Projektträgerschaft für das Bundesprogramm zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verlängert den bestehenden Vertrag für die Projektträgerschaft zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme bis zum 30.09.2027. Im Zuge dieser Vertragsanpassung wird die bisherige Vergütungsobergrenze von 17,87 Mio. EUR angehoben. Der Auftragnehmer unterstützt das Ministerium weiterhin umfassend bei der Abwicklung der Projektförderung.
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Der Projektträger (AN) übernimmt sämtliche Aufgaben des bisherigen Projektträgers und unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) sodann umfassend in allen Phasen der Projektförderung im Rahmen des Förderprogramms sowie sämtlicher etwaiger zusätzlicher Einzelförderungen, die im Rahmen des Haushaltstitels „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ ggf. durchgeführt werden. Der Vertrag setzt für die gesamte Laufzeit des Vertrages einschließlich Verlängerungsoptionen für 2026 gem. § 11 Abs. 2 eine Vergütung bis zu einer Obergrenze in Höhe von 17.872.850,00 € netto fest. Mit den Nachträgen vom 27.11.2024 sowie vom 06.11.2025 wurden die Jahresobergrenzen für die Jahre 2024 sowie 2025 zur Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe kostenneutral verschoben, während die Gesamtobergrenze unverändert blieb. Mit dieser Änderung und nach Verlängerung des Vertrags bis Ende 2026 erfolgt nun eine Anhebung der Gesamtobergrenze sowie eine weitere Verlängerung des Vertrags bis 30.09.2027.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verlängert die Zusammenarbeit mit einem bestehenden Projektträger, der das Ministerium bei der Verwaltung von Fördergeldern für die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme unterstützt. Der Projektträger übernimmt dabei Aufgaben wie die Prüfung von Förderanträgen und die Begleitung der Projekte bis zum Abschluss. Da der Bedarf an Unterstützung gestiegen ist und der Vertrag nun bis zum 30. September 2027 läuft, wird die finanzielle Obergrenze des Auftrags erhöht. Es handelt sich hierbei um eine Vertragsänderung für eine bereits bestehende Dienstleistung.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Projektträger (AN) übernimmt sämtliche Aufgaben des bisherigen Projektträgers und unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) sodann umfassend in allen Phasen der Projektförderung im Rahmen des Förderprogramms sowie sämtlicher etwaiger zusätzlicher Einzelförderungen, die im Rahmen des Haushaltstitels „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ ggf. durchgeführt werden. Der Vertrag setzt für die gesamte Laufzeit des Vertrages einschließlich Verlängerungsoptionen für 2026 gem. § 11 Abs. 2 eine Vergütung bis zu einer Obergrenze in Höhe von 17.872.850,00 € netto fest. Mit den Nachträgen vom 27.11.2024 sowie vom 06.11.2025 wurden die Jahresobergrenzen für die Jahre 2024 sowie 2025 zur Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe kostenneutral verschoben, während die Gesamtobergrenze unverändert blieb. Mit dieser Änderung und nach Verlängerung des Vertrags bis Ende 2026 erfolgt nun eine Anhebung der Gesamtobergrenze sowie eine weitere Verlängerung des Vertrags bis 30.09.2027.
Zeitplan
- 19. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert