Prüfstand für Elektro- und Hybrid-Landmaschinen
Was wird ausgeschrieben
Das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) in Straubing beschafft einen Radnabenprüfstand zur Untersuchung von Elektro- und Hybridtraktoren. Ziel ist die Messung von Leistungsfähigkeit, Energieverbrauch und Reichweite unter praxisnahen Bedingungen. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) ist eine Forschungseinrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und arbeitet an alternativen Antriebssystemen für land- und forstwirtschaftliche Maschinen. Neben dem bereits am TFZ vorhandenen Traktorprüfstand, der primär für die Emissions-, Leistungs- und Kraftstoffverbrauchsmessung an Traktoren mit Verbrennungsmotoren und der für eine Leistungsabnahme über die Zapfwelle („Zapfwellenprüfstand“) konzipiert ist, soll im gleichen Gebäude ein weiterer Traktorprüfstand als Radnabenprüfstand aufgebaut werden, um damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz von Elektro und Hybridtraktoren testen zu können. Mithilfe des Radnabenprüfstands soll der Betrieb von Traktoren aus der landwirtschaftlichen Praxis reproduziert und die dabei an den Radnaben auftretenden Drehzahlen und Drehmomente gemessen werden können. Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist es durch das Leistungsverhalten, der Energieverbrauch, die Reichweite sowie weitere Kenngrößen von Traktoren mit unterschiedlichen Antriebskonzepten messen zu können, um daraus beispielsweise arbeitswirtschaftliche Kenngrößen speziell für den Einsatz von E-Traktoren ableiten zu können.
Das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) in Straubing sucht einen spezialisierten Radnabenprüfstand für landwirtschaftliche Maschinen. Mit diesem Gerät sollen Elektro- und Hybridtraktoren auf ihre Effizienz, Reichweite und Leistungsdaten getestet werden, um den Einsatz dieser Antriebstechnologien in der Landwirtschaft besser zu verstehen. Der neue Prüfstand ergänzt eine bereits vorhandene Anlage für herkömmliche Verbrennungsmotoren und soll im gleichen Gebäude installiert werden. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch verschiedene Eigenerklärungen nachweisen, unter anderem zur Integrität und zur Einhaltung sozialer und arbeitsrechtlicher Standards.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123 bis 126 GWB
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Insolvenz oder Liquidation
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards (z.B. MiLoG, AEntG, LkSG)
- Eigenerklärung zur Integrität und zum Ausschluss von Wettbewerbsverstößen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Technologie- und Förderzentrum (TFZ) ist eine Forschungseinrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und arbeitet an alternativen Antriebssystemen für land- und forstwirtschaftliche Maschinen. Neben dem bereits am TFZ vorhandenen Traktorprüfstand, der primär für die Emissions-, Leistungs- und Kraftstoffverbrauchsmessung an Traktoren mit Verbrennungsmotoren und der für eine Leistungsabnahme über die Zapfwelle („Zapfwellenprüfstand“) konzipiert ist, soll im gleichen Gebäude ein weiterer Traktorprüfstand als Radnabenprüfstand aufgebaut werden, um damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz von Elektro und Hybridtraktoren testen zu können. Mithilfe des Radnabenprüfstands soll der Betrieb von Traktoren aus der landwirtschaftlichen Praxis reproduziert und die dabei an den Radnaben auftretenden Drehzahlen und Drehmomente gemessen werden können. Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist es durch das Leistungsverhalten, der Energieverbrauch, die Reichweite sowie weitere Kenngrößen von Traktoren mit unterschiedlichen Antriebskonzepten messen zu können, um daraus beispielsweise arbeitswirtschaftliche Kenngrößen speziell für den Einsatz von E-Traktoren ableiten zu können.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
Preis
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Zeitplan
- 12. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung