Projektträgerschaft für Förderprogramme zur Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Verkehr sucht einen Projektträger für die administrative und fachliche Begleitung von Förderprogrammen im Bereich erneuerbarer Kraftstoffe. Der Auftrag umfasst die Betreuung der Förderrichtlinie für regenerative Kraftstoffe, der Technologie-Plattform PtL-Kraftstoffe sowie des eSAF-Markthochlaufs über einen Zeitraum von 1080 Tagen. Der Auftragnehmer unterstützt bei der Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben und der Fördermittelverwaltung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die entsprechende Begleitung und Administration der Fördermaßnahmen erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMV als AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) beauftragt einen externen Dienstleister als Projektträger, um Förderprogramme für klimafreundliche Kraftstoffe zu verwalten. Dabei geht es um die fachliche und administrative Abwicklung von Förderanträgen, die Überprüfung der Einhaltung von Haushaltsgesetzen und die Dokumentation der Mittelverwendung. Der Dienstleister arbeitet eng mit der bereits bestehenden Programmgesellschaft NOW GmbH zusammen, um die Förderrichtlinien für regenerative Kraftstoffe und PtL-Technologien (Power-to-Liquid) umzusetzen. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von etwa drei Jahren. Bieter müssen sicherstellen, dass keine Interessenkonflikte mit den genannten Förderprogrammen bestehen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Sanktionstatbeständen (EU-Verordnungen 833/2014 und 269/2014)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen bzw. zur Offenlegung von Interessenkonflikten (Formblatt BSB2)
- Nachweis geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkollisionen bei bestehenden Verflechtungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und fakulative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB: Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern sowie von den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des Bieters/Bewerbers (Unternehmen) gemäß §§ 123, 124 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F1 Erklärung zum Unternehmen abzugeben. ###### Ausschluss gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung je Wirtschaftsteilnehmer (einschließlich Unterauftragnehmern sowie der einzelnen Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) hinsichtlich des Vorliegens eines Sanktionstatbestandes nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU) in der jeweils geltenden Fassung. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F Sanktion_RUS abzugeben. ###### Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung je Wirtschaftsteilnehmer (einschließlich Unterauftragnehmern sowie der einzelnen Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nichtvorliegen bzw. zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Förderrichtlinie für Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe aus 2021 und der Technologie-Plattform PtL-Kraftstoffe (TPP). Im Falle bestehender Verflechtungen oder Tätigkeiten ist darzustellen, durch welche geeigneten Maßnahmen eine Interessenkollision ausgeschlossen wird. Sofern ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt der Ausschluss vom Vergabeverfahren. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatt BSB2 abzugeben ###### Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Angebote/Teilnahmeanträge sind vollständig vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 VgV nachzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotZum Leistungsumfang gehört die Betreuung der Fördermaßnahmen - Förderrichtlinie "Entwicklung regenerativer Kraftstoffe", - Technologieplattform PtL-Kraftstoffe (TPP) und - Förderung eSAF Markthochlauf. Die Koordination der Fördermaßnahmen und die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des BMV im Bereich erneuerbarer Kraftstoffe hat der AG derzeit der Programmgesellschaft NOW GmbH mit Sitz in Berlin übertragen. Der AN arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMV in der Leistungsausführung eng mit der NOW GmbH zusammen. Grundlage der Zusammenarbeit bilden abgestimmte Inhalte und Schnittstellen, welche zwischen den Partnern nach Beauftragung spezifisch abgestimmt werden. **** Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zeitplan
- 19. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung