Projektträgerschaft für das Förderprogramm Innovation und Infrastruktur für industrielle Künstliche Intelligenz

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht einen Projektträger für die administrative und fachliche Umsetzung der Förderprogramme IPCEI-AI und IPCEI-CIC. Der Auftrag umfasst die Beratung von Antragstellern, die Antragsbearbeitung, das Berichtswesen sowie die Unterstützung bei der nationalen und europäischen Koordinierung. Das Projektvolumen ist auf rund 42,7 Millionen Euro geschätzt.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, einen Auftragnehmer (AN) als Projektträger mit der fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „Innovation und Infrastruktur für industrielle Künstliche Intelligenz“ zu beauftragen. Der Auftrag umfasst Projektträgeraufgaben und Programmmanagement für die geplanten Important Projects of Common European Interest (IPCEI) zu Künstlicher Intelligenz (IPCEI-AI) und zu Verteilter Datenverarbeitungsinfrastruktur (IPCEI-CIC). Im Aufgabenbereich Projektträgeraufgaben fallen folgende Leistungen an: - Allgemeine Projektträgeraufgaben - Beratung von Antragstellern und Zuwendungsempfängern - Vorbereitung und Durchführung von Matchmaking- und Notifizierung der IPCEI - Skizzenbearbeitung - Erstellung von Formularen und Dokumenten - Antragsbearbeitung - Administration der Förderprojekte - Berichtswesen und Dokumentation Im Aufgabenbereich Programmmanagement fallen folgende Leistungen an: - Zuarbeiten im Rahmen der Erfolgskontrolle - Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Anfragen - Wissens- und Knowhow-Transfer - Unterstützung bei der nationalen Koordinierung - Unterstützung der europäischen Koordinierung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragt einen externen Projektträger, um die Umsetzung großer europäischer Förderprogramme im Bereich Künstliche Intelligenz und Dateninfrastruktur zu steuern. Der Auftragnehmer übernimmt dabei Aufgaben wie die Beratung von Antragstellern, die Prüfung von Förderanträgen, die Verwaltung der Projekte sowie die Unterstützung bei der Kommunikation und europäischen Abstimmung. Es handelt sich um eine komplexe Management-Dienstleistung, die eine enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium erfordert. Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags liegt bei etwa 42,7 Millionen Euro.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung gemäß §§ 123 f. GWB
- Vollständiges Ausfüllen des Preisblatts
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§§ 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, einen Auftragnehmer (AN) als Projektträger mit der fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „Innovation und Infrastruktur für industrielle Künstliche Intelligenz“ zu beauftragen. Der Auftrag umfasst Projektträgeraufgaben und Programmmanagement für die geplanten Important Projects of Common European Interest (IPCEI) zu Künstlicher Intelligenz (IPCEI-AI) und zu Verteilter Datenverarbeitungsinfrastruktur (IPCEI-CIC). Im Aufgabenbereich Projektträgeraufgaben fallen folgende Leistungen an: - Allgemeine Projektträgeraufgaben - Beratung von Antragstellern und Zuwendungsempfängern - Vorbereitung und Durchführung von Matchmaking- und Notifizierung der IPCEI - Skizzenbearbeitung - Erstellung von Formularen und Dokumenten - Antragsbearbeitung - Administration der Förderprojekte - Berichtswesen und Dokumentation Im Aufgabenbereich Programmmanagement fallen folgende Leistungen an: - Zuarbeiten im Rahmen der Erfolgskontrolle - Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Anfragen - Wissens- und Knowhow-Transfer - Unterstützung bei der nationalen Koordinierung - Unterstützung der europäischen Koordinierung
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality
4.1.1 Personal des Kernteams (15%) 4.1.2 Arbeitsorganisation (25%) 4.1.3 Umsetzungskonzept (60%)
- price
Zuschlagskriterium Preis * Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. * Im Angebot ist ein Preis für die gesamte Vertragslaufzeit und alle Leistungsbestandteile, d. h. einschließlich Verlängerungsoptionen und Aufstockungsoption, anzugeben (Gesamtpreis). Es sind zudem separate Preise für die Grundlaufzeit, sowie für die Verlängerungsoptionen und die Aufstockungsoption anzugeben. * Die Zusammensetzung des Angebotspreises ist in Personal-, sowie Material-, Reise- und Fremdleistungskosten nach den Vorgaben des Preisblattes zu untergliedern. In die Angebotswertung fließt jedoch ausschließlich der Preis für die Personalkosten ein. Im Preisblatt sind durch den Bieter zudem auch die zeitlichen Aufwände zu konkretisieren. Für die einzelnen Arbeitspakete sind dabei entsprechende Personalaufwände im Preisblatt angegeben. Die Angabe des konkretisierten Aufwands durch den Bieter kann die Schätzungen um 5 % über- oder unterschreiten. Auf diese Weise wird Bietern die Gelegenheit gegeben, Arbeitsroutinen, effiziente Arbeitsabläufe oder den Einsatz von IT-Anwendungen auch preislich im Angebot abzubilden. Über- und Unterschreitungen der jeweils benannten Personalaufwände um mehr als 5 % führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. * Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. * Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)2: Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung