Produktion von Audio- und Multimediaführungen für Ausstellungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.01.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 275.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.12.2023
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen (92500000)
- Bekanntmachung
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 757610-2023
- Verfahrensnummer
- a82a8cac-f3bd-46e2-b789-d6d80ee51844
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Bonn sucht einen Dienstleister zur Produktion von Inhalten für Audio- und Multimediaführungen zu ihren laufenden Ausstellungen. Die Führungen sollen über die App der Bundeskunsthalle als BYOD-Service (Nutzung eigener Geräte) angeboten werden. Der Vertrag ist ab Februar 2024 für vier Jahre vorgesehen; der geschätzte Auftragswert beträgt 275.000 Euro.
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Leistungsbeschreibung
Zum Februar 2024 sucht die Bundeskunsthalle eine*n Partner*in für 4 Jahre, der/die in Kooperation mit ihr Inhalte für Audio- oder Multimediaführungen für die laufenden Ausstellungen der Bundeskunsthalle produziert, die über die App der Bundeskunsthalle als BYOD-Service angeboten wird.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV - Audio-/Mediaguide
Produktion von Inhalten für Audio- oder Multimediaführungen für die laufenden Ausstellungen der Bundeskunsthalle, die über die App der Bundeskunsthalle als BYOD-Service angeboten wird.
Frist: 12.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 129 Strafgesetzbuch § 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen GWB § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen Strafgesetzbuch keine
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 129 Strafgesetzbuch § 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen GWB § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen Strafgesetzbuch keine
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.02.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 107199-2024
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