Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Aurich schreibt die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3/4 aus. Der Auftrag ist in fünf Lose unterteilt, die verschiedene geografische Gebiete sowie Schul- und Verwaltungsgebäude abdecken. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel gemäß Leistungsbeschreibung.
Der Landkreis Aurich sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Sicherheitsprüfung elektrischer Geräte und Anlagen in seinen Liegenschaften. Dabei geht es um die sogenannte DGUV-Vorschrift-3-Prüfung, bei der ortsveränderliche Geräte (wie Computer oder Kaffeemaschinen) und ortsfeste Anlagen (wie Steckdosen oder Verteilerkästen) auf ihre Betriebssicherheit hin untersucht werden. Der Auftrag ist in fünf Lose unterteilt, die nach geografischen Regionen und Gebäudetypen wie Schulen oder Jobcentern sortiert sind. Interessierte Unternehmen können sich für einzelne oder mehrere dieser Lose bewerben, wobei der Zuschlag rein über den günstigsten Preis entschieden wird.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB. § 56 Abs. 2 - 4 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Hinweis der Vergabestelle: Die Frist zur Nachforderung von Unterlagen beträgt 6 Kalendertage.
Aufteilung in Lose
5 LoteDer Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.
Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.
Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.
Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.
Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price100%
Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand des Angebotspreises (100 %). Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis.
- price100%
Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand des Angebotspreises (100 %). Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis.
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Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand des Angebotspreises (100 %). Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis.
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Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand des Angebotspreises (100 %). Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis.
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Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand des Angebotspreises (100 %). Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis.
Zeitplan
- 4. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung