Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: fme AG

Auftragswert

€242k

Zuschlag am

4. Aug. 2026

TED·546549-2026

Verlaengerung der Qlik Business-Intelligence-Softwarelizenzen

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 6. Aug. 2026
IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungRettungsdienst und BrandschutzSoftwarelizenzenBusiness IntelligenceOeffentliche VerwaltungIt InfrastrukturFeuerwehr
Auftragswert
€237k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Berliner Feuerwehr schreibt die Verlängerung ihrer bestehenden Qlik Business-Intelligence-Softwarelizenzen für einen Zeitraum von drei Jahren aus. Es handelt sich um eine direkte Beschaffung zur Sicherstellung der Datenanalyse-Kapazitäten. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 237.000 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffungsverfahren der Berliner Feuerwehr über die Verlängerung der BI-Software QLIK über drei Jahre.

VergabeHero-Einschätzung

Die Berliner Feuerwehr benötigt eine Verlängerung ihrer bestehenden Lizenzen für die Business-Intelligence-Software Qlik. Diese Software wird zur Auswertung und Analyse von Daten innerhalb der Behörde eingesetzt. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Lizenzen für einen Zeitraum von drei Jahren. Da es sich um eine spezifische Softwarelösung handelt, erfolgt die Vergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000QLIK Lizenzverlängerung 2026
€237k

Beschaffungsverfahren der Berliner Feuerwehr über die Verlängerung der BI-Software QLIK über drei Jahre.

CPV 48482000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Das wirtschaftlichste Angebot bei Erfüllung aller aufgestellten Kriterien erhält den Zuschlag.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Aug. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an fme AG · €242k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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