Putzarbeiten für den 3. Bauabschnitt des Schulzentrums Schönkirchen
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Schönkirchen schreibt Putzarbeiten für den dritten Bauabschnitt des Schulzentrums aus. Dieser umfasst den Neubau der Grundschule nach dem Abbruch von Bestandsgebäuden. Die Ausführungsdauer für das Projekt ist auf 580 Tage angesetzt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Putzarbeiten
Die Gemeinde Schönkirchen sucht einen Fachbetrieb für Putzarbeiten im Rahmen des dritten Bauabschnitts der Schulerweiterung. Dabei wird ein zweigeschossiger Neubau der Grundschule errichtet, nachdem zuvor Bestandsgebäude abgebrochen wurden. Der Auftrag erstreckt sich über einen Zeitraum von 580 Tagen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung gem. Formblatt 124 zu Ausschlussgründen nach GWB
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse auf Anforderung
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 2-3 GWB. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 4-5 GWB. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 8-9 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124. Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland. Zu erklären mit Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen gem. Formblatt. Nachforderung richtet sich nach § 16a EU VOB/A. Nachforderung von Preisangaben ist ausgeschlossen, falls nicht ein Ausnahmefall gem. § 16a EU Abs. 2 S. 3-5 VOB/A vorliegt (unwesentliche Positionen ohne Wettbewerbsrelevanz).
Aufteilung in Lose
1 LotUmbau und Erweiterung Schulzentrum Schönkirchen - 3. Bauabschnitt Grund und Gemeinschaftsschule Schönkirchen, Augustental 29, 24232 Schönkirchen. Der Neubau, die Sanierung und die Erweiterung beinhalten drei Bauabschnitte. 1. BA NaWi-Fachklassentrakt 3-geschossig 2. BA Grundsanierung mit Neueinrichtung der Förderschule 3-geschossig 3. BA Neubau der Grundschule 2-geschossig Im 3. Bauabschnitt werden 2 Bestandsgebäude und ein Verbindungsgang abgebrochen. Auf der freiwerdenden Fläche wird die neue Grundschule mit Aula in Massivbauweise errichtet. In geringem Umfang sind Umbauarbeiten an angrenzenden Gebäudeteilen vorgesehen. Beschreibung der Baumaßnahme / Gebäudebeschreibung: Der Hauptteil des neuen Schulgebäudes wird zweigeschossig mit Erd- und Obergeschoss gebaut. Ein Verbindungsteil zum Bestand verfügt über Keller und Erdgeschoss. Baukonstruktion und Materialien: Das Tagsystems besteht aus Stahlbetonsohle + Streifenfundamenten, Stahlbetondecken,-wänden, -stützen und -pfeilern sowie Mauerwerk. Im Kellergeschoss und der Aufzugsunterfahrt sind sowohl Sohle als auch aufgehenden Stahlbetonwände als WU-Konstruktion geplant. Wände in repräsentativen Bereichen werden als Sichtbeton ausgeführt. Gleiches gilt für eine Sitzstufen- und Treppenanlage in der Aula. Ebenfalls in der Aula kommen in Wandbereichen Akustikpaneele zum Einsatz. Der größte Teil der Wände wird geputzt und nach dem Aufbringen eines Vlieses gestrichen. Die Bodenbeläge des Gebäudes sind zum geringen Teil gefliest, der überwiegende Teil ist ein Design Boden auf Polyurethan Basis. In untergeordneten Räumen im Kellerbereich wird der Estrich beschichtet. In allen Fluren und Räumen wurden mit Ausnahme der Aula werden Abhangdecken verbaut. In den Räumen im Regelfall als akustisch wirksame Rasterdecke, in den Fluren als Bandrasterdecke. Die Flachdächer bestehen aus einer Stahlbetonplatte mit einer Gefälledämmung und einer bituminösen Dachhaut. Zusätzlich ist ein Gründachaufbau und in Teilen eine Ausstattung mit einer PV-Anlage vorgesehen. Techn. Gebäudeversorgung: Die technische Gebäudeausrüstung ist auf Funktionalität ausgelegt und wird im Zuge des Neubaus vollständig erneuert. Die Anbindung der Wärmeversorgung aus dem Bestand bleibt hierbei bestehen. Zur Einhaltung und Sicherstellung des hygienischen und arbeitsschutzrechtlichen Luftwechsels, wird eine neue Lüftung bestehend aus einer maschinellen Lüftung (ein Lüftungsgerät RLT-Anlage 01 "Halle / Aula" mit einer Luftmengen von 7.300 m³/h Zuluft / 7.300 m³/h Abluft und ein Lüftungsgerät RLT -Anlage 02 "Allg. und Sanitärbereiche" mit einer Luftmenge von Zuluft 22.900 m³/h / 22.900 m³/h Abluft realisiert. Die Einbringung der Wärmelasten ist mit neuen "klassische" Planheizkörper und mit einer automatischen Vorlaufregelung vorgesehen. Zur Unterbindung unnötiger Warmwasserbevorratung sind zur Deckung des Warmwasserbedarfs ortsfeste Kleindurchlauferhitzer bis max. 5 kW ausgeführt. Außenanlagen: Der Bereich Außenanlagen beschränkt sich im Zuge dieser Maßnahme auf notwendige Geländeanpassungen, Wegeflächen, Fassadenentwässerung, Traufstreifen sowie Rasenansaat.
Zuschlagskriterien
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Preis
Zeitplan
- 24. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung