Postdienstleistungen (Abholung, Sortierung, Frankierung, Zustellung)
Was wird ausgeschrieben
Rahmenvertrag über die Erbringung von Postdienstleistungen für die Klinikum Osnabrück GmbH. Der Leistungsumfang umfasst die werktägliche Abholung der Ausgangspost, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen (national und international), Bearbeitung von Einschreiben einschließlich Zustellnachweisen sowie die werktägliche Zustellung der Eingangspost. Optionale Erweiterung für weitere Standorte möglich. Vertragsdauer: 720 Tage (ca. 2 Jahre).
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Rahmenvertrag über die Erbringung von Postdienstleistungen für die Klinikum Osnabrück GmbH. Gegenstand der Vergabe sind die Abholung, Sortierung, Frankierung und Zustellung von Briefsendungen einschließlich Einschreiben sowie die Zustellung der Eingangspost.
Die Klinikum Osnabrück GmbH vergibt einen Rahmenvertrag über Postdienstleistungen für ihr Krankenhaus. Der Dienstleister muss werktäglich die Ausgangspost abholen, sortieren, frankieren und zustellen — sowohl national als auch international — sowie Einschreiben mit Zustellnachweisen bearbeiten und die Eingangspost zustellen. Optional kann der Leistungsumfang auf weitere Standorte ausgeweitet werden. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, wobei der Auftraggeber nach § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterlagen nachfordern kann. Die Vergabe erfolgt anhand der Preiskriterien (70 % Preis-Quotient-Methode, 21 % Block A+B) und eines Qualitätskriteriums (9 %).
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach §§ 123 und 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Nachweis der fachlichen Eignung für Postdienstleistungen
- Keine Vorstrafen wegen Korruption, Betrug, Geldwäsche oder Insolvenz
- Kein Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Vorschriften
- Keine mangelhafte Leistung bei früheren öffentlichen Aufträgen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die in den §§ 123 und 124 GWB sowie in ergänzenden nationalen Vorschriften genannten Ausschlussgründe werden vollumfänglich berücksichtigt. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen. Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (§§ 261, 129a StGB). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Korruptionsdelikte (§§ 299, 331 bis 335 StGB). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Ausbeutung (§§ 232, 233 StGB). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Steuerhinterziehung oder Nichtzahlung von Steuern und Abgaben (§ 370 AO). Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB). Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen umweltrechtliche Vorschriften. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen sozialrechtliche Vorschriften. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Antrag auf Eröffnung. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Einstellung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Verfahren mit ähnlicher Zielsetzung wie die Insolvenz. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Schwere berufliche Verfehlung, die die Integrität infrage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Wettbewerbswidrige Absprachen (§ 298 StGB oder Kartellrecht). Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Vorliegen eines Interessenkonflikts, der eine ordnungsgemäße Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen kann. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Vorbefassung, die zu einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung geführt hat. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Nachweislich mangelhafte Leistung bei einem früheren öffentlichen Auftrag, die zur Kündigung, Schadensersatzforderung oder vergleichbaren Sanktionen führte. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Täuschung der Vergabestelle oder unzulässiger Versuch der Beeinflussung des Vergabeverfahrens. Gem. § 56 Abs. 2 VgV kann der Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Postdienstleistungen für die Klinikum Osnabrück GmbH. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die werktägliche Abholung der Ausgangspost, die Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen (national und international), die Bearbeitung von Einschreiben einschließlich Zustellnachweisen sowie die werktägliche Zustellung der Eingangspost. Zusätzlich wird eine optionale Erweiterung des Leistungsumfangs für weitere Standorte berücksichtigt.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price70%
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
- cost21%
Block A - Preis (Grundbedarf) - max. 80 P. Block B - Preis (Erweiterungsoption) - max. 20 P.
- quality9%
Block C - Qualität
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung