Prüfung von Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 4
Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) vergibt einen Rahmenvertrag zur Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln gemäß DGUV Vorschrift 4. Der Auftrag umfasst die Besichtigung, Messung, Funktionsprüfung, Dokumentation, Kennzeichnung sowie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal vier Jahre (1080 Tage) an verschiedenen Standorten in NRW. Es werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart.
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Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) beabsichtigt in einem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Prüfung der Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 4 an verschiedenen Standorten in NRW abzuschließen.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Prüfung von Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 4 — das sind Sicherheitsprüfungen von elektrischen Geräten und Anlagen an polizeilichen Standorten in ganz NRW. Der Rahmenvertrag läuft vier Jahre und beinhaltet die Sichtprüfung, Messung und Funktionskontrolle aller ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sowie die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen. Da keine Mindestabnahmemengen vereinbart sind, hängt der tatsächliche Auftragswert von der Anzahl der zu prüfenden Geräte ab. Bieter müssen nachweisen, dass sie entsprechende Prüfleistungen im Bereich der Arbeitssicherheit durchführen können.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Fachkunde für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 4
- Erfahrung mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG
- Nachweis der technischen Ausstattung für Messungen und Prüfungen
- Eignung gemäß VOB/A bzw. GWB (Ausschlussgründe nach §123, §124 GWB)
- Bietergemeinschaften müssen alle geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorlegen
- Unterauftragnehmer müssen vor Zuschlagserteilung namentlich benannt werden
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (Angebotsvordruck (Formular 324 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung. Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch. Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zum Angebot (Formular 325 EU) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Auflistung der Unterlagen: "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (das entsprechende Formular 521 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene "Bietergemeinschaftserklärung" mit Einreichung des Angebotes vorlegen (das entsprechende Formular 531 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solchen Nachunternehmern, auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag" vorzulegen (der entsprechende Vordruck Formular 532 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)! Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot das von ihm ausgefüllte Formular 533 EU "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Unterauftragnehmerleistung/-en in dem Formular anzugeben. Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Unterauftragnehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen (das entsprechende Formular kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Unterauftragnehmer/s anzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist die Besichtigung, Messung, Funktionsprüfung, Dokumentation und Kennzeichnung der ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel entsprechend der geltenden Vorschriften DGUV Vorschrift 4 sowie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für eine Laufzeit von maximal vier (4) Jahren. Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 71.200 Betriebsmitteln besteht. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 90.000 Betriebsmitteln beziffert.
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung