Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.11.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- AOK Bayern - Die GesundheitskasseProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.10.2024
- Bekanntmachungsnummer
- 654298-2024
- Verfahrensnummer
- 0bdfa81c-6464-4583-a7b4-a4c8e542ef67
- CPV-Codes
- 50710000 · Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden; 50711000 · Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
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Kurzbeschreibung
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beauftragt die vollständige Prüfung ihrer ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmittel. Die Prüfungen erfolgen nach der Betriebssicherheitsverordnung, den Vorschriften und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie DIN VDE 0702. Die Leistungen betreffen Standorte in den Regionen Nord, Süd und Ost Bayerns; die Angebotsfrist endet am 25. November 2024 um 08:00 Uhr UTC.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel gem. DGUV Vorschrift 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Standorte Region Nord
Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift 4 mit Durchführungsanweisungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4 mit DA, vergleichbar mit DGUV V3) sowie der DIN VDE 0702 für den Erhalt des ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Der Auftragnehmer (AN) führt die vollständige Überprüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte für die Auftraggeberin (AG) durch. Das Erfordernis der Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel ergibt sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0702. Es kommen jeweils die aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung verlängern. Die Ausschreibung ist in drei Lose (Los 1 Standorte Nord, Los 2 Standorte Süd und Los 3 Standorte Ost) aufgeteilt.
Frist: 25.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Standorte Region Süd
Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift 4 mit Durchführungsanweisungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4 mit DA, vergleichbar mit DGUV V3) sowie der DIN VDE 0702 für den Erhalt des ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Der Auftragnehmer (AN) führt die vollständige Überprüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte für die Auftraggeberin (AG) durch. Das Erfordernis der Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel ergibt sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0702. Es kommen jeweils die aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung verlängern. Die Ausschreibung ist in drei Lose (Los 1 Standorte Nord, Los 2 Standorte Süd und Los 3 Standorte Ost) aufgeteilt.
Frist: 25.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Standorte Region Ost
Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift 4 mit Durchführungsanweisungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4 mit DA, vergleichbar mit DGUV V3) sowie der DIN VDE 0702 für den Erhalt des ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Der Auftragnehmer (AN) führt die vollständige Überprüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte für die Auftraggeberin (AG) durch. Das Erfordernis der Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel ergibt sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0702. Es kommen jeweils die aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung verlängern. Die Ausschreibung ist in drei Lose (Los 1 Standorte Nord, Los 2 Standorte Süd und Los 3 Standorte Ost) aufgeteilt.
Frist: 25.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Standorte Region Nord
- Gewertet wird der Gesamtnettopreis aus der jeweiligen Anlage 6a, Ab und 6c Angebotspreisblatt, der sich aus aus dem kalkulierten Preis je Stück multipliziert mit der Gesamtstückzahl ergibt. Die Bieter werden in eine Rangreihenfolge mit der Vorgehensweise, niedrigste Preis höchste Punktzahl gebracht. Der Bieter mit dem höchsten Wert erhält den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Wertung erfolgt je Los eigens.
- 100 %
LOT-0002 · Standorte Region Süd
- Gewertet wird der Gesamtnettopreis aus der jeweiligen Anlage 6a, Ab und 6c Angebotspreisblatt, der sich aus aus dem kalkulierten Preis je Stück multipliziert mit der Gesamtstückzahl ergibt. Die Bieter werden in eine Rangreihenfolge mit der Vorgehensweise, niedrigste Preis höchste Punktzahl gebracht. Der Bieter mit dem höchsten Wert erhält den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Wertung erfolgt je Los eigens.
- 100 %
LOT-0003 · Standorte Region Ost
- Gewertet wird der Gesamtnettopreis aus der jeweiligen Anlage 6a, Ab und 6c Angebotspreisblatt, der sich aus aus dem kalkulierten Preis je Stück multipliziert mit der Gesamtstückzahl ergibt. Die Bieter werden in eine Rangreihenfolge mit der Vorgehensweise, niedrigste Preis höchste Punktzahl gebracht. Der Bieter mit dem höchsten Wert erhält den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Wertung erfolgt je Los eigens.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 781732-2024
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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
|---|---|---|---|
| Wiederkehrende Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer BetriebsmittelBG Klinikum Hamburg gGmbH | Hamburg, Deutschland | 20.11.2025 | - |
| Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. | Hagen, Deutschland | 15.06.2026 | - |
| Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH | Darmstadt, Deutschland | 06.07.2026 | - |
| Prüfung ortsveränderlicher elektrischer BetriebsmittelDataport AöR | Altenholz, Deutschland | 31.07.2026 | - |
| Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeits- und BetriebsmittelKlinikum Oldenburg BAU | Oldenburg, Deutschland | 20.05.2026 | - |
| Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Berlin und bei LandesverbändenDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. | Berlin, Deutschland | 02.04.2026 | - |
| Wartung und Prüfung elektrischer Niederspannungsanlagen nach DGUV Vorschrift 4Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe | Bad Nauheim, Deutschland | 29.06.2026 | - |
| Prüfung, Dokumentation und Kennzeichnung ortsveränderlicher elektrischer BetriebsmittelBerliner Wasserbetriebe | Berlin, Deutschland | 19.11.2025 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| FGFAM Gebäudedienste GmbH | Oberhausen | 13 | 0 | 24.08.2026 | 245 Tsd. € | steigend |
| KPKPS Prüfservice GmbH | Hirschberg | 10 | 0 | 11.08.2026 | 1,3 Mio. € | steigend |
| HSHS Service GmbH | Schwarza | 8 | 0 | 23.06.2026 | 6,5 Mio. € | steigend |
| HEHD Elektrotechnik GmbH | Gronau | 6 | 0 | 25.06.2026 | 614 Tsd. € | steigend |
| NPNORM Prüfservice GmbH | Dinslaken | 5 | 0 | 31.08.2026 | 302 Tsd. € | steigend |
| EGE+Service+Check GmbH | Laucha | 4 | 0 | 13.11.2025 | 646 Tsd. € | steigend |
| TRTÜV Rheinland Industrie Service GmbH | Berlin | 3 | 0 | 07.09.2026 | - | steigend |
| EEESG Elektro Service Gesellschaft mbH | Frechen | 3 | 0 | 19.05.2026 | 48 Mio. € | steigend |
| APAPS Prüfdienste GmbH | Rostock | 2 | 0 | 21.08.2026 | 1,2 Mio. € | stabil |
| SPSGUJ Prüfdienst Sven Glowalla | Wittmund | 2 | 0 | 27.07.2026 | 502 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (41) · Berlin (33) · Bayern (26) · Baden-Württemberg (23) · Sachsen (18) · Niedersachsen (13)| BFBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus | Nürnberg | 7 | 24.03.2026 |
| DZDeutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVM | Braunschweig | 6 | 29.07.2026 |
| DGDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. | Berlin | 4 | 28.04.2026 |
| BDBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI | Bonn | 4 | 05.08.2025 |
| BMBezirkskliniken Mittelfranken | Ansbach | 3 | 15.06.2026 |
| BFBundesanstalt für Immobilienaufgaben | Bonn | 3 | 12.06.2026 |
| ZOZweckverband Ostholstein | Sierksdorf | 3 | 29.04.2026 |
| HWHochschule Wismar | Wismar | 3 | 24.03.2025 |
Laufende Rahmenverträge
Bayern- Entsorgung gefährlicher Abfälle aus RaumschießanlagenEST Energetics GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland58 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.07.2025noch 10 Monate31.07.2027
- Funktionserhaltungsverträge für Kühlanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgungen und RaumkontrollsystemeSTRABAG Property and Facility Services +1 weitereZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.10.2024noch 13 Monate18.10.2027
- Wartung und Störungsbeseitigung von Zutrittsanlagen in DienstgebäudenFanselow Elektrobau und ElektromontagenDRV Bund EinkaufsmanagementBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.01.2026noch 15 Monate31.12.2027
- Technisches Gebäudemanagement für die DLR-Standorte Oberpfaffenhofen und AugsburgAuftragnehmer nicht veröffentlichtDeutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)Köln, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.05.2024noch 20 Monate07.05.2028
- Instandhaltung von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen am Flughafen MünchenSchindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH +1 weitereFlughafen München GmbHMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.08.2024noch 39 Monate31.12.2029
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Aktiv seit 2023 · 404 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| 1A1 A Pharma GmbH (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HAHexal AG (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HPHeunet Pharma GmbH (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| HPHeumann Pharma GmbH & Co. Generica KG (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| PPPUREN Pharma GmbH & Co. KG | 2 | 31.03.2026 | - |
| MVMedical Valley Invest AB | 2 | 31.03.2026 | - |
| MLMicro Labs GmbH | 2 | 31.03.2026 | - |
| BGBasics GmbH | 2 | 04.08.2025 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für Lacosamid ohne FilmtablettenAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu TelmisartanAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu PomalidomidAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu FebuxostatAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Rabattverträge für 51 generische Arzneimittel-WirkstoffePUREN Pharma GmbH & Co. KG +47 weitereAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.04.2024läuft aus30.09.2026
- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für EltrombopagAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.08.2025noch 1 Monat31.10.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu BosutinibAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025noch 2 Monate30.11.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge für Tocilizumab (ATC L04AC07)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 3 Monate31.12.2026
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4EF GebäudetechnikAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Verarbeitung von Versichertenzufriedenheitsfragebögen und Übermittlung anonymisierter Datenmanagement consult Dr. Eisele & Dr. Noll GmbHAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, Deutschland359 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.02.2025noch 5 Monate28.02.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Golimumab (ATC L04AB06)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 6 Monate31.03.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu Fluticason und AzelastinAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet16.12.2025noch 6 Monate31.03.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.09.2026 | Arzneimittelrabattverträge für Rasagilin | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Testosteron-Arzneimittel ohne Injektionslösung | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin ohne nasale Darreichungsform | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Naproxen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Lopinavir und Ritonavir | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Infliximab ohne Wirkstärke 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Infliximab 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sarilumab | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Aprepitant und Fosaprepitant | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Aufhebung der Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin | Vergeben | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Raloxifen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sorafenib | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Etanercept | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Nevirapin | Offen | - | - |
| 09.09.2026 | Callcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge | Offen | - | 3,1 Mio. € |
| 27.08.2026 | Videosprechstunden für die digitale medizinische Versorgung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 24.08.2026 | Versand von Dialogpost für Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit | Offen | - | 3,2 Mio. € |
| 20.08.2026 | Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife und Bonusangebote nach SGB V | Vergeben | BDB&W Deloitte GmbH +1 weitere | 271 Tsd. € |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Denosumab (ATC M05BX04) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Omalizumab-Arzneimittelrabattverträge (ATC R03DX05) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Filgrastim (ATC L03AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Teriparatid (ATC H05AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Denosumab-Arzneimittelrabattverträge | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Pegfilgrastim (ATC L03AA13) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Teriparatid (ATC H05AA02) | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenPrüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4
Berlin · Offen · Frist 13.10.2026
Die Technische Universität Berlin beauftragt eine Rahmenvereinbarung zur Prüfung aller ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel auf dem Südgelände des TU-Hauptcampus Charlottenburg. Zusätzlich sollen Prüfungen nach Änderungen oder einer Wiederinstandsetzung durchgeführt werden. Die Prüfungen erfolgen nach DGUV Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
68 % ähnlichPrüfung elektrischer Betriebsmittel nach DIN EN 50699, VDE 0702 und DGUV-Vorschrift 3
Würzburg · Offen · Frist 20.10.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg, beschafft einen Rahmenvertrag zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach den genannten technischen Normen und der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Leistungen betreffen etwa 350 Verbrauchsstellen im gesamten Stadtgebiet von Würzburg sowie Außenstellen in Fabrikschleichach und Sailershausen; der geschätzte Auftragswert beträgt 660.000 Euro. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
67 % ähnlichPrüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Koblenz · Offen · Frist 29.09.2026
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz schreibt eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach Vorschrift 3 beziehungsweise 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus. Der Leistungsumfang umfasst vier Gebiete in Rheinland-Pfalz sowie die Landesvertretung in Berlin; die Gebiete sind nach Postleitzahlen gegliedert. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
66 % ähnlichPrüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4
Offen · Frist 06.10.2026
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen beschafft die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 4. Der Leistungsort liegt in der Region DEA in Nordrhein-Westfalen. Angaben zu Umfang, Auftragswert und Leistungszeitraum sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
59 % ähnlichÜberprüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte
Nürnberg · Offen · Frist 21.09.2026
Die Bundesagentur für Arbeit beauftragt die erstmalige und wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV‑Vorschrift 3/4 in den Liegenschaften des RIM Düsseldorf. Die Vergabe erfolgt in neun Lose, jeweils einem Agenturbezirk zugeordnet, mit einer Vertragslaufzeit von 54 Monaten. Die Prüfungen müssen mindestens alle zwei Jahre ab dem 01.01.2027 durchgeführt werden. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
56 % ähnlichPrüfung elektrischer Arbeitsmittel nach DGUV Vorschrift 3
80333 München · Offen · Frist 05.10.2026
Das Goethe-Institut e.V., Zentrale in München, beschafft die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV-V3), der Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die Leistung ist der Region Bayern (NUTS-Code DE2) zugeordnet; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
56 % ähnlichWiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektrischer Anlagen
Offen · Frist 13.10.2026
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Regionale Vergabestelle Kaiserslautern, beschafft Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektrischer Anlagen nach der Vorschrift DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Leistungen werden in der Region Kaiserslautern beziehungsweise Rheinland-Pfalz ausgeschrieben; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
53 % ähnlichWiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 4
Bonn · Offen · Frist 20.10.2026
Das Bundesministerium der Verteidigung in Bonn beauftragt die Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Leistung ist der Region Bonn (NUTS-Code DEA22) zugeordnet; Einzelheiten zum Umfang ergeben sich aus der Material- und Leistungsliste sowie der Leistungsbeschreibung. Angebote können bis zum 20. Oktober 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
51 % ähnlichPrüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
Greifswald · Offen · Frist 24.09.2026
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik TI in Greifswald beauftragt die Erst- und Wiederholungsprüfung ortsfester elektrotechnischer Anlagen und Betriebsmittel nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3. Der Umfang umfasst etwa 3.330 ortsfeste elektrische Betriebsmittel einschließlich aller Einzelstromkreise am Standort Wendelsteinstraße 1 in Greifswald. Angebote müssen bis zum 24. September 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
49 % ähnlichPrüfung elektrischer Arbeitsmittel nach DGUV Vorschrift 3
80333 München · Offen · Frist 05.10.2026
Das Goethe-Institut e.V., Zentrale in München, beschafft Dienstleistungen zur Prüfung elektrischer Arbeitsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Der regionale Bezug liegt in Bayern; ein konkreter Umfang oder eine Größenordnung ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
49 % ähnlichJährliche Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an 27 Potsdamer Schulen
Potsdam · Offen · Frist 12.10.2026
Die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt die jährliche Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4) an 27 schulischen Einrichtungen in Potsdam. Der geschätzte Umfang beträgt etwa 35.000 Geräte pro Jahr; bei rund 10 bis 20 Prozent werden voraussichtlich Kleinreparaturen einschließlich anschließender Sicherheitsprüfung erforderlich. Zum Auftrag gehören außerdem die Dokumentation der Messergebnisse, Prüfplaketten sowie die Kennzeichnung und Übergabe nicht sicherer Geräte. Die Vertragsdauer beträgt 730 Tage.
49 % ähnlichPrüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Geräte und Anlagen
Zeuthen · Offen · Frist 21.09.2026
Das Deutsche Elektronen-Synchrotron DESY am Standort Zeuthen vergibt eine Dienstleistung zur wiederkehrenden Prüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen. Die Leistung umfasst Sicht- und Funktionsprüfungen, erforderliche Messungen, digitale Dokumentation, Kennzeichnung und Datenerfassung für ortsveränderliche Arbeitsmittel (wie Büro-, Labor- und Werkstattgeräte) sowie ortsfeste Anlagen (wie Verteilungen und Schutzeinrichtungen). Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt und wird nach dem Kriterium des niedrigsten Gesamtwertungspreises vergeben; Bewerbungsfrist ist der 21. September 2026.
48 % ähnlichWiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Cuxhaven · Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Cuxhaven beauftragt einen externen Elektrofachbetrieb mit der Erfassung und wiederkehrenden Prüfung von schätzungsweise 41.878 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln in derzeit 75 Einrichtungen im Landkreis Cuxhaven. Die Prüfungen sollen jährlich über eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren nach den geltenden Unfallverhütungs- und technischen Prüfanforderungen erfolgen. Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
48 % ähnlichPrüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen in Berufs-, Förder- und Klinikschulen
Offen · Frist 29.09.2026
Das Landratsamt Vogtlandkreis beauftragt die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Berufsschulzentren, Förderschulen und der Klinikschule Rodewisch. Die Leistungen werden vom 8. Februar 2027 bis zum 2. November 2029 in fünf regionalen Bereichen rund um Auerbach, Reichenbach, Plauen, Klingenthal und Oelsnitz erbracht und müssen während der Ferien erfolgen. Für jedes geprüfte Gebäude sind Prüfprotokolle, Prüfplaketten sowie elektronische Gerätelisten mit Messwerten und Gerätedaten vorzulegen.
43 % ähnlichPrüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Offen · Frist 08.10.2026
Die IHP GmbH – Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik beschafft die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Der Auftrag ist der Region DE4 zugeordnet; eine genauere Ortsangabe und eine Größenordnung sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
42 % ähnlichWiederkehrende Überprüfung medizinischer Geräte
Berlin · Offen · Frist 25.09.2026
Der Arbeitsmedizinische Dienst der BG BAU GmbH vergibt eine Dienstleistung zur regelmäßigen und fristgerechten Überprüfung medizinischer Geräte in seinen Untersuchungseinheiten, Untersuchungsmobilen und Untersuchungsstützpunkten bundesweit. Die Prüfungen umfassen Sicherheitstechnische Kontrollen, Messtechnische Kontrollen und die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach geltenden gesetzlichen Vorgaben. Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre und wird nach dem Kriterium des niedrigsten Preises vergeben.
41 % ähnlichPrüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Offen · Frist 07.10.2026
Der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in seinen Einrichtungen zu vergeben. Der Leistungsumfang und die genaue Größenordnung sind nicht näher angegeben. Die Leistung ist der Region DE4 zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 12:00 Uhr.
41 % ähnlichPrüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Offen · Frist 21.09.2026
Der Bezirk Schwaben beschafft die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Die Leistung ist der Region Bayern zugeordnet; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
41 % ähnlichÜberprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in Zwickau
Zwickau · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadtverwaltung Zwickau, vertreten durch die BFZ Service GmbH, beauftragt die Überprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel gemäß den genannten technischen Prüfregeln und Normen. Vorgesehen sind 26.289 Geräte im Jahr 2027 und 22.837 Geräte im Jahr 2028. Die Leistungen werden in Zwickau erbracht und sollen vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 laufen; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
41 % ähnlichPrüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Magdeburger Einrichtungen
Magdeburg · Offen · Frist 21.10.2026
Die Landeshauptstadt Magdeburg beauftragt die Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Schulen und Kindereinrichtungen, Verwaltungs- und Kulturbauten sowie weiteren Schulen im Stadtgebiet. Vorgesehen sind 2027 insgesamt etwa 46.000 Prüfungen: 13.000 in Schulen und Kindereinrichtungen, 20.000 in Verwaltungs- und Kulturbauten sowie 13.000 in weiteren Schulen; für 2028 besteht eine Option für etwa 64.000 zusätzliche Prüfungen. Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt und soll im Kalenderjahr 2027 mit einer möglichen Verlängerung auf 2028 erbracht werden; die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 06:00 Uhr UTC.
40 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: EF Gebäudetechnik
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 17.12.2024
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
214 vergleichbare Verfahren, davon 147 mit erfasstem Zuschlag · 108 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 314.279,32 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 22 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
FAM Gebäudedienste GmbH · Oberhausen
13 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KPS Prüfservice GmbH · Hirschberg
10 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
HS Service GmbH · Schwarza
8 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
HD Elektrotechnik GmbH · Gronau
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
NORM Prüfservice GmbH · Dinslaken
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
E+Service+Check GmbH · Laucha
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ESG Elektro Service Gesellschaft mbH · Frechen
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
APS Prüfdienste GmbH · Rostock
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SGUJ Prüfdienst Sven Glowalla · Wittmund
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Entsorgung gefährlicher Abfälle aus Raumschießanlagen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2027
Auftragnehmer: EST Energetics GmbH
Vertragsschluss: 09.07.2025
Zuschlagswert: 57.756 EUR
- Funktionserhaltungsverträge für Kühlanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgungen und Raumkontrollsysteme
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 18.10.2027
Auftragnehmer: STRABAG Property and Facility Services +1 weitere
Vertragsschluss: 18.10.2024
Zuschlagswert: 0 EUR
- Wartung und Störungsbeseitigung von Zutrittsanlagen in Dienstgebäuden
DRV Bund Einkaufsmanagement · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Fanselow Elektrobau und Elektromontagen
Vertragsschluss: 30.01.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Technisches Gebäudemanagement für die DLR-Standorte Oberpfaffenhofen und Augsburg
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 07.05.2028
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Vertragsschluss: 07.05.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandhaltung von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen am Flughafen München
Flughafen München GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 01.08.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
81739 · München
Vergabestelle1@by.aok.de000404 erfasste Verfahren, davon 80 vergeben. 391 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
Fiskalische Vergabestelle
MZEN-Vergabe.Fiskal@by.aok.de+49 8962730
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:41 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 28.10.2024 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 13:24 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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