Projektträgerleistungen für das Sofortprogramm Cybersicherheit des BMG

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sucht einen Projektträger für die administrative und fachliche Betreuung des „Sofortprogramms Cybersicherheit“. Der Auftrag umfasst die Prüfung von Förderanträgen, die Beratung von Antragstellern über einen zentralen „Cybersicherheitshub“, die Verwaltung eines IT-Dienstleisterverzeichnisses sowie das Monitoring und Controlling der Förderprojekte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 1380 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Projektträger prüft initial die fachliche Qualifikation der relevanten IT-Dienstleister anhand definierter Vorgaben und stellt ein nutzerfreundliches Webportal für Förderantragstellende bereit, das auch die berechtigten IT-Dienstleister aufführt. Die fachliche Erfolgskontrolle des Programms erfolgt mittels verpflichtender und regelmäßiger Reifegradmessungen, die auf etablierten Reifegradmodellen aufbauen. Die Teilnahme an diesen Messungen ist verpflichtender Bestandteil der Förderung, sie werden jährlich sowie zum Projektabschluss durchgeführt. Ergänzend sind regelmäßige Meilensteinberichte (Turnus: 6 Monate) und Meldungen zum Mittelabfluss (Turnus: 6 Monate) vorgesehen. Die Unterstützung des BMG durch den Projektträger bei der im Verantwortungsbereich des BMG durchzuführenden Verwendungsnachweisprüfung gemäß BHO sowie eine umfassende Evaluation des Gesamtprogramms (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) vervollständigen das Controlling- und Erfolgskontrollsystem. Zur Unterstützung einer professionellen und kontinuierlichen Projektförderung ab 2026 schließt das BMG eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen für das Sofortprogramm Cybersicherheit ab. Der Projektträger (PT) übernimmt in enger Abstimmung mit dem BMG die fachlich-inhaltlich eigenverantwortliche Prüfung der Förderanträge, die fachliche Betreuung der Projekte sowie die umfassende Beratung der Antragsteller durch einen zentralen Anlaufpunkt („Cybersicherheitshub“). Dies umfasst insbesondere die tiefgreifende fachliche Prüfung und Vorbewertung der Förderfähigkeit von Einrichtungen und ihrer Anträge (wobei die Letztendscheidung jeder Fördermaßnahme dem BMG obliegt) nach Maßgabe der Förderrichtlinie, die Durchführung von Förderaufrufen, die Verwaltung des Online-Verzeichnisses berechtigter IT-Dienstleister, die Unterstützung des BMG bei der Durchführung der Verwendungsnachweisprüfung sowie die umfassende Unterstützung des BMG beim Controlling und Monitoring des Förderprogramms.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) möchte die Betreuung seines „Sofortprogramms Cybersicherheit“ an einen externen Projektträger auslagern. Dieser Dienstleister fungiert als zentrale Anlaufstelle für Antragsteller, prüft die fachliche Eignung von IT-Dienstleistern und überwacht den Fortschritt der geförderten Projekte durch regelmäßige Reifegradmessungen und Meilensteinberichte. Zudem unterstützt der Projektträger das Ministerium bei der administrativen Abwicklung und der Prüfung von Verwendungsnachweisen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von knapp vier Jahren, die eine enge fachliche Zusammenarbeit mit dem Ministerium erfordert.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Einhaltung der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft gewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird (§ 56 Abs. 2).Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3).
Aufteilung in Lose
1 LotDer Projektträger prüft initial die fachliche Qualifikation der relevanten IT-Dienstleister anhand definierter Vorgaben und stellt ein nutzerfreundliches Webportal für Förderantragstellende bereit, das auch die berechtigten IT-Dienstleister aufführt. Die fachliche Erfolgskontrolle des Programms erfolgt mittels verpflichtender und regelmäßiger Reifegradmessungen, die auf etablierten Reifegradmodellen aufbauen. Die Teilnahme an diesen Messungen ist verpflichtender Bestandteil der Förderung, sie werden jährlich sowie zum Projektabschluss durchgeführt. Ergänzend sind regelmäßige Meilensteinberichte (Turnus: 6 Monate) und Meldungen zum Mittelabfluss (Turnus: 6 Monate) vorgesehen. Die Unterstützung des BMG durch den Projektträger bei der im Verantwortungsbereich des BMG durchzuführenden Verwendungsnachweisprüfung gemäß BHO sowie eine umfassende Evaluation des Gesamtprogramms (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) vervollständigen das Controlling- und Erfolgskontrollsystem. Zur Unterstützung einer professionellen und kontinuierlichen Projektförderung ab 2026 schließt das BMG eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen für das Sofortprogramm Cybersicherheit ab. Der Projektträger (PT) übernimmt in enger Abstimmung mit dem BMG die fachlich-inhaltlich eigenverantwortliche Prüfung der Förderanträge, die fachliche Betreuung der Projekte sowie die umfassende Beratung der Antragsteller durch einen zentralen Anlaufpunkt („Cybersicherheitshub“). Dies umfasst insbesondere die tiefgreifende fachliche Prüfung und Vorbewertung der Förderfähigkeit von Einrichtungen und ihrer Anträge (wobei die Letztendscheidung jeder Fördermaßnahme dem BMG obliegt) nach Maßgabe der Förderrichtlinie, die Durchführung von Förderaufrufen, die Verwaltung des Online-Verzeichnisses berechtigter IT-Dienstleister, die Unterstützung des BMG bei der Durchführung der Verwendungsnachweisprüfung sowie die umfassende Unterstützung des BMG beim Controlling und Monitoring des Förderprogramms. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung