Fachtechnische Bauüberwachung der Unterhaltungspflege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die fachtechnische Bauüberwachung für die Unterhaltungspflege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Niederlassung Ost aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich von 2026 bis 2029. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 140.270 EUR.
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fachtechnische Bauüberwachung der Unterhaltungspflege von bestehenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, im Zeitraum 2026 bis 2029
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die fachliche Überwachung von Pflegemaßnahmen an Ausgleichs- und Ersatzflächen. Diese Flächen dienen als ökologischer Ausgleich für Eingriffe in die Natur durch den Autobahnbau. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die notwendigen Unterhaltungsarbeiten im Zeitraum von 2026 bis 2029 ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Bauüberwachung, die über einen Zeitraum von drei Jahren läuft.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Präqualifikationsnachweis (PQ-Verzeichnis) oder Eigenerklärung zur Eignung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
1 LotPsch Unterhaltung Kompensationsmaßn. EF_Unterhaltungspflege AE 2026-2029 - BÜ- A4-AM EF 2026-2029
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung