TED·340276-2026

Postdienstleistungen fuer Briefsendungen und Einschreiben

enercity Netz GmbHHannover, GermanyVeröffentlicht 19. Mai 2026
Auftragswert
€3.5M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die enercity Netz GmbH schreibt Postdienstleistungen für den Standort Hannover aus. Der Auftrag umfasst die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1.000 g sowie Einschreiben. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage, was einem Zeitraum von vier Jahren entspricht.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die enercity Netz GmbH schreibt folgende Leistung aus. Es handelt sich um die Abholung und Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g bzw. Einschreiben und Zustellung der Sendungen. Nicht umfasst ist die Anlieferung der Eingangspost.

VergabeHero-Einschätzung

Die enercity Netz GmbH in Hannover sucht einen Dienstleister für den täglichen Postversand. Dabei geht es um das Abholen, Befördern und Zustellen von Briefen und Einschreiben mit einem Gewicht von bis zu einem Kilogramm pro Sendung. Die eingehende Post ist von diesem Auftrag ausgeschlossen. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von vier Jahren. Der Zuschlag wird ausschließlich über den günstigsten Gesamtpreis für diesen Zeitraum ermittelt.

Post- und KurierdiensteEnergieversorgungNetzbetriebPostdienstleistungenLogistikBriefversandEnercityHannover
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Ausschreibung Postdienstleistungen

Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber- nachfolgend AG) betreibt einen Postservice (Poststelle) am Standort Glockseeplatz 1, 30169 Hannover über die die auslaufende Post versendet wird. Vergeben werden soll die Beförderung (Abholung, Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung) von Postsendungen an den Empfänger, gemäß der Definition in § 16 PostG in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Hierbei sind folgende Tätigkeiten enthalten: Entgegennahme der für den externen Versand bestimmten versandfertigen (unfrankierten) Briefsendungen in der Poststelle und Frankierung. Zustellung/Auslieferung der Briefsendungen an den Empfänger bzw. Weiterleitung der Sendungen an das mit der Beförderung und Zustellung/Auslieferung der Sendungen an die Empfänger betraute Unternehmen. Die Briefsendungen werden unsortiert in der Poststelle bereitgestellt. Die Briefsendungen werden von der Poststelle getrennt nach derzeit rund 5 Kostenstellen dem betrauten Auftragnehmer (nachfolgend AN) oder Beauftragtem übergeben. Der AG wird dabei im Laufe des Vertrages gegebenenfalls einige Kostenstellen inaktiv stellen und/oder wieder aktivieren. Es muss gewährleistet sein, dass externe Druckdienstleister Briefsendungen beim AN direkt Postaufliefern können. Die Briefsendungen sind Montag bis Donnerstag in der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 12.00 bis 12.30 Uhr abzuholen. An Samstagen/Sonntagen/gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. ist keine Post abzuholen. Die Zustellung der Post hat beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) zu erfolgen. Sicherzustellen ist auch, dass bei Bedarf außergewöhnliche Mengen ordnungsgemäß abgeholt und ausgeliefert werden. Der tatsächliche Anfall während eines Jahres kann weder mengenmäßig noch terminlich genau benannt werden, wird aber kurzfristig angekündigt. Der AN garantiert während der gesamten Leistungserbringung alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere das Postgeheimnis und die Vorgaben aus der DSGVO. Ebenso garantiert er die Einhaltung sämtlicher Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln. Das eingesetzte Personal muss zuverlässig und fachkundig sein und auf die Einhaltung der genannten Vorschriften verpflichtet werden. Der gültige Mindestlohn ist zu bezahlen. § 19 III, IV des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) findet Anwendung. Die vorgenannten Vorgaben gelten in gleicher Weise für Nachunternehmer. Der AN hat einen festen Ansprechpartner für den Fall von Reklamationen im Vertrag über Postdienstleistungen zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar sein. Es wird davon ausgegangen, dass sich der AN im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 54 Abs. 1 PostG bedient. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen den Regelungen der Vergabeunterlagen des AG die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bedient sich der AN der allgemein zugänglichen Dienstleistungen der Deutschen Post AG als subsidiäre Leistung, so liegt keine Unterauftragnehmereigenschaft der Deutschen Post AG vor.

CPV 64112000, 64121100, 601600001460 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Die Vergabe erfolgt unter dem Gesichtspunkt des günstigsten Gesamtpreises anhand des Preisblattes. Der Anbieter mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) auf 4 Jahre hochgerechnet erhält den Zuschlag. Bei Preisgleichheit endscheidet die niedrigere Gesamtsumme im Segment Standardbrief (auf 4 Jahre hochgerechnet). Sollte auch diese Summe gleich sein endscheidet danach die niedrigere Gesamtsumme im Segment Kompaktbrief (auf 4 Jahre hochgerechnet). Werden nicht alle Positionen angeboten, muss das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert