Prüfung der Elektro-Ausschreibungsunterlagen und bauzeitliche Begutachtung nach BOStrab
Was wird ausgeschrieben
Die Stadtwerke Augsburg beauftragen einen unabhängigen Prüfsachverständigen für die Elektroplanung im Straßenbahnbau. Der Auftrag umfasst die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen, die Erstellung eines formellen Gutachtens sowie die Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde. Optional sind bauzeitliche Begehungen und die Erstellung von Zwischen- sowie Abschlussberichten vorgesehen. Die Abrechnung erfolgt stufenweise nach dem tatsächlichen Leistungsfortschritt.
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Prüfung der Ausschreibungsunterlagen für die Elektrotechnik durch einen Prüfsachverständigen einschl. Erstellung eines entsprechenden Gutachtens nach §60 BOStrab und Erklärung gegenüber der TAB Für die Option §61: bauzeitliche Begehung und Erstellung eines Zwischenberichts nach §61 BOStrab Für die Option § 62: finale Begehung und Erstellung eines Abschlussberichts nach §62 BOStrab
Die Stadtwerke Augsburg beauftragen einen unabhängigen Prüfsachverständigen für die Elektroplanung im Straßenbahnbau. Dieser prüft die Ausschreibungsunterlagen, erstellt ein formelles Gutachten und erklärt gegenüber der zuständigen Behörde die technische Übereinstimmung. Die Prüfung erfolgt nach der Straßenbahn-Bauordnung (BOStrab), die technische Standards für Schienenfahrzeuge im Stadtverkehr regelt. Optional können während der Bauzeit und am Projektende weitere Begehungen sowie Zwischen- und Abschlussberichte erstellt werden. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: PVE 30.12, BOStrab-Prüfleistungen)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Zulassung als Prüfsachverständiger nach BOStrab
- Nachweis einschlägiger Erfahrung im Straßenbahnbau
- Technische Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit
- Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer
- Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotPrüfung der Ausschreibungsunterlagen für die Elektrotechnik durch einen Prüfsachverständigen einschl. Erstellung eines entsprechenden Gutachtens nach §60 BOStrab und Erklärung gegenüber der TAB Für die Option §61: bauzeitliche Begehung und Erstellung eines Zwischenbe-richts nach §61 BOStrab Für die Option § 62: finale Begehung und Erstellung eines Abschlussberichts nach §62 BOStrab Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsfortschritt. (Anl. 4 – Vertrag: PVE 30.12 Prüfleistungen BOStrab §60 Elektro (Optional §61 und 62 inkl. Anlagen)
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality
Siehe geforderte Unterlagen (zum Download verfügbar auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“). Die Anlage vollständig ausfüllen und mit dem Angebot einreichen - Anl. 5 - Zusatzvereinbarung Vertrag: 0.0 Zusatzvereinbarung Vertrag (lfd.Nr. alle) - Anl. 5 - Zusatzvereinbarung Vertrag: 0.1 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (lfd.Nr. 1) - Anl. 5 - Zusatzvereinbarung Vertrag: 0.2 Verpflichtungserklärung_v2.00 (lfd.Nr. 2) - Anl. 5 - Zusatzvereinbarung Vertrag: 0.0 Zusatzvereinbarung Vertrag Sicherheitsleistung (lfd.Nr. 3) Anl. 2 – Bürgschaft: 2.2 Vertragserfüllungsbürgschaft und 2.3 Mängelansprüchebürgschaft (im Auftragsfall, soweit einschlägig ankreuzen)
- price
Siehe geforderte Unterlagen (zum Download verfügbar auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“). Die Anlage vollständig ausfüllen und mit dem Angebot einreichen. - Angebotserklärung_ PVE 30.12 Prüfleistungen BOStrab §60 Elektro (Optional §61 und 62) - Anl. 4 – Vertrag: PVE 30.12 Prüfleistungen BOStrab §60 Elektro (Optional §61 und 62)_v1.00 inkl. Anlagen Änderungen und Ergänzungen sind nicht erlaubt und führen zwangsläufig zum Ausschluss des Angebotes. Beschreibung: 100% Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert