TED·426996-2026·Schließt in 45 Tagen

Projektsteuerung und Erstellung eines Lastenhefts für die Software BIS-BoKat 3.0

Landesamt für UmweltMainz, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Aug. 2026
45 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landesamt für Umwelt in Mainz schreibt eine Rahmenvereinbarung für die konzeptionelle Neuentwicklung der Software BIS-BoKat 3.0 aus. Der Auftrag umfasst die Erstellung eines Lastenhefts, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie die anschließende Projektsteuerung während der Entwicklungs- und Einführungsphase. Die Laufzeit erstreckt sich über die gesamte Projektphase der Neuentwicklung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Landesamt für Umwelt (LfU; Auftraggeber, nachfolgend AG) beabsichtigt im Wege eines offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung über die Erstellung eines Lastenheftes mit vorgeschalteter Anforderungsspezifikation sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe) zur Entwicklung von bodenschutzfachlicher und abfallwirtschaftlicher Individualsoftware, sowie die daran anschließende Projektunterstützung des AG in der Entwicklungs- und Einführungsphase abzuschließen. Die Projektsteuerung soll die Neuentwicklung von BIS-BoKat federführend koordinieren. Folgende Teilleistungen sind zu erbringen: 1. Umfassende Analyse und Beschreibung der bestehenden Anwendung 2. Identifikation und Beschreibung der fachlichen und funktionalen Anforderungen für BIS-BoKat 3.0 3. Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für BIS-BoKat 3.0 4. Betrachtung von Sicherheits- und Datenschutzanforderungen für BIS-BoKat 3.0 5. Erstellung eines Lastenheftes als Grundlage zur anschließenden Ausschreibung der "Neuentwicklung BIS-BoKat 3.0" 6. Betreuung der Entwicklung von BIS-BoKat 3.0 inklusive Unterstützung bei der Migration der Datenbank

VergabeHero-Einschätzung

Das Landesamt für Umwelt in Rheinland-Pfalz sucht einen Dienstleister, der die Neuentwicklung der Fachsoftware BIS-BoKat 3.0 steuert und fachlich begleitet. Dabei geht es zunächst um die Analyse der bestehenden Anwendung, die Erstellung eines Lastenhefts sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Im zweiten Schritt unterstützt der Auftragnehmer das Amt bei der eigentlichen Softwareentwicklung und der Migration der Datenbanken. Das Projekt ist als Rahmenvereinbarung angelegt, um die gesamte Laufzeit der Software-Erneuerung abzudecken.

IT-DienstleistungenBeratungsleistungenÖffentliche VerwaltungUmweltschutzIt BeratungSoftwareentwicklungProjektmanagementOeffentliche VerwaltungUmweltverwaltungLastenhefterstellung
Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Einhaltung der Regelungen gemäß § 56 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvereinbarung über die Erstellung eines Lastenheftes für BIS-BoKat 3.0 sowie zur Projektunter-stützung in der Entwicklungs- und Einführungsphase ("Projektsteuerung BIS-BoKat 3.0")

Ziel des Projekts ist die vollständige konzeptionelle, technische und organisatorische Neuentwicklung der bestehenden Anwendung BIS-BoKat 2.0. Die bestehende Anwendung wird dabei nicht weiterentwickelt, sondern vollständig neu konzipiert und umgesetzt. Das Projekt gliedert sich in zwei voneinander abgrenzende Leistungsbereiche. Leistungsbereich A: Erstellung eines Lastenhefts und einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Leistungsbereich B: Betreuung der Entwicklung Der Leistungsbereich A (Leistungserbringung gemäß Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung) wird als Pauschalfestpreis angeboten. Für den Leistungsbereich B (Leistungserbringung gemäß Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung) kalkuliert der AG für die mit 1400 Stunden. Die Verteilung des Stundenbedarfs erstreckt sich auf die gesamte Vertragslaufzeit. Zum jetzigen Zeitpunkt kann eine genaue Verteilung nicht benannt werden. Der vorstehende Stundenbedarf stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Ein Anspruch des AN auf Erbringung dieses Bedarfs besteht nicht. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushalts-mittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemenge abgeschlossen. Da es sich bei dem vorgenannten Stundenbedarf nur um eine Schätzung des AG handelt, kann es vorkommen, dass die Obergrenze nicht auskömmlich ist. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.

CPV 72000000Frist 6. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero