Prüfung elektrischer Betriebsmittel (E-Check) an Dienstsitzen in Baden-Württemberg
Was wird ausgeschrieben
Das Regierungspräsidium Tübingen schreibt die elektrotechnische Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und Sondergeräte an verschiedenen Dienstsitzen in Baden-Württemberg aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und umfasst eine Gesamtschätzmenge von über 60.000 Prüfungen über eine Laufzeit von vier Jahren. Die Leistung beinhaltet die Prüfung, Dokumentation und Kennzeichnung der Geräte.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Ausschreibung beinhaltet ein Verfahren zur elektrotechnischen Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (insbesondere dienstliche und private Elektrogeräte, IuK- und Leasinggeräte) sowie bestimmter elektrischer Sondergeräte mit jährlich kalibrierten Messgeräten inkl. Dokumentation und Ge-rätekennzeichnung (E-Check) an verschiedenen Dienstsitzen in Baden-Württemberg. Die zu vergebende Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Die Schätzmenge an Geräten, bei denen der E-Check innerhalb der vier Jahre (Höchstlaufzeit) durchgeführt werden soll, sowie die Höchstmengen sind: Los 1 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 55.000 Stückzahl Schätzmenge - 70.000 Stückzahl Höchstmenge Los 1 Sondergeräte 100 Stückzahl Schätzmenge - 150 Stückzahl Los 2 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 5.500 Stückzahl Schätzmenge - 7.000 Stückzahl Höchstmenge Los 2 Sondergeräte 650 Stückzahl Schätzmenge - 800 Stückzahl Höchstmenge
Das Regierungspräsidium Tübingen sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Sicherheitsprüfung elektrischer Geräte, den sogenannten E-Check. Dabei werden sowohl alltägliche Elektrogeräte als auch spezielle technische Geräte an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg geprüft, dokumentiert und mit Prüfsiegeln versehen. Der Auftrag läuft über vier Jahre und ist in zwei Lose aufgeteilt, die sich in der Art und Menge der zu prüfenden Geräte unterscheiden. Insgesamt müssen über 60.000 Prüfungen durchgeführt werden. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den elektronischen Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Selbstreinigungsmaßnahmen bei vorliegenden Ausschlussgründen
- Erklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland (VO 833/2014)
- Erklärung zur Nichtzugehörigkeit zu Terrorlisten gemäß VO (EG) 2580/2001 und 881/2002
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Der / die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlun-gen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Erklärung VO (EG) Nr. 2580/2001, VO (EG) Nr. 881/2002 und 2001/931/GASP Ich erkläre/Wir erklären, dass weder mein/unser Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zu-lässigen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Ein Anspruch auf Nachforderung be-steht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Das vollständige Angebot (Preisblatt, Anlage 5a bzw. Anlage 5b) ist mit allen in der Anlage 4 (Angebotsschreiben) aufgeführten Anlagen und Nachweisen dem Regierungspräsidium Tübingen ausschließlich in elektronischer Form nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen. landbw.de) einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, der Dienstleistungsvertrag und das Preisblatt nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 02.07.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Bieterfragen, die nicht über diesen Weg eingehen, werden nicht beantwortet. Sämtliche bekanntgegebenen Änderungen werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und somit Vertragsbestandteil, auch wenn Bieter aufgrund fehlender Registrierung keine Kenntnis erlangt haben. Das Angebot muss bis spätestens Mittwoch, 15.07.2026, 09:00 Uhr, vollständig bei dem Regierungspräsidium Tübingen eingegangen sein. Die übermittelten Angebote sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen elektronischen Signatur in Textform als verbindlich erklärt bzw. angeboten. Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter von Dritten auszufüllen bzw. zu unterschreiben sind. Je Los kann ein Angebot abgegeben werden.
Aufteilung in Lose
2 LoteRahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis Nr. 1: Pauschalpreis für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel pro Stück x 0,7 Preis Nr. 2: Pauschalpreis für Sondergeräte gem. Anlage 6b x 0,2 Preis Nr. 3: Anfahrtspauschale x 0,1 = Gewichteter Brutto-Angebotspreis (Anlage 1 Ziff. 9.4) Bei Gleichpunktestand in der Gesamtwertung Preis entscheidet das Los. Zu beachten: Ein Skontoabzug fließt nicht in die Wertung ein.
- price100%
Preis Nr. 1: Pauschalpreis für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel x 0,3 Preis Nr. 2: Pauschalpreis für Sondergeräte x 0,6 Preis Nr. 3: Anfahrtspauschale x 0,1 = Gewichteter Brutto-Angebotspreis Bei Gleichpunktestand in der Gesamtwertung Preis entscheidet das Los. Zu beachten: Ein Skontoabzug fließt nicht in die Wertung ein.
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung