Briefdienstleistungen bis 1000g
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Harz vergibt die Erbringung von Briefdienstleistungen für die Kreisverwaltung. Gegenstand ist die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000g gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur nach § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz sowie die Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Das Verfahren ist als offenes Verfahren nach VOB/VOL ausgestaltet. Die Zuschlagskriterien setzen den Preis (70%) und Qualitätsaspekte wie Qualitätsmanagement (20%) und Reklamationsmanagement (10%) an.
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Erbringung von Briefdienstleistungen
Der Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt vergibt einen Vertrag über Briefdienstleistungen für die Kreisverwaltung. Der Auftragnehmer muss Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1000g befördern und zustellen — dabei gelten die Regeln der Bundesnetzagentur (die staatliche Aufsichtsbehörde für Postdienste). Zusätzlich soll der Dienstleister die Post auch abholen. Das Auftragsvolumen ist für einen einzelnen Landkreis typischerweise im mittleren sechsstelligen bis niedrigen siebenstelligen Bereich anzusetzen, da es sich um wiederkehrende Standard-Briefdienstleistungen handelt. Die Wertung erfolgt zu 70% nach dem Angebotspreis und zu 30% nach Qualitätskriterien (Qualitätsmanagement und Reklamationsmanagement).
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach VOB/VOL für Dienstleistungsaufträge
- Nachweis der Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen gemäß Postgesetz (PostG)
- Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem
- Nachweis vergleichbarer Referenzen im Bereich Briefdienstleistungen
- Fähigkeit zur Abholung und Zustellung im Zustellgebiet des Landkreises Harz
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotLeistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price
Preis = 70%
- quality
Qualitätsmanagement = 20%
- quality
Reklamationsmanagement= 10%
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert