Wartung, Instandsetzung und Erneuerung von RWA- und Feststellanlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.07.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen (50413200)
  • Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
  • Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
444647-2026
Verfahrensnummer
ec198b1a-f560-45e2-93ae-0fdf6ce0579f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für die jährliche Prüfung und Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie Feststellanlagen am Flughafen Köln/Bonn aus. Zusätzlich können Instandsetzungen und die Erneuerung von Anlagen beauftragt werden. Der Leistungsort liegt in Köln; Teilnahmeanträge müssen bis zum 28. Juli 2026 um 09:00 Uhr eingegangen sein.

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Leistungsbeschreibung

Die Ausführung von Wartungen gemäß Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und Feststellanlagen (FestA) am Flughafen Köln/Bonn wird ausgeschrieben. Die Wartung der FestA erfolgt auf folgenden Grundlagen: - DIN14677, - Richtlinien für Feststellanlagen DIBt, - Herstellerangaben Die Wartung der RWA-Anlagen erfolgt auf folgenden Grundlagen: - DIN 18232-2, - ASR 1.6/1.7, - Herstellerangaben Als Turnus der Prüf- und Wartungsarbeiten ist 1x jährlich vorgesehen. Darüber hinaus können über diesen Rahmenvertrag Leistungen zur Instandsetzung oder auch die Erneuerung von Anlagen abgerufen werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Instandhaltung RWA und Feststellanlagen

    Die Ausführung von Wartungen gemäß Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und Feststellanlagen (FestA) am Flughafen Köln/Bonn wird ausgeschrieben. Die Wartung der FestA erfolgt auf folgenden Grundlagen: - DIN14677, - Richtlinien für Feststellanlagen DIBt, - Herstellerangaben Die Wartung der RWA-Anlagen erfolgt auf folgenden Grundlagen: - DIN 18232-2, - ASR 1.6/1.7, - Herstellerangaben Als Turnus der Prüf- und Wartungsarbeiten ist 1x jährlich vorgesehen. Darüber hinaus können über diesen Rahmenvertrag Leistungen zur Instandsetzung oder auch die Erneuerung von Anlagen abgerufen werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

"Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen" wurde hier exemplarisch ausgewählt. - Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Straftaten sind in § 123 Abs. 1, Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. - Vorlage Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB. - Vorlage Eigenerklärung zur Anlage zum BMWKRundschreiben vom 14.04.2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022. Für den Fall, dass Unterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt und/oder signiert mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden, gilt: Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht von den Bewerbern vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist ausgeschlossen werden. Dies gilt nicht für den unter Ziffer 2.1.4 genannten Bewerbungsbogen, dieser ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen!

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Zuschlag erfolgt erfolgt auf das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Preis.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

"Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen" wurde hier exemplarisch ausgewählt. - Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Straftaten sind in § 123 Abs. 1, Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. - Vorlage Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB. - Vorlage Eigenerklärung zur Anlage zum BMWKRundschreiben vom 14.04.2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022. Für den Fall, dass Unterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt und/oder signiert mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden, gilt: Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht von den Bewerbern vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist ausgeschlossen werden. Dies gilt nicht für den unter Ziffer 2.1.4 genannten Bewerbungsbogen, dieser ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen!

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 17.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 568136-2026

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