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Psychologische und psychiatrische Versorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge

Baden-Württemberg
Karlsruhe, Germany·Veröffentlicht 15. Juli 2026
GesundheitswesenSoziale DiensteÖffentliche VerwaltungGesundheitswesenGesundheitswesenPsychologische VersorgungFluechtlingshilfeOeffentliche VerwaltungRahmenvereinbarung
Auftragswert
~€800k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
19. Aug. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Regierungspräsidium Karlsruhe schreibt eine Rahmenvereinbarung für die psychologische und psychiatrische Betreuung von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die den nördlichen und südlichen Regierungsbezirk abdecken. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis und Qualität.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarung über die psychologische bzw. psychiatrische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe

VergabeHero-Einschätzung

Das Regierungspräsidium Karlsruhe sucht medizinische Dienstleister für die psychologische und psychiatrische Versorgung von Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge. Die Ausschreibung ist in zwei regionale Lose unterteilt: eines für den nördlichen und eines für den südlichen Teil des Regierungsbezirks. Interessierte Anbieter müssen ein Konzept zur Durchführung der Versorgung vorlegen, das neben dem Preis zu 50 Prozent in die Bewertung einfließt. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden die Leistungen bei Bedarf abgerufen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen bei Vorliegen von Ausschlussgründen
  • Erklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland (VO 833/2014)
  • Erklärung zum Nichtvorliegen auf Terrorlisten (VO 881/2002, 2580/2001)
  • Verpflichtungserklärungen bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint; Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 2) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 3) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 4) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers; 5) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 6) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 7) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 11.08.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt/nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Südlicher Regierungsbezirk

Rahmenvereinbarung über die psychologische bzw. psychiatrische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe

CPV 85121200, 85121270Frist 19. Aug. 2026
LOT-0002Nördlicher Regierungsbezirk

Rahmenvereinbarung über die psychologische bzw. psychiatrische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe

CPV 85121200, 85121270Frist 19. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • price

    wertungsrelevanter Angebotspreis

    50%
  • quality

    Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung

    50%
  • price

    wertungsrelevanter Angebotspreis

    50%
  • quality

    Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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