Prüfung der Jahresrechnungen der AOK Nordost für 2027 bis 2031
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- Erfüllungsregion
- Berlin, Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 20.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen (79200000)
- Rechnungslegung und -prüfung (79210000)
- Betriebsprüfung (79212000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 725500-2026
- Verfahrensnummer
- 1a0e6df1-53fb-436b-8339-1c54c5fc1c8b
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Jahresrechnungen der Kranken- und Pflegeversicherung der AOK Nordost sollen für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031 geprüft werden; dazu gehören auch die Abrechnungen für den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2). Der Auftrag umfasst Prüfberichte in deutscher Sprache. Als Auftraggeberin ist im Datensatz die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main angegeben; als Regionen sind Berlin und Brandenburg ausgewiesen.
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Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 77 Abs. 1a SGB IV i. V. m. §§ 27 bis 29a sowie § 31 SVHV die Jahresrechnungen und den weiteren für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnung der Kranken- und Pflegeversicherung und des Ausgleichs nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz bei Krankheit (U1) und bei Mutterschaft (U2) für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031 der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse zu prüfen und Prüfungsberichte für die Krankenversicherung (einschließlich des Ausgleichs nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG) und die Pflegeversicherung zu erstellen. Die Prüfung (inkl. Prüfbericht) hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Prüfung der Jahresrechnung für die Jahre 2027 bis 2031 für die AOK Nordost
Bei der Prüfung (inkl. Prüfbericht) ist insbesondere zu beachten: - die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB), - die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), - die Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV), - die allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV), - der Kontenrahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, - die Satzung der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse. - die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. heraus-gegebenen aktuellen Fassung. Die Prüfung erstreckt sich auf: - die Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS), - die Richtigkeit der Führung der Vermögensrechnung (Bilanzwahrheit, -klarheit und -kontinuität), - die Prüfung rechnungslegungsrelevanter Prozesse, - die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben und - die IT-Systemprüfung. Speziell werden folgende Anforderungen gestellt: - Die Prüfung der Vermögensrechnung hat auf formale, rechnerische und sachliche Richtigkeit zu erfolgen. Dabei sind die Nachweise für die in der Jahresrechnung ausgewiesenen aktiven und passiven Vermögensbestände vollständig zu prüfen. - Es ist zu prüfen, ob die Vermögensveränderungen im Laufe des Rechnungsjahres richtig erfasst wurden und ob das Ergebnis der Erfolgsrechnung richtig in die Vermögensrechnung übernommen wurde. Weiterhin hat der Auftragnehmer die Vorstandsbezüge und die Verwendung des Repräsentationsfonds des Vorstandes der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse zu prüfen. Hierüber ist ein gesonderter Bericht zu erstellen. Die jeweiligen Prüfberichte sollen folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Angaben über Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung, - Angaben zur vollständigen bzw. stichprobenartigen Prüfung, - Angaben zur prozessorientierten Prüfung, - Übersicht über die Ergebnisse der Vermögens- und Erfolgsrechnung, - Aufnahme grundsätzlicher Beanstandungen. Ein Management Letter ist nur bei Bedarf seitens der Auftraggeberin zum Angebotspreis (Anlage B.03) zu erstellen. Die Prüfung ist grundsätzlich im Rahmen einer Remote-Durchführung möglich. Sollte eine örtliche Prüfung erforderlich sein, findet diese in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Berlin (PLZ 10963) oder Teltow (PLZ 14513) statt.
Frist: 19.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Für den Fall des Vorliegens eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB wird auf die Möglichkeit des Nachweises einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie auf die Verjährungsfristen nach § 126 GWB hingewiesen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Vergabeunterlagen
16 Dateien laut Portal · Stand 20.10.2026| Sonstiges | 205 KB | |
| Sonstiges | 57 KB | |
| Formular | 218 KB | |
| Formular | 215 KB | |
| Sonstiges | 43 KB | |
| Formular | 263 KB | |
| Formular | 232 KB | |
| Sonstiges | 248 KB | |
| Sonstiges | 227 KB | |
| Sonstiges | 228 KB | |
| Formular | 212 KB | |
| Vertragsbedingungen | 231 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 222 KB | |
| Sonstiges | 203 KB | |
| Anschreiben | 284 KB | |
| Sonstiges | 212 KB |
Anforderungen
Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Für den Fall des Vorliegens eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB wird auf die Möglichkeit des Nachweises einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie auf die Verjährungsfristen nach § 126 GWB hingewiesen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXS0Y5SDYDBQZ52T
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