TED·505118-2026

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Schulen des Landkreises Zwickau

Sachsen
Zwickau, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
IT-DienstleistungenTechnische DienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenElektropruefungDguv V3SchulwesenOeffentliche VerwaltungWartung Und Instandhaltung
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Zwickau schreibt die sicherheitstechnische Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in insgesamt 23 Schulen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils 11 bzw. 12 Schulen umfassen. Die Vertragslaufzeit beträgt für beide Lose jeweils 1440 Tage.

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Zwickau

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Zwickau sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Sicherheitsprüfung von elektrischen Geräten, die in Schulen bewegt werden können – dazu zählen beispielsweise Laptops, Kaffeemaschinen oder Laborgeräte. Die Aufgabe ist in zwei Lose aufgeteilt, wobei ein Los 11 Schulen und das andere 12 Schulen umfasst. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von etwa vier Jahren, in denen die Betriebsmittel gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften geprüft werden müssen. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Elektroprüfung nachweisen können, um die Sicherheit in den Bildungseinrichtungen zu gewährleisten.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001LOS 1

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an 11 Schulen des Landkreises Zwickau

CPV 716300001440 Tage Laufzeit
LOT-0002LOS 2

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an 12 Schulen des Landkreises Zwickau

CPV 716300001440 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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