Entwicklung und Produktion taktiler Stationen für das Bauhaus-Archiv
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 09.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bauhaus-Archiv / Museum für Gestaltung
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
- Museumsausstellungen (92521100)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25929910
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 7 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Das Bauhaus-Archiv / Museum für Gestaltung in Berlin schreibt die Entwicklung und Produktion taktiler Stationen aus. Angaben zu Anzahl oder Umfang der Stationen und zum Ausführungszeitraum sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 9. November 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Bauhaus-Archiv: Entwicklung & Produktion Taktile Stationen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Bauhaus-Archiv: Entwicklung & Produktion Taktile Stationen
Bauhaus-Archiv: Entwicklung & Produktion Taktile Stationen
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
7 Dateien laut Portal · Stand 15.10.2026| Anschreiben | 167 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 21,5 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 4,2 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 4,8 MB | |
| Formular | 25 KB | |
| Formular | 38 KB | |
| Sonstiges | 79 KB |
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25929910
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.