Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Computacenter

Auftragswert

€494k

Zuschlag am

30. Juli 2026

TED·539769-2026

Erneuerung von F5-Loadbalancer-Hardware

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
IT-DienstleistungenHardwareÖffentliche VerwaltungPolizeiIt HardwareNetzwerktechnikOeffentliche VerwaltungIt InfrastrukturLoadbalancer
Auftragswert
€370k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Polizei Berlin schreibt die Erneuerung ihrer Loadbalancer-Hardware zur Lastverteilung von Netzwerk-Anwendungen aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Beschaffung von IT-Hardware. Der geschätzte Auftragswert beträgt 370.000 EUR.

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Erneuerung der Loadbalancer zur Lastverteilung von Netzwerk-Anwendungen

VergabeHero-Einschätzung

Die Polizei Berlin modernisiert ihre IT-Infrastruktur und sucht einen Anbieter für die Erneuerung von Loadbalancern. Diese Geräte dienen dazu, den Datenverkehr in Netzwerken effizient auf verschiedene Server zu verteilen, um Überlastungen zu vermeiden und die Ausfallsicherheit zu erhöhen. Es handelt sich um eine reine Hardware-Beschaffung, bei der der günstigste Preis den Zuschlag erhält, sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Der Auftrag ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000PolBln 214_26 Erneuerung F5 Hardware EU
€370k

Erneuerung der Loadbalancer zur Lastverteilung von Netzwerk-Anwendungen

CPV 30000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Für die Bewertung ist allein der Preis entscheidend. Voraussetzung ist jedoch, dass die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Mindestanforderungen eingehalten werden.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Computacenter · €494k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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