Fliesenarbeiten und Abdichtungsarbeiten für Schulneubau
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Nürnberg vergibt im 2. Bauabschnitt des Schulzentrums Südwest Fliesenarbeiten und Abdichtungsarbeiten. Die Leistungen umfassen ca. 4.010 m² Abdichtungen im Verbund, ca. 2.850 m² Wandfliesen, ca. 1.160 m² Bodenfliesen sowie ca. 1.160 m² Estrichböden. Die Angebotsfrist endet am 01.06.2026.
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Abdichtungen im Verbund: - ca. 880 m2 Abdichtung auf Zementestrich, W1-I bis W2-I - ca. 280 m2 Abdichtung auf Zementestrich, W3-I "C" - ca. 2530 m2 Abdichtung an aufgehenden Bauteilen, W1-I bis W2-I - ca. 320 m2 Abdichtung an aufgehenden Bauteilen, W3-I "C" Wandbekleidungen und Bodenbeläge: - ca. 2850 m2 Wandfliesen aus Steinzeug, glasiert - ca. 880 m2 Bodenfliesen aus Feinteinzeug R10, Ausführung mit Hohlkehlsockeln - ca. 280 m2 Bodenfliesen aus Feinteinzeug Großküche, R10 bis R12 V4, Ausführung mit Hohlkehlsockeln Estrichböden: - ca. 1160 m2 Schnellzementestrich, einschl. Trennlagen und Dämmungen, Abdichtung W1-E
Die Stadt Nürnberg vergibt im zweiten Bauabschnitt des Schulzentrums Südwest in der Pommernstraße 10 spezielle Fliesenarbeiten und Abdichtungen. Der Auftrag umfasst rund 4.010 Quadratmeter Abdichtungen im Verbund für verschiedene Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen (W1-I bis W3-I), etwa 2.850 Quadratmeter Wandfliesen aus glasiertem Steinzeug sowie rund 1.160 Quadratmeter Bodenfliesen aus Feinteinzeug – darunter auch rutschfeste Fliesen für Großküchenbereiche (R10 bis R12). Zusätzlich werden ca. 1.160 Quadratmeter Schnellzementestrich mit Trennlagen, Dämmung und Abdichtung verlegt. Die Bauarbeiten sind Teil eines größeren Schulneubauprojekts, bei dem die Fliesenarbeiten als eigenständiges Gewerk vergeben werden. Bewerber müssen die gesetzlichen Ausschlussvorschriften nach §§ 123 bis 126 GWB erfüllen und dürfen nicht vorbestraft sein.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis vergleichbarer Fliesenlegerarbeiten im öffentlichen Hochbau
- Eignung gemäß VOB/A § 16a EU
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB
- Keine Vorstrafen nach Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Keine Vorstrafen nach Arbeitnehmerentsendegesetz
- Keine Vorstrafen nach Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest, dass Preisangaben nicht nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotAbdichtungen im Verbund: - ca. 880 m2 Abdichtung auf Zementestrich, W1-I bis W2-I - ca. 280 m2 Abdichtung auf Zementestrich, W3-I "C" - ca. 2530 m2 Abdichtung an aufgehenden Bauteilen, W1-I bis W2-I - ca. 320 m2 Abdichtung an aufgehenden Bauteilen, W3-I "C" Wandbekleidungen und Bodenbeläge: - ca. 2850 m2 Wandfliesen aus Steinzeug, glasiert - ca. 880 m2 Bodenfliesen aus Feinteinzeug R10, Ausführung mit Hohlkehlsockeln - ca. 280 m2 Bodenfliesen aus Feinteinzeug Großküche, R10 bis R12 V4, Ausführung mit Hohlkehlsockeln Estrichböden: - ca. 1160 m2 Schnellzementestrich, einschl. Trennlagen und Dämmungen, Abdichtung W1-E
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 28. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung