TED·482736-2026·Schließt in 39 Tagen

Projektsteuerung für das Naturtheater Reutlingen

Baden-Württemberg
Reutlingen, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
Architektur- und IngenieurdienstleistungenKultur und FreizeitÖffentliche VerwaltungProjektsteuerungBauwesenKulturinfrastrukturOeffentliche AusschreibungDienstleistung
Auftragswert
€400k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
39 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Naturtheater Reutlingen e.V. schreibt Leistungen der Projektsteuerung für ein Bauvorhaben aus. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß AHO-Heft Nr. 9. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 400.000 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Projektsteuerung "Naturtheater Reutlingen"

VergabeHero-Einschätzung

Der Naturtheater Reutlingen e.V. sucht einen Dienstleister für die Projektsteuerung zur Umsetzung eines Bauvorhabens. Die Aufgabe umfasst die professionelle Planung, Koordination und Überwachung des Projekts, wobei sich die Beauftragung in verschiedene Stufen gliedert. Der Auftraggeber behält sich vor, optionale Leistungen bei Bedarf abzurufen. Bieter müssen ihre Kompetenz in der Kostenverfolgung sowie ihre interne Organisationsstruktur nachweisen, da das Projekt einem engen Zeitplan unterliegt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
  • Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
  • Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Betrug oder Subventionsbetrug: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Bildung krimineller Vereinigungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Bildung terroristischer Vereinigungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Insolvenz: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Interessenkonflikt: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Rein nationale Ausschlussgründe: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Schwere Verfehlung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Täuschung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Verstöße gegen arbeitsrechtl. Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Zahlungsunfähigkeit: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen sind vorbehalten. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Im Falle der nicht form- und fristgerechten Nachlieferung liegt ein Ausschlussgrund vor.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Projektsteuerungsleistung "Naturtheater Reutlingen"

Leistungsumfang: Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (Ausgabe 2025). Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der unten aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Leistungen der 1. Stufe (fest zur Beauftragung vorgesehen): Grundleistungen in Anlehnung an § 2 AHO – Schriftenreihe Heft 9 (Ausgabe 2025), siehe Anlage D der Vergabeunterlagen, Projektstufen 1-2. Leistungen der 2. Stufe (optionale Beauftragung): Grundleistungen in Anlehnung an § 2 AHO – Schriftenreihe Heft 9 (Ausgabe 2025), siehe Anlage D, Projektstufen 3-5. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Vertragsbeginn: 10/2026 Vertragsende bei Beauftragung der optionalen Leistungen: 12/2029 zzgl. Abschluss Fördermittelmanagement. Der Projektsteurer soll vor allem Qualität, Funktionalität, Kosten, Terminvorgaben sowie sonstige Koordinations- und Unterstützungsleistungen erbringen. Dazu gehören u. a. das Vorbereiten und die Durchführung folgender weiterer unterschwelliger Vergabeverfahren (Leistungen SiGeKo, Beweissicherung, Artenschutz/ökologische Baubegleitung). Die Kostensteuerung beinhaltet u. a. das Erfassen und Freigeben sämtlicher Aufträge und Rechnungen. Dabei ist zu beachten, dass gemäß AHO und HOAI eine Prüfung der Baurechnungen durch die jeweilige Fachplanung erfolgt. Von der Projektsteuerung wird eine Plausibilitätsprüfung gemäß AHO unter Berücksichtigung der jeweils zu beachtenden Vertragskonditionen erwartet. Dem Auftraggeber ist mindestens einmal monatlich eine Auftrags- und Abrechnungsübersicht mit Prognoseansatz über das Gesamtvorhaben zur Verfügung zu stellen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und entfallen aus dem Leistungsumfang der Projektsteuerung: siehe Anlage D. Zu berücksichtigen sind folgende Terminvorgaben: JourFix vor Ort mit AG und Planungs- bzw. Baubeteiligten alle 3 Wochen für die Projektstufen 1 bis 5 während der Planungs- und Bauphase über den Zeitraum von 10/2026 bis 12/2029. Die Jour Fix sind durch die Projektsteuerung vorzubereiten, zu koordinieren und dokumentieren. Die Mitwirkung bei Planungs- und Bauberatungen erfolgt taggleich an den noch zu vereinbarenden JourFix-Terminen und ist nicht als gesonderter Termin vorzusehen. Die Protokollierung der Planungsrunden und Bauberatungen erfolgt durch die Fachplanung. Besondere Leistungen Aufgrund der finanziellen Unterstützung des Vorhabens durch Fördermittel sollen zur Einhaltung der zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die Leistungen der Projektsteuerung inkl. Fördermittelmanagement in Anspruch genommen werden. Als besondere Leistung sind zwingend anzugeben: Fördermittelmanagement: Zur umfassenden Unterstützung des AG hat die Projektsteuerung eine umfassende Betreuung im Bereich Fördermittelmanagement und -abrechnung vorzunehmen. Hierzu gehören die Beantragung, Buchung und digitale Sicherung aller Fördermittelauszahlungen und Fördermittelbescheide, die Erarbeitung von Anträgen zur Kostenabweichung bzw. Kostenerhöhung, die Unterstützung des Auftraggebers bei förderrechtlichen Fragen, die Prüfung aller Rechnungen und Belege auf Förderfähigkeit, die Zusammenstellung von Auszahlungsunterlagen und ggf. erforderlicher Zwischenverwendungsnachweise sowie die Unterstützung bei der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises nach den Vorgaben des Bundes, bzw. angegliederter Förderbehörden. Auch ist zur Transparenz für die Dauer der Auftragserbringung ein passwortgeschützter Online-Zugang zur Projekt-, Fördermittel- und auftragsbezogenen Buchhaltungs- Datenbank des Auftragnehmers erforderlich. Vergabestelle VgV: Die Projektsteuerung hat die unter Punkt 4 genannten Leistungen vollumfänglich inhaltlich zusammen zu stellen (Verwendung der vorliegenden Unterlagen), und für die Ausschreibung vorzubereiten und zu begleiten. Der Leistungsumfang ergibt sich entsprechend AHO Heft Nr. 35. Vergabestelle VOB/A, VOB/A-EU: Die Projektsteuerung hat die erforderlichen Bauleistungen nach inhaltlicher Zuarbeit (u.a. Planungsunterlagen, Leistungsverzeichnisse etc.) zusammen zu stellen und für die jeweilige Ausschreibung vorzubereiten und zu begleiten (u.a. Erstellung der Formblätter, Begleitung auf der Vergabeplattform, Submission, Erstellung der Vergabedokumentation). Rückabwicklung der bestehenden Verträge: Aufgrund der Fördermittelbestimmungen sind die bestehenden Verträge der Planungsleistungen (siehe Losangabe unter Punkt 4) einvernehmlich aufzuheben. Es wird von der Projektsteuerung erwartet, dass neben der Schadensminimierung eine Risikoabschätzung pro Auftrag erfolgt und die Verhandlungen aktiv geführt werden. Leistungen nach RDG sind nicht umfasst. Im Einzelfall kann sich der AG einen Rechtsberater zur Unterstützung heranziehen. Hinweis: Für die monetäre Zahlungsabwicklung, das heißt sämtliche Ein- wie Auszahlvorgänge, ist der AG zuständig. Zur Gewährleistung einer ordentlichen Abrechnung sowie Abruf von Fördermitteln ist das als Besondere Leistung beschriebene Management durch die Projektsteuerung zuständig. Die Gesamtprojektkosten werden derzeit auf 7,519 Mio. EUR brutto geschätzt. Die anrechenbaren Kosten für die Projektsteuerungsleistungen betragen gerundet 6.005.000,00 Euro netto (KG 200 bis 700, ohne KG 711 und 713). Grundlage ist die fortgeschriebene Kostenberechnung vom 18.01.2024 entsprechend Anlage A der Vergabeunterlagen.

CPV 71541000Frist 20. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • cost

    Höhe des angebotenen Honorars/Wertungssumme gesamt (Gesamtwert der Grund- und Besonderen Leistungen, brutto). Grundlage für die Honorarbetrachtung ist der § 6 AHO, Heft Nr. 9, Stand 2025. Honorarzone: Die Projektklasse IV wird vorgegeben. Der Angebotswert der Grundleistungen in Stufe 1 ist als Mitarbeitenden-Stundensatz anzugeben, multipliziert mit der wertungsrelevanten Stundenkontingent-Vorgabe des AG. Der Angebotswert der Grundleistungen in Stufe 2 ist in Prozent zu den Anrechenbaren Kosten vorzugeben. Zuschlag gemäß § 6, Ziff. 4c AHO, Heft Nr. 9, Stand 2025: Entfällt. Begründung: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich überwiegend um einen Ersatzneubau. Nebenkostenpauschale: Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 7 AHO, Heft Nr. 9, Stand 2025 abgegolten. Stundensätze und Pauschalen: Bitte benennen Sie im Honorarangebot den kumulierten Projektstundensatz für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. dem anzugebenden Nebenkostensatz sowie der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. Abweichungen von den aufgeführten Honorarvorgaben im Rahmen der Angebotsabgabe werden als Änderung an den Vergabeunterlagen gewertet und führen zum Verfahrensausschluss.

    20%
  • quality

    Krit. 2.1: Schriftliche Darstellung zu Organisation und Ablauf im Auftragsfall und zum Umgang mit dem Steuerungs- und Koordinationsaufwand für die spezielle Projektsteuerungsaufgabe inkl. der besonderen Leistungen, Umgang mit den Planungsbeteiligten. Der Auftraggeber möchte sich im Rahmen des Verfahrens einen Eindruck von der Steuerungsphilosophie des Bieters verschaffen. Erwartet wird eine Konzeptbeschreibung, in welcher die Organisation und Herangehensweise sowie der Umgang mit dem Steuerungs- und Koordinationsaufwand für die spezielle Projektsteuerungsaufgabe inkl. der besonderen Leistungen sowie der Umgang mit den Planungsbeteiligten plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden. Zu berücksichtigen sind folgende Aspekte: Herangehensweise, Erreichbarkeit, Kommunikation, Berichtswesen, Steuerungselemente zum reibungslosen Projektablauf, externe Schnittstellen. Erwartet wird eine Konzeptbeschreibung, in welcher die o.g. Punkte plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden. Der Bieter soll darstellen, wie er die Abarbeitung der vertraglich geschuldeten Leistungen unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Anforderungen, Vorgaben, Besonderheiten, Projektzielen und Projektrisiken beabsichtigt. Die Darstellung ist auf max. 4 DIN A4 Seiten zu begrenzen. Bei den einzureichenden Unterlagen soll es sich nur um eine Angebotsunterlage im Sinne des § 77 Abs. 1 VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage besteht aus Beschreibungen und/oder Darstellungen, die darlegen oder visualisieren, wie der Bieter den Auftrag im Falle einer Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt. Der Auftraggeber verlangt keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Steuerungsaufgabe im Sinne des § 77 Abs. 2 VgV. Aufbau, Umfang, Form usw. der Beschreibung sind dem Bieter nach seiner freien Wahl überlassen. Bitte denken Sie an § 76 Abs. 2 S. 3 VgV, wonach unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen unberücksichtigt bleiben. Die geforderten Seiten sind pro Zuschlagskriterium zu nummerieren, Seiten über der vorgegebenen maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Bewertung der konzeptionellen Zuschlagskriterien stellt der Auftraggeber die jeweils positiven und negativen Angebotsinhalte je Bieter des jeweiligen Zuschlagskriteriums gegenüber. Auf dieser Grundlage erfolgt sodann die Bewertung der eingereichten Angebote für das jeweilige Zuschlagskriterium durch Punktevergabe wie folgt: Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist für alle Punkte sehr gut nachvollziehbar und überzeugt - 50,00 Pkt. Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt, der aufgezeigte Konzeptansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend - 37,50 Pkt. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend - 25,00 Pkt. Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist nicht überzeugend - 12,50 Pkt. Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/ oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend - 0,00 Pkt. Kein Konzept eingereicht/beigefügt - Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei den qualitativen Wertungskriterien ist zu beachten, dass das im Vergleich mit anderen Angeboten jeweils beste Angebot in einem Zuschlagskriterium nicht automatisch die maximale Punktzahl erhält. Eine Bewertung als nur in Teilen überzeugende Lösung hat also immer auch eine Bewertung mit 50 % der maximal zu erreichenden Punkte zur Folge, auch wenn alle anderen Lösungen in diesem Kriterium zum Beispiel nur als nicht überzeugend bewertet werden. Seitens des AG ist zudem erwünscht, dass die Bieter einen Online-Zugang für die Buchhaltung und Fördermittelverwaltung anbieten. Bieter, die dies nicht anbieten, erhalten 0 Punkte. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung seiner Ideen auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben möglich. Die Umsetzung und der Umgang mit Bau- und Planungsbeteiligten zur Planungsumsetzung sind darzulegen.

    50%
  • quality

    Krit. 2.2: Personaleinsatzplan, Personelle Besetzung Das Bauvorhaben ist einem engen Zeitplan unterworfen. Deshalb ist dem Auftraggeber die Betrachtung der internen Organisation und Struktur innerhalb des Projektteams zur reibungslosen Durchführung besonders wichtig. Zu diesem Zweck ist der Bieter aufgefordert, mit seinem Angebot einen Personaleinsatzplan mit folgenden Aspekten in die Darstellung aufzunehmen: Erwartet werden Angaben mindestens zu - Vorgesehene Projektleitung - Nachweis der beruflichen Qualifikation zum Tragen der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur. Abschluss mind. Dipl.-Ing. (FH) oder gleichwertig (z.B. Master), Vorlage der Bescheinigung über den Studienabschluss. Mindestanforderung an den Projektleiter ist eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 10 Jahren im Fachbereich Projektsteuerung durch Darstellung der persönlichen Erfahrungen von Projektsteuerungsaufgaben in Hochbau; - Stellvertretende Projektleitung - Nachweis der beruflichen Qualifikation zum Tragen der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur. Abschluss mind. Bachelor / stattl. Geprüfter Techniker. (Vorlage der Bescheinigung über den Studienabschluss); - Verantwortliches Mitglied: Fördermittelmanagement; - Verantwortliches Mitglied: Vergabestelle VgV; - Verantwortliches Mitglied: Vergabestelle VOBA, VOB/A-EU; Darüber hinaus sind Angaben zum Personaleinsatzplan mit folgenden Aspekten in die Darstellung aufzunehmen: - Vertretungsregelung; - Aufgabenverteilung, Organisation; - interdisziplinäres Fachwissen (Schwerpunkte: Planungs- und Bauwesen, Baurecht, Vergaberecht, Fördermittelwesen). Darzustellen sind darüber hinaus Methoden des Qualitätsmanagements /ISO Zertifizierungsstandard. Erwartet wird ein vollständiges und nachvollziehbares Personalkonzept zu den o.g. Aspekten auf max. 6 Seiten DIN A4. Die geforderten Anlagen zur Eignung (z.B. Studienabschluss) können als gesonderte Anlage zum Zuschlagskriterium 2.2 vorgelegt werden und werden nicht im Rahmen der geforderten 6 Seiten gewertet. Für die Bewertung der konzeptionellen Zuschlagskriterien stellt der Auftraggeber die jeweils positiven und negativen Angebotsinhalte je Bieter des jeweiligen Zuschlagskriteriums gegenüber. Auf dieser Grundlage erfolgt sodann die Bewertung der eingereichten Angebote für das jeweilige Zuschlagskriterium durch Punktevergabe wie folgt: Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist für alle Punkte sehr gut nachvollziehbar und überzeugt - 15,00 Pkt. Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt, der aufgezeigte Konzeptansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend - 11,25 Pkt. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend - 7,50 Pkt. Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist nicht überzeugend - 3,75 Pkt. Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/ oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend - 0,00 Pkt. Kein Konzept eingereicht/beigefügt - Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei den qualitativen Wertungskriterien ist zu beachten, dass das im Vergleich mit anderen Angeboten jeweils beste Angebot in einem Zuschlagskriterium nicht automatisch die maximale Punktzahl erhält. Eine Bewertung als nur in Teilen überzeugende Lösung hat also immer auch eine Bewertung mit 50 % der maximal zu erreichenden Punkte zur Folge, auch wenn alle anderen Lösungen in diesem Kriterium zum Beispiel nur als nicht überzeugend bewertet werden. Seitens des AG ist zudem erwünscht, dass die Bieter einen Online-Zugang für die Buchhaltung und Fördermittelverwaltung anbieten. Bieter, die dies nicht anbieten, erhalten 0 Punkte. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung seiner Ideen auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben möglich. Die Umsetzung und der Umgang mit Bau- und Planungsbeteiligten zur Planungsumsetzung sind darzulegen.

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    Krit. 2.3: Kostenverfolgung: Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise des Bieters hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür soll der Bieter darlegen, wie die Kostenkontrolle/-verfolgung und die Kostensteuerung im Unternehmen durchgeführt werden. Der AG strebt im Rahmen der Vertragsabwicklung aufgrund der Fördermittelbeteiligung ein möglichst großes Maß an Verfahrenstransparenz und einen hohen Informationsgrad an. Vor diesem Hintergrund wird positiv bewertet, ob der Bieter dem Auftraggeber für die gesamte Dauer der Auftragserbringung einen passwortgeschützten Online-Zugang zur Fördermittel- und auftragsbezogenen Buchhaltungs-Datenbank des Auftragnehmers einräumen wird. Durch diesen Online-Zugang muss der Auftraggeber einen transparenten und tagesaktuellen Überblick über den jeweils aktuellen Stand der Kostenprognose, die Auftragswerte und die Ausgaben sowie die Verwendung von Fördermitteln haben. Zusätzlich muss der Zugriff auf digitalisierte Vertrags-, Rechnungs-, und Bescheiddokumente gewährleistet sein. Alle Buchungsinformationen müssen sowohl als Bildschirmansicht zur bloßen Informationsdarstellung als auch als Datenbankauswertung inkl. Download-Möglichkeit von bearbeitbaren Datensätzen im Dateiformat .xlsx zugänglich sein. Der vorgesehene Online-Zugang ist durch den Bieter in seinem Angebot plausibel zu beschreiben bzw. zu belegen. Der Einsatz des Online-Zugangs ist im Auftragsfalle ab dem ersten Tag der Leistungserbringung sicherzustellen. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll zudem Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der AG über Kostenveränderung informiert?; - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem AG?; - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz?; - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind sowie Erläuterung, wie der Umgang mit diesen Problemen (Projektrisiken) erfolgt. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal 4 Seiten DIN A4 einzuschränken. Für die Bewertung der konzeptionellen Zuschlagskriterien stellt der Auftraggeber die jeweils positiven und negativen Angebotsinhalte je Bieter des jeweiligen Zuschlagskriteriums gegenüber. Auf dieser Grundlage erfolgt sodann die Bewertung der eingereichten Angebote für das jeweilige Zuschlagskriterium durch Punktevergabe wie folgt: Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist für alle Punkte sehr gut nachvollziehbar und überzeugt - 15,00 Pkt. Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt, der aufgezeigte Konzeptansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend - 11,25 Pkt. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend - 7,50 Pkt. Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Konzeptansatz ist nicht überzeugend - 3,75 Pkt. Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/ oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend - 0,00 Pkt. Kein Konzept eingereicht/beigefügt - Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei den qualitativen Wertungskriterien ist zu beachten, dass das im Vergleich mit anderen Angeboten jeweils beste Angebot in einem Zuschlagskriterium nicht automatisch die maximale Punktzahl erhält. Eine Bewertung als nur in Teilen überzeugende Lösung hat also immer auch eine Bewertung mit 50 % der maximal zu erreichenden Punkte zur Folge, auch wenn alle anderen Lösungen in diesem Kriterium zum Beispiel nur als nicht überzeugend bewertet werden. Seitens des AG ist zudem erwünscht, dass die Bieter einen Online-Zugang für die Buchhaltung und Fördermittelverwaltung anbieten. Bieter, die dies nicht anbieten, erhalten 0 Punkte. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung seiner Ideen auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben möglich. Die Umsetzung und der Umgang mit Bau- und Planungsbeteiligten zur Planungsumsetzung sind darzulegen.

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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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