Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Höcker Project Managers GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

3. Juli 2026

TED·487291-2026

Projektsteuerung für den Umbau des Hauptbahnhofs Augsburg

Bayern
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 15. Juli 2026
IngenieurleistungenBauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungProjektsteuerungBahninfrastrukturBauprojektmanagementOeffentliche AuftraggeberIngenieurleistungen
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt Leistungen zur Projektsteuerung für das Projekt MDA-E am Hauptbahnhof Augsburg aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich des Bauprojektmanagements. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Projektsteuerung MDA-E (HBF Augsburg)

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn (DB InfraGO AG) sucht einen externen Dienstleister für die Projektsteuerung am Hauptbahnhof Augsburg. Das Projekt MDA-E umfasst die organisatorische und technische Begleitung der Umbaumaßnahmen am Bahnhof. Da es sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt handelt, ist eine professionelle Steuerung für die Einhaltung von Zeitplänen, Kosten und Qualitätsvorgaben erforderlich. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Steuerung von Großprojekten im Bereich der Bahninfrastruktur mitbringen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Projektsteuerung Projekt MDA-E (Augsburg Hauptbahnhof)

Projektsteuerung MDA-E (HBF Augsburg)

CPV 71541000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Höcker Project Managers GmbH · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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