TED·499652-2026·Schließt in 14 Tagen

Projektträgerleistungen für das Sofortprogramm Cybersicherheit des BMG

IT-DienstleistungenBeratungsleistungenÖffentliche VerwaltungGesundheitswesenCybersicherheitProjektmanagementOeffentliche VerwaltungFoerderprogrammIt BeratungMonitoring
Auftragswert
~€3.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sucht einen Projektträger zur administrativen und fachlichen Unterstützung des Förderprogramms „Sofortprogramm Cybersicherheit“. Der Auftrag umfasst die Prüfung von Förderanträgen, die Beratung von Antragstellern über einen „Cybersicherheitshub“, die Verwaltung eines IT-Dienstleisterverzeichnisses sowie das Monitoring und Controlling der Projekte. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Laufzeit von rund 1.380 Tagen angelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Projektträger prüft initial die fachliche Qualifikation der relevanten IT-Dienstleister anhand definierter Vorgaben und stellt ein nutzerfreundliches Webportal für Förderantragstellende bereit, das auch die berechtigten IT-Dienstleister aufführt. Die fachliche Erfolgskontrolle des Programms erfolgt mittels verpflichtender und regelmäßiger Reifegradmessungen, die auf etablierten Reifegradmodellen aufbauen. Die Teilnahme an diesen Messungen ist verpflichtender Bestandteil der Förderung, sie werden jährlich sowie zum Projektabschluss durchgeführt. Ergänzend sind regelmäßige Meilensteinberichte (Turnus: 6 Monate) und Meldungen zum Mittelabfluss (Turnus: 6 Monate) vorgesehen. Die Unterstützung des BMG durch den Projektträger bei der im Verantwortungsbereich des BMG durchzuführenden Verwendungsnachweisprüfung gemäß BHO sowie eine umfassende Evaluation des Gesamtprogramms (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) vervollständigen das Controlling- und Erfolgskontrollsystem. Zur Unterstützung einer professionellen und kontinuierlichen Projektförderung ab 2026 schließt das BMG eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen für das Sofortprogramm Cybersicherheit ab. Der Projektträger (PT) übernimmt in enger Abstimmung mit dem BMG die fachlich-inhaltlich eigenverantwortliche Prüfung der Förderanträge, die fachliche Betreuung der Projekte sowie die umfassende Beratung der Antragsteller durch einen zentralen Anlaufpunkt („Cybersicherheitshub“). Dies umfasst insbesondere die tiefgreifende fachliche Prüfung und Vorbewertung der Förderfähigkeit von Einrichtungen und ihrer Anträge (wobei die Letztendscheidung jeder Fördermaßnahme dem BMG obliegt) nach Maßgabe der Förderrichtlinie, die Durchführung von Förderaufrufen, die Verwaltung des Online-Verzeichnisses berechtigter IT-Dienstleister, die Unterstützung des BMG bei der Durchführung der Verwendungsnachweisprüfung sowie die umfassende Unterstützung des BMG beim Controlling und Monitoring des Förderprogramms.

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) möchte die Abwicklung seines „Sofortprogramms Cybersicherheit“ professionell unterstützen lassen und sucht dafür einen externen Projektträger. Dieser Dienstleister fungiert als zentrale Anlaufstelle für Antragsteller, prüft die fachliche Eignung von IT-Dienstleistern und überwacht den Fortschritt der geförderten Projekte durch regelmäßige Berichte und Reifegradmessungen. Zudem unterstützt der Projektträger das Ministerium bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen, um sicherzustellen, dass die Fördermittel korrekt eingesetzt werden. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung für einen Zeitraum von etwa 1.380 Tagen (knapp vier Jahre) konzipiert.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft gewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird (§ 56 Abs. 2).Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3).

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Projektträger des Bundesministeriums für Gesundheit für das Förderprogramm „Sofortprogramm Cybersicherheit“

Der Projektträger prüft initial die fachliche Qualifikation der relevanten IT-Dienstleister anhand definierter Vorgaben und stellt ein nutzerfreundliches Webportal für Förderantragstellende bereit, das auch die berechtigten IT-Dienstleister aufführt. Die fachliche Erfolgskontrolle des Programms erfolgt mittels verpflichtender und regelmäßiger Reifegradmessungen, die auf etablierten Reifegradmodellen aufbauen. Die Teilnahme an diesen Messungen ist verpflichtender Bestandteil der Förderung, sie werden jährlich sowie zum Projektabschluss durchgeführt. Ergänzend sind regelmäßige Meilensteinberichte (Turnus: 6 Monate) und Meldungen zum Mittelabfluss (Turnus: 6 Monate) vorgesehen. Die Unterstützung des BMG durch den Projektträger bei der im Verantwortungsbereich des BMG durchzuführenden Verwendungsnachweisprüfung gemäß BHO sowie eine umfassende Evaluation des Gesamtprogramms (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) vervollständigen das Controlling- und Erfolgskontrollsystem. Zur Unterstützung einer professionellen und kontinuierlichen Projektförderung ab 2026 schließt das BMG eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen für das Sofortprogramm Cybersicherheit ab. Der Projektträger (PT) übernimmt in enger Abstimmung mit dem BMG die fachlich-inhaltlich eigenverantwortliche Prüfung der Förderanträge, die fachliche Betreuung der Projekte sowie die umfassende Beratung der Antragsteller durch einen zentralen Anlaufpunkt („Cybersicherheitshub“). Dies umfasst insbesondere die tiefgreifende fachliche Prüfung und Vorbewertung der Förderfähigkeit von Einrichtungen und ihrer Anträge (wobei die Letztendscheidung jeder Fördermaßnahme dem BMG obliegt) nach Maßgabe der Förderrichtlinie, die Durchführung von Förderaufrufen, die Verwaltung des Online-Verzeichnisses berechtigter IT-Dienstleister, die Unterstützung des BMG bei der Durchführung der Verwendungsnachweisprüfung sowie die umfassende Unterstützung des BMG beim Controlling und Monitoring des Förderprogramms. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

CPV 85100000Frist 3. Aug. 20261380 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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