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Projektmanagement für Wohnungsbauprojekt WA 4 in München-Neufreimann

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 30. Juni 2026
Architektur- und IngenieurdienstleistungenImmobilienwirtschaftÖffentliche VerwaltungProjektmanagementWohnungsbauOeffentliche VerwaltungBauwesenMuenchen
Auftragswert
~€900k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
30. Juli 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Münchner Wohnen Immobilien 4 GmbH schreibt Projektmanagementleistungen für den Neubau eines Wohnkomplexes mit 181 Wohneinheiten, Kindertagesstätte und Tiefgarage im Quartier Neufreimann aus. Die Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der AHO, Heft 9, 2020. Das Projekt umfasst eine Geschossfläche von ca. 18.400 m² im Energiestandard EH 55.

Vollständige Beschreibung anzeigen

WA 4 in Neufreimann 2.BA (Wohnungsbau)Wohngebäude mit ca. 181 geförderten Wohnungen (86 EOF, 72 MMM, 23 KMB), einer Kindertagesstätte (3 Kinderkrippen- und 2 Kindergartengruppen), Gemeinschaftsraum, Mobilitätsstationen samt Tiefgarage Die Münchner Wohnen Immobilien 4 GmbH plant die Errichtung eines zusammenhängenden Gebäudekomplexes im Energiestandard EH 55 als Blockrandbebauung an der Helmut-Kohl-Allee Ecke Gräfin-Dönhoff-Straße in Neufreimann, ehemals Bayernkaserne. Das im Münchner Stadtteil Neufreimann neu entstehende Quartier auf dem Gebiet der ehemaligen Bayernkaserne steht unter dem Motto Urbanes Wohnen. Das 60 Hektar große Areal soll Platz für 15.000 Menschen bieten, welche in rund 5.500 neuen Wohnungen untergebracht werden. Neben den Wohnungen sind Kindertagesstätten, zwei Schulstandorte mit einem Gymnasium, zwei Grundschulen, eine Förderschule, eine Musikschule und Sportanlagen, sozialen Einrichtungen wie ein Seniorenzentrum, eine Jugendfreizeitstätte und Nachbarschaftstreffs, eine Zweigstelle der Münchner Volkshochschule, ein großer Lebensmittelmarkt und weitere Geschäfte geplant. Insgesamt soll ein urbanes Stadtquartier entstehen, das gut mit seiner Umgebung vernetzt ist und attraktive Angebote auch für die Nachbarschaft bietet. Das Gebäude WA4 liegt im westlichen Teil von Neufreimann im 2. Bauabschnitt und grenzt auf der Nordseite an die sogenannte „Nördliche Ringstraße“ und im Süden an den sogenannten „Grünboulevard“. WA4 ist eine Blockrandbebauung mit Hof. Grundlage für die Planung bildet der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1989. Der Bebauungsplan setzt für das Baufeld WA Wandhöhen zwischen 25 m, 26 – 29,5 m und 36,0 – 39,0 m fest. Die ausführlichen und weiterführenden Festsetzungen, insbesondere auch zu den Anforderungen in Bezug auf Dachformen, Dachbegrünung, Dachgärten, Balkone, Durchgänge, Nebenanlagen, zur Begrünung und Freianlagen sind den Satzungsbestimmungen des Bebauungsplans mit Grünordnung sowie dem Gestaltungsleitfaden zu entnehmen. Insgesamt handelt es sich dabei um 181 Wohneinheiten, einem Haus für Kinder (HfK 2/3/0), Gewerbeflächen und einer Tiefgarage mit 68 Stellplätzen. Die Maßnahme umfasst laut Bebauungsplan eine maximale Geschossfläche von 18.400 m² (ohne Bonus GF). Geförderter Mietwohnungsbau gemäß Beschluss v. 09.11.2022 ca. 47,5% Einkommensorientierte Förderung (EOF), ca. 40,0% Münchner Modell-Miete (MMM) und Konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB) ca. 12,5 %. Die Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes ist gefordert und erfolgt Entwurfsabhängig im UG und/ oder im EG. Die Feuerwehrerschließung und Brandschutzanforderungen sind zu beachten.

VergabeHero-Einschätzung

Die Münchner Wohnen Immobilien 4 GmbH sucht einen Projektsteuerer für ein großes Wohnungsbauprojekt im neuen Stadtquartier Neufreimann auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne. Geplant ist ein Gebäudekomplex mit 181 geförderten Wohnungen, einer Kindertagesstätte und einer Tiefgarage. Der Auftrag umfasst das Projektmanagement gemäß den Standards der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung), was bedeutet, dass der Auftragnehmer die Planung und Umsetzung des Bauvorhabens professionell steuern und überwachen muss. Das Projekt ist Teil eines städtebaulichen Großvorhabens mit insgesamt 5.500 geplanten Wohnungen. Die Vergabe erfolgt nach einem Verhandlungsverfahren.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß GWB § 123 (Ausschlussgründe wie Straftaten)
  • Nachweis der Eignung gemäß GWB § 124 (Ausschlussgründe wie Insolvenz oder schwere Verfehlungen)
  • Erfüllung der Anforderungen an die berufliche Integrität und Zuverlässigkeit

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), gemäß GWB § 124, das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, gemäß GWB § 124, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat gemäß GWB § 124, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, gemäß GWB § 124, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, gemäß GWB § 124, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, gemäß GWB § 124, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, Wertungsrelevante Unterlagen betreffend des Teilnahmewettbewerbs (Stufe 1) werden nicht nachgefordert. Formale Unterlagen werden nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Projektmanagement nach Paragraph 2 und Paragraph 3 der LuH PM gemäß AHO, Heft 9, 2020

Die Münchner Wohnen Immobilien 4 GmbH plant die Errichtung eines zusammenhängenden Gebäudekomplexes im Energiestandard EH 55 als Blockrandbebauung an der Helmut-Kohl-Allee Ecke Gräfin-Dönhoff-Straße in Neufreimann, ehemals Bayernkaserne. Das im Münchner Stadtteil Neufreimann neu entstehende Quartier auf dem Gebiet der ehemaligen Bayernkaserne steht unter dem Motto Urbanes Wohnen. Das 60 Hektar große Areal soll Platz für 15.000 Menschen bieten, welche in rund 5.500 neuen Wohnungen untergebracht werden. Neben den Wohnungen sind Kindertagesstätten, zwei Schulstandorte mit einem Gymnasium, zwei Grundschulen, eine Förderschule, eine Musikschule und Sportanlagen, sozialen Einrichtungen wie ein Seniorenzentrum, eine Jugendfreizeitstätte und Nachbarschaftstreffs, eine Zweigstelle der Münchner Volkshochschule, ein großer Lebensmittelmarkt und weitere Geschäfte geplant. Insgesamt soll ein urbanes Stadtquartier entstehen, das gut mit seiner Umgebung vernetzt ist und attraktive Angebote auch für die Nachbarschaft bietet. Das Gebäude WA4 liegt im westlichen Teil von Neufreimann im 2. Bauabschnitt und grenzt auf der Nordseite an die sogenannte „Nördliche Ringstraße“ und im Süden an den sogenannten „Grünboulevard“. WA4 ist eine Blockrandbebauung mit Hof. Grundlage für die Planung bildet der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1989. Der Bebauungsplan setzt für das Baufeld WA Wandhöhen zwischen 25 m, 26 – 29,5 m und 36,0 – 39,0 m fest. Die ausführlichen und weiterführenden Festsetzungen, insbesondere auch zu den Anforderungen in Bezug auf Dachformen, Dachbegrünung, Dachgärten, Balkone, Durchgänge, Nebenanlagen, zur Begrünung und Freianlagen sind den Satzungsbestimmungen des Bebauungsplans mit Grünordnung sowie dem Gestaltungsleitfaden zu entnehmen. Insgesamt handelt es sich dabei um 181 Wohneinheiten, einem Haus für Kinder (HfK 2/3/0), Gewerbeflächen und einer Tiefgarage mit 68 Stellplätzen. Die Maßnahme umfasst laut Bebauungsplan eine maximale Geschossfläche von 18.400 m² (ohne Bonus GF). Geförderter Mietwohnungsbau gemäß Beschluss v. 09.11.2022 ca. 47,5% Einkommensorientierte Förderung (EOF), ca. 40,0% Münchner Modell-Miete (MMM) und Konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB) ca. 12,5 %. Die Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes ist gefordert und erfolgt Entwurfsabhängig im UG und/ oder im EG. Die Feuerwehrerschließung und Brandschutzanforderungen sind zu beachten.

CPV 71200000, 71300000, 71240000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    Analyse der Aufgabenstellung, Methodik und Projektbearbeitung: Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass der Bieter die Aufgabenstellung des konkreten Projekts analysiert und die besonderen Herausforderungen des Projekts benennt und eine hierauf ausgerichtete Methodik der Herangehensweise und Projektbearbeitung wählt, die eine zügige und effektive Projektrealisierung und eine zielführende Kommunikation und Einbindung der Bauherrnvertreter und der anderen fachlich Beteiligten erwarten lässt. Wir empfehlen die federführende Erläuterung durch den Projektleiter.

    30%
  • quality

    Projektorganisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: Dem Auftraggeber kommt es auf eine möglichst hohe Erfahrung und Qualifikation der Teammitglieder unter Berücksichtigung des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs an. Das gilt insbeondere für den Projektleiter und seinen Stellvertreter. Weiterhin kommt es dem Auftraggeber auf eine an den Qualifikationen orientierte und zielführende Organisation und Aufgabenverteilung an. Von diesem Hintergrund kommt es dem Auftraggeber darauf an, dass der Bieter: - den Projektleiter und dessen Stellvertreters mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes bzw. persönlichen Kenntnisse sowie Einbindung in andere Projekte (zeitliche Verfügbarkeit) benennt. - den vorgesehenen Projektmitarbeiter mit Darstellung der zeitlichen Verfügbarkeit bzw. Einbindung in andere Projekte und Darstellung der vorgesehenen Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams benennt. - das Organisationskonzeptes anhand des abgefragten Projekts (z.B. Personaleinsatzplan inkl. Nennung der Anzahl und Art des Einsatzes von eigenem Personal am Projekt, insbesondere des Projektleiters über den gesamten Projektverlauf) darstellt. - Konzept zur Zusammenarbeit mit dem AG und den Projektbeteiligten ausarbeitet und einreicht. - Konzept zur Verfügbarkeit vor Ort und zu Besprechungen in der Planungs- und Ausführungsphase ausarbeitet und einreicht. Hinweis: Die persönliche Leistungspflicht der benannten Person(en) wird vertraglich festgeschrieben.

    30%
  • price

    Preis

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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