiche zu qualifizieren: 1.) Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), 2.) Kabelverlegung und Kabelzug, 3.) Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen, 4.) Baugrunduntersuchungen. Der Auftragsgeber plant, die o.g. Leistungsbereiche einzeln oder gebündelt auf Basis des Qualifizierungssystems auszuschreiben. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen je Insel oder unter Zusammenfassung mehrerer der nachfolgend genannten Inseln auszuschreiben. - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Sämtliche Leistungen werden voraussichtlich im Zeitraum von Mitte 2027 bis Mitte 2036 erbracht. Diese Zeitangaben sind jedoch unverbindlich und können sich ändern.

VergabeHero-Einschätzung

Die EWE NETZ GmbH plant die Erneuerung der Stromversorgung für die ostfriesischen Inseln (Projekt 'InselPuls'). Um für zukünftige Aufträge in diesem Bereich infrage zu kommen, müssen sich spezialisierte Unternehmen in diesem Qualifizierungssystem registrieren. Es werden Partner für vier Kernbereiche gesucht: Horizontalspülbohrungen (ein spezielles Bohrverfahren), Kabelverlegung, die Suche und Beseitigung von Kampfmitteln sowie Baugrunduntersuchungen. Die Arbeiten sind über einen langen Zeitraum bis 2036 angelegt und betreffen die Inseln Wangerooge, Spiekeroog, Langeoog, Baltrum, Norderney, Juist und Borkum. Eine erfolgreiche Qualifizierung ist die Voraussetzung, um bei den späteren, konkreten Ausschreibungen für die einzelnen Inseln oder Kabelabschnitte als Bieter zugelassen zu werden.

BauleistungenIngenieurdienstleistungenEnergieversorgungÖffentliche InfrastrukturSeekabelEnergieinfrastrukturTiefbauKampfmittelraeumungBaugrunduntersuchungPraequalifizierung
Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Nachweis der beruflichen Integrität (keine Straftaten gemäß StGB)
  • Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung umweltrechtlicher Verpflichtungen
  • Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Verpflichtungen
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (keine Insolvenz)
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Verstöße gegen §§ 123, 124 GWB i. V. m. WRegG, Verstöße gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Straftaten nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen. Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), Straftat nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Straftat nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Straftat nach §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn in Bezug auf das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre ein rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße belegt worden ist (Ausschlussgrund gemäß § 22 LkSG). Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Wenn das Unternehmen die berufliche Tätigkeit eingestellt hat. Wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Im Rahmen des Qualifizierungssystem wird der Auftraggeber fehlende Unterlagen unter Einhaltung der Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO) nachfordern. Im Rahmen von späteren Vergabeverfahren auf Basis des Qualifizierungssystems gilt: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sind ausgeschlossen. Dies gilt lediglich nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Lose

Aufteilung in Lose

4 Lote
LOT-0001HDD - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD)

Die EWE NETZ GmbH betreibt die Mittelspannungsseekabel zu den "Ostfriesischen Inseln". Aufgrund von Alter, Zustand und Anforderung ist eine Erneuerung bzw. Verstärkung der Mittelspannungs-Seekabel erforderlich. Die derzeit bestehenden Seekabelverbindungen zwischen dem Festland und den Ostfriesischen Inseln sind wiederholt und zunehmend von Störungen betroffen, die nahezu ausschließlich auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Begründet ist die fehlende Betriebssicherheit einerseits in der Kabelverlegetechnik, die bei der Errichtung der Kabelanlage zunächst auf dem Wattboden verlegt und anschließend eingegraben bzw. eingespült wurden. Andererseits liegen diese Kabel in einer Trasse, in der es zum einen viele Übergänge zwischen trockenfallendem und nicht trockenfallendem Watt gibt und zum anderen sich diese Verhältnisse aufgrund stärkerer Wattveränderungen mehr als in anderen Bereichen verändern. Durch diese Effekte werden die Seekabel immer wieder freigelegt und durch Schiffsschrauben, Schleppnetze und Anker beschädigt. Durch die zunehmenden Ausfälle der Kabel aufgrund der externen Beschädigungen, ist die notwendige technische Sicherheit für die Versorgung der Inseln nicht mehr gegeben. Um auch dauerhaft für die kommenden Jahrzehnte eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen, ist auch der steigende Bedarf an elektrischer Energie auf den Ostfriesischen Inseln relevant. Dies führt nach ersten Erkenntnissen dazu, dass die bestehenden Seekabel zum Teil den zukünftigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte hat sich die EWE NETZ GmbH entschieden, in einem Programm die Stromversorgung aller Ostfriesischen Inseln in den kommenden zehn Jahren zu erneuern. Dazu werden neue Mittelspannungs-Seekabel vom Festland durch das Watt zu den Inseln verlegt und in bestehende Infrastruktur eingebunden. Da sich das Vorhaben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und in angrenzenden Natura 2000 Schutzgebieten befindet, sind entsprechende Verlegemethoden und ein sensibler Umgang mit den besonders geschützten Biosphären erforderlich. Daher sind Baumaßnahmen nur sehr eingeschränkt zulässig und können in der Regel nur in der Zeit von Mitte Juli bis Ende September durchgeführt werden. Zusätzlich werden besondere Genehmigungsauflagen zu den Themen Umweltverträglichkeit, Emissionsschutz- und Immissionsschutz erwartet. Auf Basis des Qualifizierungssystems möchte der Auftraggeber die folgenden Leistungen im Rahmen des beschriebenen Projektes "InselPuls" beschaffen: - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), (inkl. Kabelschutzrohr), - Kabelverlegung und Kabeleinzug (Firstend and Backend-Pulling), - Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen und - Baugrunduntersuchungen Die Ausschreibungen erfolgen grds. in Losen je anzuschließende Insel. Der Auftraggeber behält sich jedoch Änderungen von diesem Grundsatz vor (z.B. Zusammenfassung von Leistungsbereichen und/ oder Inseln). Im Folgenden werden die Inseln aufgezählt. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung und auch keinen zeitlichen Ablauf dar: - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Zu den geforderten HDD-Bohrungen gehört neben der Ausführung der Bohrung die Lieferung und der Einzug von Kabelschutzrohren mit einer Dimension von ca. 300 mm. Die Bohrlängen werden je nach Insel in etwa zwischen 100 m und 1.000 m liegen. In Einzelfällen können die Längen bis 1.800 m betragen. Zur Kabelverlegung gehört der Transport des zu verlegenden Seekabels vom Herstellungsort bis zur Verlegestelle. Die zu verlegenden Seekabel werden jeweils in passender Länge gefertigt und liegen in der Regel zwischen 5 und 10 km. Die größte Länge, mit ca. 25 km, ist für die Verlegung zur Insel Borkum zu erwarten. Die Kabelgewichte betragen in der Regel somit bis zu 180 t. Im Falle von Borkum beträgt das Gesamtgewicht ca. 470 t. Das Firstend and Backend-Pulling beinhaltet den Einzug in Schutzrohre und die Verlegung des Seekabels bis zu den definierten Übergängen zur bestehenden Infrastruktur.

CPV 45231000, 45255500, 76300000, 45221250
LOT-0002Kabelverlegung und Kabelzug

Die EWE NETZ GmbH betreibt die Mittelspannungsseekabel zu den "Ostfriesischen Inseln". Aufgrund von Alter, Zustand und Anforderung ist eine Erneuerung bzw. Verstärkung der Mittelspannungs-Seekabel erforderlich. Die derzeit bestehenden Seekabelverbindungen zwischen dem Festland und den Ostfriesischen Inseln sind wiederholt und zunehmend von Störungen betroffen, die nahezu ausschließlich auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Begründet ist die fehlende Betriebssicherheit einerseits in der Kabelverlegetechnik, die bei der Errichtung der Kabelanlage zunächst auf dem Wattboden verlegt und anschließend eingegraben bzw. eingespült wurden. Andererseits liegen diese Kabel in einer Trasse, in der es zum einen viele Übergänge zwischen trockenfallendem und nicht trockenfallendem Watt gibt und zum anderen sich diese Verhältnisse aufgrund stärkerer Wattveränderungen mehr als in anderen Bereichen verändern. Durch diese Effekte werden die Seekabel immer wieder freigelegt und durch Schiffsschrauben, Schleppnetze und Anker beschädigt. Durch die zunehmenden Ausfälle der Kabel aufgrund der externen Beschädigungen, ist die notwendige technische Sicherheit für die Versorgung der Inseln nicht mehr gegeben. Um auch dauerhaft für die kommenden Jahrzehnte eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen, ist auch der steigende Bedarf an elektrischer Energie auf den Ostfriesischen Inseln relevant. Dies führt nach ersten Erkenntnissen dazu, dass die bestehenden Seekabel zum Teil den zukünftigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte hat sich die EWE NETZ GmbH entschieden, in einem Programm die Stromversorgung aller Ostfriesischen Inseln in den kommenden zehn Jahren zu erneuern. Dazu werden neue Mittelspannungs-Seekabel vom Festland durch das Watt zu den Inseln verlegt und in bestehende Infrastruktur eingebunden. Da sich das Vorhaben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und in angrenzenden Natura 2000 Schutzgebieten befindet, sind entsprechende Verlegemethoden und ein sensibler Umgang mit den besonders geschützten Biosphären erforderlich. Daher sind Baumaßnahmen nur sehr eingeschränkt zulässig und können in der Regel nur in der Zeit von Mitte Juli bis Ende September durchgeführt werden. Zusätzlich werden besondere Genehmigungsauflagen zu den Themen Umweltverträglichkeit, Emissionsschutz- und Immissionsschutz erwartet. Auf Basis des Qualifizierungssystems möchte der Auftraggeber die folgenden Leistungen im Rahmen des beschriebenen Projektes "InselPuls" beschaffen: - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), (inkl. Kabelschutzrohr), - Kabelverlegung und Kabeleinzug (Firstend and Backend-Pulling), - Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen und - Baugrunduntersuchungen Die Ausschreibungen erfolgen grds. in Losen je anzuschließende Insel. Der Auftraggeber behält sich jedoch Änderungen von diesem Grundsatz vor (z.B. Zusammenfassung von Leistungsbereichen und/ oder Inseln). Im Folgenden werden die Inseln aufgezählt. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung und auch keinen zeitlichen Ablauf dar: - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Zu den geforderten HDD-Bohrungen gehört neben der Ausführung der Bohrung die Lieferung und der Einzug von Kabelschutzrohren mit einer Dimension von ca. 300 mm. Die Bohrlängen werden je nach Insel in etwa zwischen 100 m und 1.000 m liegen. In Einzelfällen können die Längen bis 1.800 m betragen. Zur Kabelverlegung gehört der Transport des zu verlegenden Seekabels vom Herstellungsort bis zur Verlegestelle. Die zu verlegenden Seekabel werden jeweils in passender Länge gefertigt und liegen in der Regel zwischen 5 und 10 km. Die größte Länge, mit ca. 25 km, ist für die Verlegung zur Insel Borkum zu erwarten. Die Kabelgewichte betragen in der Regel somit bis zu 180 t. Im Falle von Borkum beträgt das Gesamtgewicht ca. 470 t. Das Firstend and Backend-Pulling beinhaltet den Einzug in Schutzrohre und die Verlegung des Seekabels bis zu den definierten Übergängen zur bestehenden Infrastruktur.

CPV 45231000, 45231400, 45221250
LOT-0003Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen

Die EWE NETZ GmbH betreibt die Mittelspannungsseekabel zu den "Ostfriesischen Inseln". Aufgrund von Alter, Zustand und Anforderung ist eine Erneuerung bzw. Verstärkung der Mittelspannungs-Seekabel erforderlich. Die derzeit bestehenden Seekabelverbindungen zwischen dem Festland und den Ostfriesischen Inseln sind wiederholt und zunehmend von Störungen betroffen, die nahezu ausschließlich auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Begründet ist die fehlende Betriebssicherheit einerseits in der Kabelverlegetechnik, die bei der Errichtung der Kabelanlage zunächst auf dem Wattboden verlegt und anschließend eingegraben bzw. eingespült wurden. Andererseits liegen diese Kabel in einer Trasse, in der es zum einen viele Übergänge zwischen trockenfallendem und nicht trockenfallendem Watt gibt und zum anderen sich diese Verhältnisse aufgrund stärkerer Wattveränderungen mehr als in anderen Bereichen verändern. Durch diese Effekte werden die Seekabel immer wieder freigelegt und durch Schiffsschrauben, Schleppnetze und Anker beschädigt. Durch die zunehmenden Ausfälle der Kabel aufgrund der externen Beschädigungen, ist die notwendige technische Sicherheit für die Versorgung der Inseln nicht mehr gegeben. Um auch dauerhaft für die kommenden Jahrzehnte eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen, ist auch der steigende Bedarf an elektrischer Energie auf den Ostfriesischen Inseln relevant. Dies führt nach ersten Erkenntnissen dazu, dass die bestehenden Seekabel zum Teil den zukünftigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte hat sich die EWE NETZ GmbH entschieden, in einem Programm die Stromversorgung aller Ostfriesischen Inseln in den kommenden zehn Jahren zu erneuern. Dazu werden neue Mittelspannungs-Seekabel vom Festland durch das Watt zu den Inseln verlegt und in bestehende Infrastruktur eingebunden. Da sich das Vorhaben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und in angrenzenden Natura 2000 Schutzgebieten befindet, sind entsprechende Verlegemethoden und ein sensibler Umgang mit den besonders geschützten Biosphären erforderlich. Daher sind Baumaßnahmen nur sehr eingeschränkt zulässig und können in der Regel nur in der Zeit von Mitte Juli bis Ende September durchgeführt werden. Zusätzlich werden besondere Genehmigungsauflagen zu den Themen Umweltverträglichkeit, Emissionsschutz- und Immissionsschutz erwartet. Auf Basis des Qualifizierungssystems möchte der Auftraggeber die folgenden Leistungen im Rahmen des beschriebenen Projektes "InselPuls" beschaffen: - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), (inkl. Kabelschutzrohr), - Kabelverlegung und Kabeleinzug (Firstend and Backend-Pulling), - Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen und - Baugrunduntersuchungen Die Ausschreibungen erfolgen grds. in Losen je anzuschließende Insel. Der Auftraggeber behält sich jedoch Änderungen von diesem Grundsatz vor (z.B. Zusammenfassung von Leistungsbereichen und/ oder Inseln). Im Folgenden werden die Inseln aufgezählt. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung und auch keinen zeitlichen Ablauf dar: - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Zu den geforderten HDD-Bohrungen gehört neben der Ausführung der Bohrung die Lieferung und der Einzug von Kabelschutzrohren mit einer Dimension von ca. 300 mm. Die Bohrlängen werden je nach Insel in etwa zwischen 100 m und 1.000 m liegen. In Einzelfällen können die Längen bis 1.800 m betragen. Zur Kabelverlegung gehört der Transport des zu verlegenden Seekabels vom Herstellungsort bis zur Verlegestelle. Die zu verlegenden Seekabel werden jeweils in passender Länge gefertigt und liegen in der Regel zwischen 5 und 10 km. Die größte Länge, mit ca. 25 km, ist für die Verlegung zur Insel Borkum zu erwarten. Die Kabelgewichte betragen in der Regel somit bis zu 180 t. Im Falle von Borkum beträgt das Gesamtgewicht ca. 470 t. Das Firstend and Backend-Pulling beinhaltet den Einzug in Schutzrohre und die Verlegung des Seekabels bis zu den definierten Übergängen zur bestehenden Infrastruktur.

CPV 45100000, 71351500, 45111000, 45112000, 90523100
LOT-0004Baugrunderkundung

Die EWE NETZ GmbH betreibt die Mittelspannungsseekabel zu den "Ostfriesischen Inseln". Aufgrund von Alter, Zustand und Anforderung ist eine Erneuerung bzw. Verstärkung der Mittelspannungs-Seekabel erforderlich. Die derzeit bestehenden Seekabelverbindungen zwischen dem Festland und den Ostfriesischen Inseln sind wiederholt und zunehmend von Störungen betroffen, die nahezu ausschließlich auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Begründet ist die fehlende Betriebssicherheit einerseits in der Kabelverlegetechnik, die bei der Errichtung der Kabelanlage zunächst auf dem Wattboden verlegt und anschließend eingegraben bzw. eingespült wurden. Andererseits liegen diese Kabel in einer Trasse, in der es zum einen viele Übergänge zwischen trockenfallendem und nicht trockenfallendem Watt gibt und zum anderen sich diese Verhältnisse aufgrund stärkerer Wattveränderungen mehr als in anderen Bereichen verändern. Durch diese Effekte werden die Seekabel immer wieder freigelegt und durch Schiffsschrauben, Schleppnetze und Anker beschädigt. Durch die zunehmenden Ausfälle der Kabel aufgrund der externen Beschädigungen, ist die notwendige technische Sicherheit für die Versorgung der Inseln nicht mehr gegeben. Um auch dauerhaft für die kommenden Jahrzehnte eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen, ist auch der steigende Bedarf an elektrischer Energie auf den Ostfriesischen Inseln relevant. Dies führt nach ersten Erkenntnissen dazu, dass die bestehenden Seekabel zum Teil den zukünftigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte hat sich die EWE NETZ GmbH entschieden, in einem Programm die Stromversorgung aller Ostfriesischen Inseln in den kommenden zehn Jahren zu erneuern. Dazu werden neue Mittelspannungs-Seekabel vom Festland durch das Watt zu den Inseln verlegt und in bestehende Infrastruktur eingebunden. Da sich das Vorhaben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und in angrenzenden Natura 2000 Schutzgebieten befindet, sind entsprechende Verlegemethoden und ein sensibler Umgang mit den besonders geschützten Biosphären erforderlich. Daher sind Baumaßnahmen nur sehr eingeschränkt zulässig und können in der Regel nur in der Zeit von Mitte Juli bis Ende September durchgeführt werden. Zusätzlich werden besondere Genehmigungsauflagen zu den Themen Umweltverträglichkeit, Emissionsschutz- und Immissionsschutz erwartet. Auf Basis des Qualifizierungssystems möchte der Auftraggeber die folgenden Leistungen im Rahmen des beschriebenen Projektes "InselPuls" beschaffen: - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), (inkl. Kabelschutzrohr), - Kabelverlegung und Kabeleinzug (Firstend and Backend-Pulling), - Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen und - Baugrunduntersuchungen Die Ausschreibungen erfolgen grds. in Losen je anzuschließende Insel. Der Auftraggeber behält sich jedoch Änderungen von diesem Grundsatz vor (z.B. Zusammenfassung von Leistungsbereichen und/ oder Inseln). Im Folgenden werden die Inseln aufgezählt. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung und auch keinen zeitlichen Ablauf dar: - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Zu den geforderten HDD-Bohrungen gehört neben der Ausführung der Bohrung die Lieferung und der Einzug von Kabelschutzrohren mit einer Dimension von ca. 300 mm. Die Bohrlängen werden je nach Insel in etwa zwischen 100 m und 1.000 m liegen. In Einzelfällen können die Längen bis 1.800 m betragen. Zur Kabelverlegung gehört der Transport des zu verlegenden Seekabels vom Herstellungsort bis zur Verlegestelle. Die zu verlegenden Seekabel werden jeweils in passender Länge gefertigt und liegen in der Regel zwischen 5 und 10 km. Die größte Länge, mit ca. 25 km, ist für die Verlegung zur Insel Borkum zu erwarten. Die Kabelgewichte betragen in der Regel somit bis zu 180 t. Im Falle von Borkum beträgt das Gesamtgewicht ca. 470 t. Das Firstend and Backend-Pulling beinhaltet den Einzug in Schutzrohre und die Verlegung des Seekabels bis zu den definierten Übergängen zur bestehenden Infrastruktur.

CPV 71351500, 71300000, 71000000, 71320000, 71351200, 71351710
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Dez. 2040
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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