Putzarbeiten für den Umbau der Grundschule Kestnerstraße in Hannover
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Hannover schreibt Putzarbeiten für den denkmalgerechten Umbau der Grundschule Kestnerstraße zu einer barrierefreien Ganztagsschule aus. Der Leistungsumfang umfasst ca. 10.550 m² Wandputz, Untergrundvorbereitungen sowie Sanierputzarbeiten im Kellerbereich. Die Arbeiten folgen einer bereits abgeschlossenen Schadstoffsanierung.
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4.500 m² Untergrund ausgleichen und Altputzreste entfernen; 10.050 m² Untergrund nachsäubern; 1.310 m Putz-Abschlussschienen; 550 m Putzkante, Leibung herstellen, Fenster-Türleibungen; 5.500 m² Putzgrund-Vorbereitung, Spritzbewurf; 10.550 m² Kalkzement-Wandputz, einlagig; 4.000 m² Mehrstärke Kalkzement-Wandputz; 1.000 m Wärmedämmputz, Leibung, Innenbereich Fenster; 200 m² Sanierputzsystem Kellerwände. Die GS Kestnerstraße (denkmalgeschützt) soll zu einer barrierefreien, inklusiven Ganztagsschule umgebaut werden. Vorab wurde eine Schadstoffsanierung durchgeführt.
Die Stadt Hannover sucht einen Fachbetrieb für umfangreiche Putzarbeiten im Rahmen der Sanierung der denkmalgeschützten Grundschule Kestnerstraße. Das Projekt umfasst die Vorbereitung der Untergründe, das Aufbringen von Kalkzement-Wandputz auf einer Fläche von über 10.000 Quadratmetern sowie spezielle Sanierputzarbeiten in den Kellergeschossen. Ziel ist die Umgestaltung des Gebäudes zu einer modernen, barrierefreien und inklusiven Ganztagsschule. Da es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt, ist bei der Ausführung besondere Sorgfalt geboten.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung der Vorgaben gemäß §§ 6e EU, 16 EU VOB/A
- Einhaltung der Vorgaben gemäß §§ 42 Abs. 1, 57 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB bzw. soweit im Vergabeverfahren zutreffend die §§ 6e EU, 16 EU VOB/A; 42 Abs. 1, 57 VgV. Auf Nachforderung können Bietende fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachreichen, vervollständigen, korrigieren, bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen. Es gelten je nach Verfahrensart die §§ 56 Abs. 2 VgV bzw. § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Hinweise in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 Lotsiehe 2.1 Verfahren
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Zeitplan
- 20. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung