Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·482930-2026

Erneuerung der Pumpenanlage für barocke Wasserspiele

BauleistungenAnlagentechnikÖffentliche VerwaltungBauwesenPumpentechnikDenkmalschutzBauleistungenOeffentliche VerwaltungInfrastruktur
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen schreibt die Erneuerung einer Pumpenanlage für historische Wasserspiele aus. Der Auftrag umfasst neben der Anlagentechnik auch Klempner- sowie Abbruch- und Rückbauarbeiten gemäß den entsprechenden DIN-Normen. Das Projekt wird als offenes Verfahren vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Pumpenanlage für die Wasserspiele; Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (DIN 18 299); Klempnerarbeiten (DIN 18 339); Abbruch- und Rückbauarbeiten (DIN 18 459);

VergabeHero-Einschätzung

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen sucht einen Auftragnehmer für die technische Erneuerung einer Pumpenanlage, die für den Betrieb barocker Wasserspiele benötigt wird. Die Arbeiten beinhalten neben der eigentlichen Pumpentechnik auch notwendige Klempnerarbeiten sowie den Rückbau alter Anlagenkomponenten. Da es sich um historische Anlagen handelt, müssen die Arbeiten unter Einhaltung spezifischer DIN-Normen für Bau- und Installationsleistungen erfolgen. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises erteilt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Pumpenanlage für barocke Wasserspiele

Pumpenanlage für die Wasserspiele

CPV 45000000, 45300000, 45212350
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Zuschlag wird, bei entsprechender Eignung des Bieters, nach dem günstigsten Preis erteilt.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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