Produktion von Audio- und Multimediaführungen für Ausstellungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.01.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
275.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.12.2023
CPV-Codes
Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen (92500000)
Bekanntmachungsnummer
757610-2023
Verfahrensnummer
a82a8cac-f3bd-46e2-b789-d6d80ee51844

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Bonn sucht einen Dienstleister zur Produktion von Inhalten für Audio- und Multimediaführungen zu ihren laufenden Ausstellungen. Die Führungen sollen über die App der Bundeskunsthalle als BYOD-Service (Nutzung eigener Geräte) angeboten werden. Der Vertrag ist ab Februar 2024 für vier Jahre vorgesehen; der geschätzte Auftragswert beträgt 275.000 Euro.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Zum Februar 2024 sucht die Bundeskunsthalle eine*n Partner*in für 4 Jahre, der/die in Kooperation mit ihr Inhalte für Audio- oder Multimediaführungen für die laufenden Ausstellungen der Bundeskunsthalle produziert, die über die App der Bundeskunsthalle als BYOD-Service angeboten wird.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · RV - Audio-/Mediaguide

    Produktion von Inhalten für Audio- oder Multimediaführungen für die laufenden Ausstellungen der Bundeskunsthalle, die über die App der Bundeskunsthalle als BYOD-Service angeboten wird.

    Frist: 12.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 Strafgesetzbuch § 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen GWB § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen Strafgesetzbuch keine

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

§ 129 Strafgesetzbuch § 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen GWB § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen Strafgesetzbuch keine

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.02.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 107199-2024

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.