Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Feuerlöschern und Wandhydranten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
BARMER Beschaffung und VergabeProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.04.2025
Bekanntmachungsnummer
214971-2025
Verfahrensnummer
8299470e-4cce-45e4-9308-a8b24cdeab88
CPV-Codes
50413200 · Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen

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Kurzbeschreibung

Die BARMER Beschaffung und Vergabe beauftragt die Prüfung und Wartung von Feuerlöschern, Wandhydranten und weiteren Löscheinrichtungen einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Instandsetzungen. Die Leistungen sind für alle BARMER-Standorte bundesweit vorgesehen, mit einer maximalen Vertragslaufzeit von sechs Jahren. Angebote müssen bis zum 6. Mai 2025 um 8:00 Uhr eingereicht werden; den Zuschlag erhält ausschließlich das preisgünstigste Angebot, wobei ein unbedingter Preisnachlass von mindestens 10 Prozent auf Ersatzteile gefordert wird.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Prüfung und Wartung inkl. ggfs. erforderlicher Instandsetzung von Löscheinrichtung.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Wartung der Feuerlöscher und Wandhydranten

    Prüfung und Wartung inkl. ggfs. erforderlicher Instandsetzung von Löscheinrichtungen für eine maximale Vertragslaufzeit von 6 Jahren, für alle BARMER Standorte bundesweit. Die Angaben zu den Höchstgrenzen i. S. EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel sind der Präambel der Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.

    Frist: 06.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt durch Ankreuzen von "JA" im Fragenkatalog unter Ziffer 2.2 insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliege. Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat. Falls Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Zusätzlich ist der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" im Falle einer Bietergemeinschaft diese Erklänung durch Aufführen aller erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bietergemeinschaft)ebenso für diese abzugeben. Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" zu entnehmen: (Fortsetzung nachfolgend) (Fortsetzung) Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" Der Bieter erklärt mit der Einreichung seines Angebots, dass I. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: •§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (krimi-nelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), •§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Straf-gesetzbuchs zu begehen, •§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), •§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, •§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, •§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Ge-sundheitswesen), •§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuches (unzulässige Interessenwahrnehmung), •den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), •Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder •den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (Hinweis für den Bieter: Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.) II. Ferner erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung stets nachgekommen ist und keine entsprechende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung ergangen ist. III. Weiterhin erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass •sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, •sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sein Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, •sein Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, •sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, •kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die BARMER tätigen Person bei der Durch-führung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, •keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, •sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft er-füllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, •sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und wir auch in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder •sein Unternehmen o nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung der BARMER in unzulässiger Weise zu beeinflussen o nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten, oder o nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der BARMER erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln. s.o. Eigenerkärung zu Russlandbezug: Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, (unter Fragenkatalog Ziffer 2.2. durch Ankreuzen von"JA" ) 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch dieVerordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zuRussland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürlichePersonen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristischePersonen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unterBuchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationenoder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionenhandeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinneder Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertesentfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferantenoder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 derRichtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmeneingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es istverboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentlicheAuftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen,Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässigenatürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einerder unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen,Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genanntenOrganisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer,Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe inAnspruch genommen werden. Zusätzlich ist unter Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" die vorgenannte Erklärung im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch Aufführen der erklärenden Unternehmen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Erklärungen, für die gesetzlich oder in dieser Bekanntmachung ausdrücklich geregelt ist, dass sie mit dem Angebot abzugeben sind, können nicht nachgefordert werden. Im Übrigen gilt: Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antwor-ten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Wartung der Feuerlöscher und Wandhydranten

Preis. Zusätzlich ist in Position 15 des Leistungsverzeichnisses ein Preisnachlass ohne Bedingung in Höhe von mindestens 10% auf den gesamten Ersatzteilkatalog des Bieters anzugeben.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt durch Ankreuzen von "JA" im Fragenkatalog unter Ziffer 2.2 insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliege. Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat. Falls Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Zusätzlich ist der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" im Falle einer Bietergemeinschaft diese Erklänung durch Aufführen aller erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bietergemeinschaft)ebenso für diese abzugeben. Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" zu entnehmen: (Fortsetzung nachfolgend) (Fortsetzung) Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" Der Bieter erklärt mit der Einreichung seines Angebots, dass I. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: •§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (krimi-nelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), •§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Straf-gesetzbuchs zu begehen, •§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), •§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, •§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, •§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Ge-sundheitswesen), •§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuches (unzulässige Interessenwahrnehmung), •den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), •Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder •den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (Hinweis für den Bieter: Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.) II. Ferner erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung stets nachgekommen ist und keine entsprechende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung ergangen ist. III. Weiterhin erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass •sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, •sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sein Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, •sein Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, •sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, •kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die BARMER tätigen Person bei der Durch-führung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, •keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, •sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft er-füllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, •sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und wir auch in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder •sein Unternehmen o nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung der BARMER in unzulässiger Weise zu beeinflussen o nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten, oder o nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der BARMER erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln. s.o. Eigenerkärung zu Russlandbezug: Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, (unter Fragenkatalog Ziffer 2.2. durch Ankreuzen von"JA" ) 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch dieVerordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zuRussland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürlichePersonen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristischePersonen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unterBuchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationenoder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionenhandeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinneder Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertesentfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferantenoder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 derRichtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmeneingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es istverboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentlicheAuftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen,Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässigenatürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einerder unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen,Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genanntenOrganisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer,Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe inAnspruch genommen werden. Zusätzlich ist unter Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" die vorgenannte Erklärung im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch Aufführen der erklärenden Unternehmen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Erklärungen, für die gesetzlich oder in dieser Bekanntmachung ausdrücklich geregelt ist, dass sie mit dem Angebot abzugeben sind, können nicht nachgefordert werden. Im Übrigen gilt: Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antwor-ten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 337677-2025
Vergleichbare Verfahren232vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag174 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 25 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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BBBTL Brandschutz Technik GmbH LeipzigKabelsketal3031.07.2026324 Tsd. €steigend
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EUeuroShellHamburg2007.04.20264,8 Mio. €stabil
MMMM Metallbau-Schlosserei Mühlbauer GmbHKevelaer2023.01.20263,6 Mio. €steigend
SESauter Elektrotechnik GmbH & Co. KGBretten2005.12.2025 - steigend
HAHubertus Apotheke am SalzuferBerlin2029.10.2025454 Tsd. €stabil
BKBrandschutzberatung Kröger GmbHUelzen2023.07.2025300 Tsd. €fallend
LDLyreco Deutschland GmbHBarsinghausen1117.02.2026 - steigend
IMIndependent Media Guides GmbHHamburg1105.12.2025 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (74) · Berlin (67) · Niedersachsen (18) · Sachsen (10) · Brandenburg (9) · Sachsen-Anhalt (9)

Laufende Rahmenverträge

Nordrhein-Westfalen
  • Wartung und Instandsetzung selbsttätiger LöschanlagenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland
    06.11.2025noch 30 Monate31.03.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Sachverständigenprüfungen von Feuerlöschanlagen nach PrüfVO NRWDEKRA Automobil GmbH, Niederlassung KölnFlughafen Köln/Bonn GmbHKöln, Deutschland
    0 €
    19.06.2026noch 36 Monate14.09.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wartung und Inspektion einer Trinkwassertrenn- und DruckerhöhungsanlageCWS Fire SafetyUniversität SiegenSiegen, Deutschland
    0 €
    19.01.2026noch 40 Monate19.01.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

BARMER Beschaffung und Vergabe

Aktiv seit 2023 · 104 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr37Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 104 seit 2023Spitze KW 21 · 2026 · 6

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenverträge für Arzneimittel mit verschiedenen WirkstoffenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    02.09.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Erstellung von Seminarpaketen und Durchführung von Online-Seminaren zur SozialversicherungMBO Verlag GmbHBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    12.12.2024noch 5 Monate28.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Druck und Lieferung monatlicher BriefbeilegerWarlich Druck Meckenheim GmbHBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    29.04.2024noch 7 Monate30.04.2027
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  • Arzneimittel mit Denosumab und TeriflunomidAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
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  • Rahmenverträge für diverse Arzneimittel mit BeitrittsoptionAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    19.12.2025noch 12 Monate30.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rabattvereinbarungen für Abirateron-Fertigarzneimittel in zwei WirkstärkenZentiva Pharma GmbH +2 weitereBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    -1 €
    30.06.2025noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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  • Pflege, Wartung und Weiterentwicklung von SAP- und GKV-AnwendungssystemenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    14 Mio. €
    02.04.2024noch 18 Monate31.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung und Verlängerung von Standardsoftware-Lizenzen und SubskriptionenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    31.01.2024noch 18 Monate31.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
17.09.2026Arzneimittelverträge für Cyanocobalamin zur parenteralen AnwendungOffen - -
17.09.2026Nicht exklusive Arzneimittel-Rabattvereinbarungen mit BeitrittsoptionOffen - -
17.09.2026Rahmenvertrag für betrieblich-medizinische Screenings zur betrieblichen GesundheitsförderungOffen - -
09.09.2026Briefzustellung mit IdentitätsprüfungGeplant - -
04.09.2026Betrieb des GKV-Kernsystems oscare® in einer SAP-S/4HANA-UmgebungGeplant - -
03.09.2026Bundesweite Lieferung und Montage von Büro- und BesucherstühlenOffen - -
25.08.2026Arzneimittelrahmenverträge mit Beitrittsoption für diverse WirkstoffeOffen - -
24.08.2026Rahmenvertrag mit Beitrittsoption für diverse Arzneimittel und WirkstoffeOffen - -
24.08.2026Arzneimittelrahmenverträge mit Beitrittsoption für diverse WirkstoffeOffen - -
20.08.2026Rahmenvertrag für nicht exklusive Rabattvereinbarungen zu 47 ArzneimittelnOffen - -
20.08.2026Arzneimittelverträge für Clobazam mit BeitrittsoptionOffen - -
20.08.2026Arzneimittelverträge für Estriol (OVU) mit BeitrittsoptionOffen - -
19.08.2026Benchmark-Tracking zur Kundenloyalität mit OnlinebefragungenOffen - -
12.08.2026Add-In für Microsoft Word zur Erstellung barrierefreier DokumenteVergebenADaxes4 Deutschland GmbH -
12.08.2026Rahmenvertrag für betriebliche Gesundheitsförderung – psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am ArbeitsplatzVergebenIGinsa Gesundheitsmanagement GmbH -
11.08.2026Analysevorhaben zur Weiterentwicklung des RisikostrukturausgleichsGeplant - -
05.08.2026Bereitstellung und Betrieb einer Mobile Device Cloud (MDC) inklusive SupportGeplant - -
22.07.2026Beschaffung von Microsoft Volumenlizenzen und Premium-SupportleistungenGeplant - -
22.07.2026Abschluss von Rabattvereinbarungen für diverse ArzneimittelOffen - -
21.07.2026Sanierung elektrischer Anlagen, Kommunikations- und Sicherheitstechnik sowie GebäudeautomationOffen - -
21.07.2026Sanierung der Sanitäranlagen und Feuerlöschtechnik im BARMER-Campus WuppertalOffen - -
21.07.2026Sanierung der Wärmeversorgung und Klimatisierung am BARMER-Campus WuppertalOffen - -
21.07.2026Sanierung der Lüftungsanlagen auf dem BARMER-Campus in WuppertalOffen - -
14.07.2026Rahmenvertrag für Gesundheitsförderung und Prävention in PflegeeinrichtungenVergebenTGTeam Gesundheit GmbH -
02.07.2026Erstellung, Personalisierung und Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten sowie LichtbildserviceOffen - -

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