Produktion von Dienstkleidungs-Accessoires für die Berliner Verkehrsbetriebe

Was wird ausgeschrieben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schreiben die Produktion von verschiedenen Accessoires für ihre neue Dienstkleidung aus. Der Auftrag umfasst ein Volumen von insgesamt 200.000 Artikeln, darunter Tücher, Krawatten, Handschuhe und Caps in verschiedenen Designs. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
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Produktion Accessoires: BVG Style Up: Mit unserer neuen Dienstkleidung stilvoll in die Zukunft für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen Partner für die Herstellung von Accessoires für ihre neue Dienstkleidung. Zu den benötigten Artikeln gehören unter anderem Krawatten, Tücher, Handschuhe und Caps, die teilweise in einem speziellen 'Muster der Vielfalt' produziert werden sollen. Insgesamt ist die Lieferung von bis zu 200.000 Einzelstücken vorgesehen. Bei der Auswahl des Anbieters spielen neben dem Preis auch Kriterien wie Materialqualität, Produktionszeiten sowie soziale und ökologische Standards bei der Fertigung eine wichtige Rolle.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Haftpflichtversicherung mit geforderten Mindestdeckungssummen
- Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland
- Erklärung zum Unternehmen gemäß SektVO
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10.Eigenerklärung und Nachweis, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Deckungszusage eines Versicherers für eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen je Schadenereignis verfügt. 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss. Dies gilt nicht für das indikative Angebot. Beim indikativen Angebot kann die Nichterfüllung von Mindestkriterien zum Ausschluss des Angebots führen.
Aufteilung in Lose
1 LotArtikel: Tuch schwarz, Tuch, Muster der Vielfalt, bunt, Krawatte, schwarz, Krawatte, Muster der Vielfalt, bunt, Handschuh, unisex, schwarz, Schaltuch, schwarz, Schaltuch, Muster der Vielfalt, bunt, Cap, schwarz Höchstmenge - insgesamt 200.000 Artikel
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality30%
Materialqualität, Produktion
- quality5%
Mindestmengen für einen Produktionsabruf
- quality10%
Produktionszeiten
- quality15%
Arbeitsbedingungen und Umweltschutz
- price40%
Angebotspreis
Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung