Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Was wird ausgeschrieben
Die Technische Universität Chemnitz vergibt einen Rahmenvertrag über die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen (ca. 2 Jahre) und umfasst die regelmäßige Prüfung aller tragbaren elektrischen Geräte an der Universität. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
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Rahmenvertrag zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Die Technische Universität Chemnitz benötigt einen Dienstleister für die regelmäßige Prüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an der Universität — also alle tragbaren Geräte wie Computer, Laborequipment, Bürogeräte und Werkzeuge, die regelmäßig auf elektrische Sicherheit geprüft werden müssen. Dies ist eine gesetzliche Pflicht nach der DGUV V3 (ehemals BGV A3). Der Rahmenvertrag läuft über 2 Jahre, wobei die Prüfungen voraussichtlich auf Abruf (call-off) erfolgen. Der Auftraggeber ist eine große technische Universität in Sachsen mit mehreren Fakultäten und entsprechend vielen zu prüfenden Geräten. Bewerber müssen unter anderem die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Mindestlohngesetzes und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachweisen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§21 AEntG)
- Nachweis der Einhaltung des Mindestlohngesetzes (§19 MiLoG)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §124 GWB
- Nachweis zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (§22 LkSG)
- Mögliche Vorlage einer Selbstreinigungsbescheinigung gemäß §125 GWB
- Nachweis der Fachkunde für elektrische Prüfungen (DGUV V3)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des §22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16.Juli 2021 (BGBI.I S.2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §124 GWB. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß §125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotAbschluss einer Rahmenvereinbarung über die Prüfung von ortveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung