Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.06.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
600.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.05.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Technische Tests, Analysen und Beratung (71600000)
  • Technische Kontrolle (71631000)
  • Zerstörungsfreie Prüfungen (71632200)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
295812-2024
Verfahrensnummer
b1e3dc33-8b08-43bf-897b-a9763afc681b

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse beauftragt die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel. Die Prüfungen erfolgen in den Liegenschaften der AOK in der Region Düsseldorf, darunter Büros, Teeküchen und Besprechungsräume, nach den Normen DIN VDE 0701/0702 sowie den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit. Der geschätzte Auftragswert beträgt 600.000 Euro; Angebote müssen bis zum 18. Juni 2024, 10:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse (nachfolgend AG genannt) schreibt gemäß den Bestimmungen der VgV im offenen Verfahren die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischeren Betriebsmittel nach DIN VDE 0701/0702 aus.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · eCheck

    Die elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel müssen gemäß geltender Vorschriften / Normen überprüft werden: - § 5 DGUV Vorschrift 4 - DIN VDE 0701 und 0702 - § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - TRBS 1111 Durchgeführt werden die Prüfungen in den Räumen der jeweiligen Liegenschaften (Büros, Teeküchen, Besprechungsräume usw.), nicht an allen Stellen sind die Betriebsmittel frei zugänglich. Dies sollte bei der Kalkulation unbedingt beachtet werden.

    Frist: 18.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber verweist insoweit auf die Regelungen des § 56 VgV; dort insbesondere auf Abs. 3: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber verweist insoweit auf die Regelungen des § 56 VgV; dort insbesondere auf Abs. 3: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 424393-2024

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