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Projektträgerschaft für das Förderprogramm DNS der zukunftsfähigen Mobilität und Nationale Kontaktstelle Verkehr

Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieBerlin, GermanyVeröffentlicht 18. Mai 2026
Auftragswert
€18M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
16. Juni 2026
18 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht einen Projektträger für die fachliche und administrative Betreuung des Förderprogramms „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ sowie der Nationalen Kontaktstelle Verkehr. Der Auftrag umfasst die Begutachtung von Projektanträgen, die Betreuung von Verbundprojekten sowie die Abwicklung von Restarbeiten aus Vorgängerprogrammen. Die Laufzeit erstreckt sich über die Haushaltsjahre 2027 bis 2029.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als AG beabsichtigt, einen Auftragnehmer (AN) als Projektträger mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ sowie der Betreuung einer Nationalen Kontaktstelle zu beauftragen. Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 laut Finanzplan per anno jeweils ca. 53 bis 54 Mio. € an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Es ist jährlich von ca. 100 zu begutachtenden Skizzeneinreichungen und der Förderung von fünf Verbundprojekten (pro Verbundprojekt durchschnittlich 18 Zuwendungsempfänger, in Summe ca. 90 Teilvorhaben) mit einem Fördervolumen von bis zu 25 Mio. € auszugehen. Der AN übernimmt laufende Projektförderungen aus den Vorjahren aus den Förderprogrammen „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) und „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ (siehe 3.1.3 und 3.1.4 der Leistungsbeschreibung). Das Vorgänger-Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) wurde teilweise aus EU-Mittel refinanziert (Deutscher Aufbau- und Resilienzplan im Rahmen des temporären Aufbauprogramms Next Generation EU (Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)). Die letzten diesbezüglich geförderten Projekte laufen 2026 aus und werden in 2026 endadministriert. Es ist nicht auszuschließen, dass für einzelne Verbundprojekte (max. zehn) administrative Restarbeiten im Jahr 2027 erforderlich sind. Unabhängig davon kann es zudem zu Nachprüfungen durch den Europäischen Rechnungshof oder der Europäischen Kommission in den Folgejahren kommen (z.B. Audit-Prüfungen). Etwaige Aufgaben in diesem Kontext sind durch den AN zu bearbeiten.

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beauftragt einen externen Dienstleister als Projektträger. Dieser übernimmt die administrative und fachliche Steuerung des Förderprogramms „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“, das sich auf digitale und nachhaltige Verkehrslösungen konzentriert. Zu den Aufgaben gehören die Prüfung von jährlich etwa 100 Projektanträgen, die Betreuung von Verbundprojekten sowie die Unterstützung der Nationalen Kontaktstelle Verkehr für europäische Forschungszusammenarbeit. Zudem muss der Auftragnehmer administrative Restarbeiten aus früheren Förderprogrammen abwickeln und bei möglichen EU-Audits unterstützen. Der geschätzte Auftragswert für diesen Zeitraum beträgt 17,6 Millionen Euro.

BeratungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungÖffentliche VerwaltungForschung und EntwicklungProjektmanagementOeffentliche VerwaltungForschungsfoerderungMobilitaetEu ZusammenarbeitBeratungsdienstleistungen
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Eigenerklärung gemäß § 123 GWB
  • Nachweis der Eignung gemäß § 56 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „DNS der zukunftsfähigen Mobilität Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ sowie Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Forschung auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs (Nationale Kontaktstelle Verkehr)
€18M

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als AG beabsichtigt, einen Auftragnehmer (AN) als Projektträger mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ sowie der Betreuung einer Nationalen Kontaktstelle zu beauftragen. Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 laut Finanzplan per anno jeweils ca. 53 bis 54 Mio. € an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Es ist jährlich von ca. 100 zu begutachtenden Skizzeneinreichungen und der Förderung von fünf Verbundprojekten (pro Verbundprojekt durchschnittlich 18 Zuwendungsempfänger, in Summe ca. 90 Teilvorhaben) mit einem Fördervolumen von bis zu 25 Mio. € auszugehen. Der AN übernimmt laufende Projektförderungen aus den Vorjahren aus den Förderprogrammen „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) und „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ (siehe 3.1.3 und 3.1.4 der Leistungsbeschreibung). Das Vorgänger-Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) wurde teilweise aus EU-Mittel refinanziert (Deutscher Aufbau- und Resilienzplan im Rahmen des temporären Aufbauprogramms Next Generation EU (Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)). Die letzten diesbezüglich geförderten Projekte laufen 2026 aus und werden in 2026 endadministriert. Es ist nicht auszuschließen, dass für einzelne Verbundprojekte (max. zehn) administrative Restarbeiten im Jahr 2027 erforderlich sind. Unabhängig davon kann es zudem zu Nachprüfungen durch den Europäischen Rechnungshof oder der Europäischen Kommission in den Folgejahren kommen (z.B. Audit-Prüfungen). Etwaige Aufgaben in diesem Kontext sind durch den AN zu bearbeiten.

CPV 75130000, 75131000, 79411100, 73000000Frist 16. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    4.1.1 Personal (Gewichtung 15 %) 4.1.1.1 Unterkriterium 1: Zentrale Ansprechperson (Projektleitung), einschließlich Stellvertretung (5 von 15 %) 4.1.1.2 Unterkriterium 2: Kernteam (10 von 15 %) 4.1.2 Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 25 %) 4.1.3 Umsetzungskonzept (Gewichtung 60 %) 4.1.3.1 Unterkriterium 1: Umsetzung der Projektträgeraufgaben im engeren Sinne (25 von 60 %) 4.1.3.2 Unterkriterium 2: Umsetzung der Programmmanagementaufgaben (25 von 60 %) 4.1.3.3 Unterkriterium 3: Umsetzung der Nationalen Kontaktstelle Verkehr (10 von 60 %)

  • price

    • Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. • Die Zusammensetzung des Angebotspreises ist in Personal-, Sach- und Nebenkosten nach den Vorgaben des Preisblattes zu untergliedern. • Im Preisblatt sind durch den Bieter zudem auch die zeitlichen Aufwände zu konkretisieren. Für die einzelnen Arbeitspakete sind dabei entsprechende Korridore im Preisblatt vorgegeben. Die Angabe des konkretisierten Aufwands durch den Bieter muss sich zwingend innerhalb der jeweils benannten Korridore befinden. Auf diese Weise wird den Bietern die Gelegenheit gegeben, Arbeitsroutinen, effiziente Arbeitsabläufe oder den Einsatz von IT-Anwendungen auch preislich im Angebot abzubilden. Über- und Unterschreitungen der jeweils benannten Korridore führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. • Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Nettogesamthöchstpreises besteht nicht. • Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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